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AML-Reformen auf EU-Ebene

Einführung

Am 20. Juli 2021 kündigte die Europäische Kommission öffentlich die Vorlage des „ehrgeizigsten Maßnahmenpakets“ zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung an.

Diese Entwicklungen sind das Ergebnis der jüngsten Besorgnis, dass mehrere Mitgliedstaaten es versäumt haben, die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche (vor allem durch die Umsetzung von Richtlinien) in der gesamten Union umzusetzen, durchzusetzen oder auch nur ihre Wirksamkeit zu beweisen. Dies hat die Europäische Kommission (EK) dazu veranlasst, „Schlupflöcher zu schließen, die von Kriminellen genutzt werden, um illegale Erlöse zu waschen oder terroristische Aktivitäten über das Finanzsystem zu finanzieren„.

In diesem Artikel geht der Autor auf die jüngsten Änderungen ein und gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Vorschläge, die auf gesamteuropäischer Ebene umgesetzt werden sollen.

Herausforderungen innerhalb des Sektors

Die in diesem Sektor tätigen Fachleute für Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung sind sich einig, dass die Grundlage jedes einzelnen nationalen Gesetzes in erster Linie auf der wirksamen Umsetzung der EU-Richtlinien beruht. Die Europäische Kommission hat jedoch festgestellt, dass einige Länder die Umsetzung oft verzögern – was auch durch die Tatsache verstärkt wird, dass es in der Europäischen Union einen „fragmentierten Ansatz“ gibt, was die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betrifft.

Noch bedeutsamer ist die Tatsache, dass es auf EU-Ebene kein einziges/zentrales Koordinierungsgremium gibt (anders als beispielsweise die Europäische Zentralbank), was eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Aufsichtsbehörden und den lokalen Finanzermittlungsstellen (FIUs) effektiv behindert.

Die EU hat außerdem bekräftigt, dass sowohl Geldwäsche als auch Terrorismusfinanzierung „ernste Bedrohungen“ für die Integrität und Stabilität der Union darstellen – eine Tatsache, die auch von Europol bestätigt wurde, das schätzt, dass etwa 1 % des jährlichen BIP der EU in „verdächtige Finanzaktivitäten“ verwickelt ist.

Aktionsplan der Kommission

Es sei daran erinnert, dass die Kommission im Mai 2020 einen Aktionsplan für eine umfassende und solide EU-Politik zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt hatte. In diesem Aktionsplan wurde der Öffentlichkeit ein spezifisches Maßnahmenpaket vorgestellt, das sich in sechs Hauptprioritäten gliedert, die als „Fahrplan“ zur Bekämpfung von AML/CFT dienen sollten. Dazu gehören:

  • Sicherstellung der wirksamen Umsetzung des bestehenden EU-Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Die Verkündung eines einheitlichen EU-Regelwerks für AML/CFT.
  • Verstärkung der AML/CFT-Aufsicht auf EU-Ebene.
  • Einrichtung eines Unterstützungs- und Kooperationsmechanismus für FIUs.
  • Durchsetzung der strafrechtlichen Bestimmungen auf EU-Ebene und Informationsaustausch.
  • Stärkung der internen Dimension des EU-Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Neue Legislativvorschläge

In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission ein AML/CFT-Paket vor, das aus vier wichtigen und innovativen Legislativvorschlägen besteht:

  • Eine Verordnung zur Einrichtung einer EU-Behörde für Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung (AML/CFT), die die Form einer dezentralen EU-Regulierungsagentur annehmen würde.
  • Eine neue Verordnung über AML/CFT, die direkt anwendbare AML/CFT-Vorschriften enthält, einschließlich einer überarbeiteten und umfassenden EU-Liste von Einrichtungen, die den AML/CFT-Vorschriften unterliegen (die im lokalen Kontext als „Verpflichtete Einrichtungen“ oder „unterworfene Personen“ bezeichnet werden).
  • Eine Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die bestehende EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ersetzt, die Bestimmungen enthält, die für eine Verordnung nicht geeignet sind und eine Umsetzung in nationales Recht erfordern, wie z. B. Vorschriften über die nationalen Aufsichtsbehörden und die Finanzermittlungsstellen in den einzelnen Mitgliedstaaten;
  • eine Überarbeitung der Verordnung von 2015 über den Transfer von Geldern.

Es wird erwartet, dass durch diese Maßnahmen das EU-System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinreichend modernisiert wird – Inhalt und Governance werden hoffentlich zu einem robusteren und umfassenderen System führen, das in der Lage sein wird, jegliche Bedrohungen durch Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung, mit denen die Union konfrontiert sein wird, zu verhindern und aufzudecken.

Eine neue Behörde zur Bekämpfung von AML/CFT

Eines der vielleicht interessantesten und hervorstechendsten Merkmale dieser Mammutreform ist die Einrichtung einer neuen AML-Behörde („AMLA“), die 2023 eingerichtet werden und spätestens 2026 die direkte Aufsicht über die benannten Hochrisikounternehmen aufnehmen soll.

Die Kommission hat klargestellt, dass sich die Tätigkeit dieser neuen Behörde auf Folgendes konzentrieren wird: 1) die Überwachung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung und 2) die Bereitstellung der notwendigen Unterstützung für alle EU-Finanzermittlungsstellen (unter Bezugnahme auf die FIAU – aus rein lokaler Sicht).

Der Zweck dieser neuen Einheit ist es, ein „integriertes System“ aller nationalen Aufsichtsbehörden zu schaffen, um die gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit zu fördern. Was den „Finanzsektor“ betrifft, so wird diese neue Behörde direkt die Unternehmen des Finanzsektors beaufsichtigen, bei denen das Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung am größten ist.

Was den Nicht-Finanzsektor betrifft, so wird die Behörde lediglich eine „Koordinierungsfunktion“ übernehmen. Es ist wichtig festzuhalten, dass die GwG nicht an die Stelle der bereits bestehenden nationalen Aufsichtsbehörden oder FIUs treten wird, da der Sinn der neuen Einheit darin besteht, die Integration und Koordination zwischen den nationalen Behörden zu fördern.

Was die FIUs betrifft, so wird das GwG die Zusammenarbeit vor allem durch die Formulierung von Standards für die Berichterstattung und den Informationsaustausch, die Förderung gemeinsamer operativer Analysen und die Einrichtung des zentralen Online-Systems FIU.net verbessern.

Im Sinne der OECD-Grundsätze zur Corporate Governance wird die Behörde (im Sinne des Dual-Contro-Prinzips) auch auf der Grundlage eines 1) Vorsitzenden und eines 2) Exekutivdirektors tätig sein, wobei letzterer für das Tagesgeschäft der Behörde zuständig sein wird (wie ein Chief Executive Officer).

Andererseits wird der Vorsitzende die Behörde „vertreten“ und an der Spitze des 1) Exekutivausschusses und des 2) Verwaltungsrats stehen. Das letztgenannte Gremium wird sowohl eine Regulierungs- als auch eine Aufsichtsfunktion haben. Ersterer trifft alle einschlägigen Entscheidungen gegenüber einzelnen Verpflichteten („subject persons„) und/oder einzelnen Aufsichtsbehörden – auf einer Fall-zu-Fall-Basis.

Die Aufsicht über bestimmte Unternehmen wird von gemeinsamen Aufsichtsteams durchgeführt, die von Mitarbeitern der Behörde und Mitarbeitern der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden geleitet werden.

Ein EU-Regelwerk für AML/CFT

Teil des neu gestalteten AML/CFT-Ökosystems ist die Formulierung und Einrichtung eines einheitlichen AML/CFT-Regelwerks (ähnlich einem Handbuch), das allen Verpflichteten auferlegt wird. Wichtig ist, dass diese Regeln (im Gegensatz zu einer Richtlinie) nicht in nationales Recht umgesetzt werden müssen, sondern sofort nach der Veröffentlichung des Regelwerks anwendbar sind.

Die Kommission hat hervorgehoben, dass diese neuen Gesetze eine Reihe von technischen Regulierungsstandards“ enthalten werden, die von der GwG“ ausgearbeitet werden, wie z.B. die Harmonisierung und ein kohärenter Ansatz für die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden (Customer Due Diligence, CDD).

Wer muss sich an das neue Regelwerk halten?

Das Regelwerk gilt für alle „Verpflichteten“, die ihrerseits verpflichtet sind, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anzuwenden (z. B. CDD, Meldung verdächtiger Transaktionen usw.), auch wenn die Verpflichteten derzeit weitgehend aufgefordert sind, die Vorschriften der lokalen Gesetzgebung anzuwenden (z. B. aus maltesischer Sicht die PMLFTR, die ihrerseits Standards gemäß den Durchführungsverfahren (sowohl Teil I als auch Teil II) festlegt).

Zu den Verpflichteten gehören unter anderem Kredit- und Finanzinstitute sowie verschiedene Nicht-Finanzunternehmen wie: (Designated Non-Financial Businesses and Professions wie Anwälte, Immobilienmakler und Kasinos).

In diesem Zusammenhang ist eine Reihe von Neuzugängen vorgesehen, wie z.B.: alle Arten und Kategorien von Anbietern von Krypto-Vermögenswerten, Hypothekarkreditvermittler und Wirtschaftsbeteiligte, die im Auftrag von Drittstaatsangehörigen tätig sind, um eine Aufenthaltsgenehmigung für das Leben in einem EU-Mitgliedstaat zu erhalten.

Andere Bestimmungen und Inhalte

Das neue Regelwerk wird versuchen, die Bestimmungen über die Beschaffung von Informationen über das wirtschaftliche Eigentum zu verbessern und sicherzustellen, dass es eine europaweite Verpflichtung gibt, Informationen über das wirtschaftliche Eigentum an alle entsprechenden nationalen Register zu melden. Dies gilt auch für „Nominees„, von denen verlangt wird, dass sie offenlegen, in wessen Namen sie handeln. Ein weiterer interessanter Vorschlag ist die Einrichtung eines „grenzüberschreitenden“ Systems zwischen den nationalen Registern, die Informationen über Bankkonten enthalten, um allen zentralen Meldestellen einen schnellen und effektiven Zugriff auf die Daten zu ermöglichen.

Dies wird auch den Strafverfolgungsbehörden (LEAs) helfen, auf das System, das die Bankkontenregister verbindet, zuzugreifen und es zu durchsuchen. In Anbetracht der Notwendigkeit, stets der „Geldspur“ zu folgen, werden diese neuen Maßnahmen den Experten für die Bekämpfung der Finanzkriminalität sicherlich dabei helfen, umfassend auf verdächtige Daten oder Bankkonten zuzugreifen und diese zu identifizieren.

Schlussfolgerung

Die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Artikel lassen sich treffend in zwei Stichworten zusammenfassen: Harmonisierung und Effektivität. Die Europäische Union ist entschlossen, (nach bestem Wissen und Gewissen) einen harmonisierten und kohärenten Ansatz zu schaffen, mit dem die meisten Probleme im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelöst werden können. Die Schaffung einer zentralen Behörde und eines einheitlichen Regelwerks sollte den Weg für eine bessere Zusammenarbeit und ein besseres Verständnis aller Bedrohungen und Schwachstellen ebnen, mit denen die Union konfrontiert ist.

Die FATF (Financial Action Task Force) hat immer auf dem allgegenwärtigen Begriff der „Effektivität“ bestanden – Gesetze und Vorschriften sollten sich nicht nur auf ausgefallene Dokumente oder Lehrbücher beschränken, sondern effektiv genug sein, um den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit zu geben, Geldwäsche aufzudecken, abzuschrecken und zu verhindern – und gleichzeitig eine wirksame Verfolgung aller Kriminellen zu gewährleisten. Inwieweit dieses robuste und umfassende Paket von Vorschlägen zur wirksamen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen wird, bleibt abzuwarten – aber zumindest sind die Würfel gefallen.

Disclaimer: Der oben genannte Artikel basiert auf unabhängigen Recherchen von Dr. Werner und Partner und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie sich mit einem unserer Vertreter treffen möchten, um weitere Informationen zu erhalten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

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