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Markeneintragung für Ihr Unternehmen in Malta – so gehen Sie vor

Einleitung

Während Mandantenverlagerung, Beratung und die Erbringung von Unternehmensdienstleistungen das Fundament der Kernfunktionen von DW&P Dr. Werner & Partner bilden, ist eine weniger bekannte Dienstleistung unsere maßgeschneiderte Unterstützung bei Markenanmeldungen.

In diesem Artikel werden wir uns mit den Anforderungen und Prozessen befassen, die mit der Erlangung einer EUTM (EU-Marke) beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) verbunden sind, und wie sich unser Expertenteam als unverzichtbar erweisen kann, um eine reibungslose und erfolgreiche Anmeldung sicherzustellen.

Was verstehen wir unter ‚Marke‘?

Das EUIPO definiert eine Marke als ein „Symbol, das Ihre Kunden verwenden, um Sie zu erkennen„. Eine Marke sollte als Unterscheidungsmerkmal dienen, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen Ihrer Konkurrenten oder Wettbewerber zu unterscheiden. Eine Marke kann jedoch auch bestimmte Eigenschaften wie Exzellenz, Qualität oder Ehrgeiz widerspiegeln. Was zum Beispiel die Marke Ferrari unverwechselbarer macht als andere (auch für Nicht-Sportfans), ist die Tatsache, dass das Logo/Symbol eine Siegermentalität oder eine Marke repräsentiert, mit der man in Verbindung gebracht werden möchte.

Marken tragen also dazu bei, Ihrem Unternehmen eine einzigartige Identifikation zu verschaffen, die es von anderen unterscheidet. In diesem Zusammenhang könnten Kunden, die ihren Sitz nach Malta verlegen, es auch für unerlässlich halten, sich bei einer EU-Agentur zertifizieren lassen, um sicherzustellen, dass ihre Rechte an geistigem Eigentum nicht nur geschützt, sondern auch auf supranationaler Ebene anerkannt werden.

Arten von Warenzeichen

Gemäß den Durchführungsverordnungen für EU-Marken können die folgenden Arten von Marken“ über das E-Portal der Agentur beantragt werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um:

  • Wortmarke – eine der beliebtesten Marken, die nur aus Buchstaben, Zahlen oder anderen typografischen Standardzeichen besteht.
  • Bildmarke – normalerweise verbunden mit Stilisierungen, Layouts oder grafischen Merkmalen. Es gibt auch eine Nebenanmeldung mit dem Titel: „Bildmarke mit Wortelementen“, die selbsterklärend ist.
  • Formmarke – bezieht sich auf die Eintragung von dreidimensionalen Formen. Es gibt auch eine Hilfsanmeldung mit dem Titel: „Formmarke mit Wortelementen“.
  • Positionsmarke – diese besteht aus einer bestimmten Art und Weise, in der die Marke auf dem zu vermarktenden Produkt platziert oder angebracht ist.
  • Mustermarke – Eine Mustermarke besteht ausschließlich aus einer Reihe von Elementen, die sich wiederholen.
  • Farbmarke (Einzelmarke) – eine Anmeldung, die ausschließlich aus einer einzigen Farbe besteht.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, eine Farb(kombinations)marke anzumelden, die aus einer Kombination von Farben ohne Konturen besteht.
  • Klangmarke – besteht ausschließlich aus einem Klang oder einer Kombination von Klängen.
  • Bewegungsmarke – eine Anmeldung, die aus einer Bewegung oder einer Veränderung der Position der Elemente einer Marke besteht (d. h. verschiedene Bewegungen, die in einer Anmeldung eingetragen werden).
  • Multimediamarke – diese besteht aus der Kombination von Bildern und Ton oder erstreckt sich auf diese.
  • Hologramm – Eine neue Markenkategorie, die aus Elementen mit holografischen Merkmalen besteht.

Die Rolle der EUIPO

Das EUIPO ist die dezentrale Agentur der Europäischen Union, die mit der Überwachung, der Schaffung und dem Schutz von geistigem Eigentum (Marken) für Unternehmen in der EU und darüber hinaus betraut ist. Seit 1994 hat das Amt seinen Sitz in Alicante, Spanien, wo es für die Verwaltung von Marken und die Eintragung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern zuständig ist.

Laut EUIPO-Statistiken registriert die Agentur jährlich etwa 135 000 EU-Marken und fast 100000 Geschmacksmuster. Es ist erwähnenswert, dass die Agentur auch die „Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums“ beherbergt, deren Aufgabe hauptsächlich in der Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmungen besteht.

Vorteile der Eintragung Ihrer „Marke“

Einer der Vorteile einer Eintragung besteht darin, dass sie Schutz vor Verletzungsklagen bietet. Die Beweislast ist immer viel höher, wenn jemand Ihre lizenzierte Kreation (die an sich schon eine eingetragene Marke ist) kopiert oder verletzt. Wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Marke eingetragen ist, haben Sie außerdem die Gewissheit, dass Ihre „Marke“ keinen anderen eingetragenen Marken ähnelt (zumal das EUIPO jedem Antragsteller eine Widerspruchsfrist einräumt, in der er gegen eine geplante Eintragung Widerspruch einlegen kann).

Die Eintragung einer „Marke“ stellt auch sicher, dass Ihr Unternehmen die ausschließlichen Rechte für den Betrieb und die Vermarktung seines Logos/ihrer Marke genießt, und sollte ein Konkurrent/Wettbewerber Ihre Marke oder Kreation stehlen, haben Sie das Recht, gegen jeden, der Ihre geistigen Eigentumsrechte verletzt, gerichtlich vorzugehen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Zertifizierung und der Vermerk zum Schutz Ihrer Marke in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gültig sind, stärkt die Eintragung daher den rechtlichen Schutz Ihrer eigenen Marke.

Waren und Dienstleistungen

Als Teil des Anmeldeverfahrens (dessen Inhalt im nächsten Abschnitt beschrieben wird) kann DW&P Sie bei der Entscheidung über die geeignete „Nizza-Klassifikation“ unterstützen. Einfach ausgedrückt: Für jede beim EUIPO angemeldete Marke werden die Anmelder aufgefordert, die entsprechenden „Waren und Dienstleistungen“ pro Marke so genau und präzise wie möglich auszuwählen. Diese „Waren und Dienstleistungen“ werden dann von der jeweiligen Marke abgedeckt. Diese Liste der „Waren und Dienstleistungen“ ist als harmonisierte Datenbank bekannt und ermöglicht dem EUIPO eine reibungslosere und effizientere Bearbeitung der Anmeldung.

Während Kunden versucht sein könnten, so viele Waren und/oder Dienstleistungen wie möglich anzumelden, ist es wichtig zu beachten, dass die Auswahl zu vieler Klassifizierungen tatsächlich zu einem höheren Risiko von Klassifizierungsmängeln, Verzögerungen bei der Eintragung Ihrer EUTM und der Möglichkeit von Widersprüchen durch andere Marken führen kann.

Anmeldeverfahren

Das Verfahren kann in vier Hauptbereiche unterteilt werden.

1) Prüfung 2) Widerspruch 3) Eintragung und 4) Beschwerde.

Nach der Einreichung einer EUTM (Markenanmeldung) prüft das EUIPO die potenzielle Marke sorgfältig, um etwaige Fehler festzustellen oder Einwände zu erheben. Offizielle Mitteilungen werden über das Portal „Benutzerbereich“ versandt.  In einigen Fällen können Anmelder oder Vertreter telefonisch kontaktiert werden, um etwaige Unstimmigkeiten zu klären und zu beseitigen. Während des gesamten Prüfungsverfahrens prüft der Beamte auch die Nizza-Klassifikation, alle Formalitäten, Übersetzungen und veröffentlicht schließlich (hoffentlich) die Anmeldung.

Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Widerspruchsfrist, in der Dritte, die der Meinung sind, dass die Marke nicht bearbeitet werden sollte, drei (3) Monate Zeit haben, um Widerspruch einzulegen. Motive für einen Widerspruch sind in der Regel entweder (i) ein älteres Recht (wobei ein Dritter ein älteres Recht hat, das zu einem Konflikt führen könnte) oder (ii) ein absoluter Grund (d. h. Anforderungen, die die Marke vor der Annahme erfüllen muss, wie z. B. „Unterscheidungskraft“ und „eindeutige Darstellung“).

Für den Fall, dass niemand Widerspruch (oder Bemerkungen Dritter) einlegt, wird die Marke eingetragen und veröffentlicht. Dies geschieht in erster Linie, um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit weiß, dass die betreffende Marke Ihnen und Ihrem Geschäft/Unternehmen gehört. Anschließend wird eine Eintragungsurkunde ausgestellt, und der Benutzer wird aufgefordert, eine Kopie herunterzuladen.

Eine EU-Marke (EUTM) ist für zehn (10) Jahre gültig. Sie kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden, jeweils um zehn (10) Jahre.

Rolle von ‚DW&P‘ als Repräsentant

DW&P Dr. Werner & Partner ist entsprechend beim EUIPO als Bevollmächtigter (Nr. 91203) registriert. Nach einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung wird von Vertretern (insbesondere aus maltesischer Sicht) verlangt, dass mindestens zwei Juristen bei einem Berufsverband (Anwaltskammer) registriert sind – ein Kriterium, das ‚DW&P‘ bereits im März 2021 erfüllt hat, so dass unsere Organisation als ‚Vereinigung von Vertretern‘ auftreten kann.

Die Beauftragung eines „Vertreters“ ist zwar nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch dringend, sich ausfolgenden Gründen von einem Vermittler wie uns unterstützen zu lassen:

  1. Wir können Sie beim Nizza-Klassifikationsverfahren unterstützen und Ihnen bei der Auswahl der relevanten Waren und Dienstleistungen helfen.
  2. Wir führen grundlegende Überprüfungen durch, um bereits bestehende Marken über die umfassende Suchfunktion des EUIPO (eSearch Plus und/oder TM View Option) zu vergleichen und sicherzustellen, dass die Anmeldung gute Erfolgsaussichten hat. Dies ist besonders wichtig, da Markenanmeldungen zurückgewiesen werden können und keine Erstattungen gewährt werden.
  3. Wir sind in der Lage, die Anmeldung in Ihrem Namen nicht nur zu prüfen, sondern auch einzureichen (und gleichzeitig einen Inhaber-ID-Bereich zu erstellen und zu öffnen).
  4. Wir können Ihnen Empfehlungen geben (basierend auf unserer Erfahrung und unserem Wissen), ob Sie eine „Wortmarke“, „Bildmarke“, „Formmarke“ oder „Bildmarke“ mit Wortelementen anmelden sollen oder nicht.
  5. Wir überwachen das Anmeldeverfahren (einschließlich der direkten Kommunikation mit dem EUIPO), so dass Sie sich um nichts kümmern müssen.
  6. Wir haben Marken für eine Vielzahl von Kunden registriert (darunter Start-ups, mittelständische Unternehmen und multinationale Konzerne).
  7. Unser Team besteht aus Anwälten und Rechtsexperten, die stets bemüht sind, mit den neuesten Änderungen und Aktualisierungen Schritt zu halten.

Gebühren & Zahlungen

Abgesehen von den Verwaltungsgebühren für die Mitarbeiter des DW&P kostet die Anmeldegebühr 850 EUR und ermöglicht es Ihnen, 1 Nizza-Klassifikation zu wählen. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 50 EUR können Sie eine zweite Klasse hinzufügen, und bei drei oder mehr Klassen müssen Sie für jede Klasse 150 EUR bezahlen. Letztere Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.

Fazit

Der Schutz Ihrer Identität und Ihrer Arbeit ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere dann, wenn neugierige Augen versuchen könnten, einige Ihrer Methoden oder Trends zu kopieren, um ihr Geschäft zu verbessern. Ein wachsendes Unternehmen mit großem Potenzial und großer Markttiefe täte gut daran, mit dem Schutz seiner Marke zu beginnen. Im Extremfall könnten neidische Konkurrenten auch versuchen, Ihre Bildmarken oder Ihren Firmennamen zu kopieren!

Deshalb sind wir von DW&P Dr. Werner & Partner uns der Vorteile bewusst, die eine EU-Marke bieten kann. Wir sind der Meinung, dass innovative Ideen und Qualitätsmarken es verdienen, entsprechend geschützt zu werden.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen oder Klarstellungen zu diesem Thema wünschen!

 Disclaimer: Der oben genannte Artikel basiert auf unabhängigen Recherchen von Dr. Werner und Partner und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie sich mit einem unserer Vertreter treffen möchten, um weitere Informationen zu erhalten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

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