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Wer als Drittstaatsangehöriger in Malta leben und arbeiten möchte, benötigt eine gültige Arbeitserlaubnis – den sogenannten Single Permit oder Key Employee Initiative Permit. Der Antrag ist komplex, zeitkritisch und oft mit Unsicherheiten verbunden: Welche Dokumente sind nötig? Was muss der Arbeitgeber tun? Wie kann ich meine Familie mitnehmen?
DW&P Dr. Werner & Partner unterstützt Sie beim gesamten Prozess – strukturiert, rechtskonform und effizient. Wir sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihre neue Herausforderung konzentrieren können, während wir uns um die Formalitäten kümmern.
Ja, Sie benötigen ein Anstellungsangebot in Malta, bevor Sie Dokumente im Zusammenhang mit dem Antrag und / oder der Weiterreise nach Malta vorbereiten können. Nicht-EU-Bürger haben nicht das Recht, sich als Arbeitssuchende in einem EU-Land aufzuhalten.
Sobald alle Dokumente, die dem Antrag beigefügt werden müssen, ordnungsgemäß zusammengestellt sind, dauert es etwa zwei bis drei Monate ab dem Datum der Einreichung, bis die Einzelarbeitserlaubnis ausgestellt wird.
Ja, wenn Sie einen Antrag auf eine Einzelarbeitserlaubnis einreichen, erhalten Sie eine vorläufige Erlaubnis zum legalen Aufenthalt in Malta, bis die Arbeitserlaubnis ordnungsgemäß ausgestellt ist. Während dieses Zeitraums können Sie jedoch nicht reisen.
Nein, die vorläufige Erlaubnis wird Ihnen erteilt, um sich in Malta aufzuhalten. Nach Erhalt der Residence Card / Arbeitserlaubnis wird dem Antragsteller die Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erteilt.
Kostenlose Beratung zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis.
Bereitstellung und Prüfung der erforderlichen Dokumente.
Übernahme des Ausfüllens aller notwendigen Formulare.
Beratung zur passenden Option, z. B. Single Permit oder Key Employee Initiative.
Kontinuierliche Informationen und Updates zum Antragsstatus.
Unterstützung bei der Verlängerung bestehender Arbeitserlaubnisse.
Dr. jur. Jörg Werner
Nathaniel Borg
Managing Partner, Wirtschaftsprüfung
Roderick Galea
Managing Partner, Rechnungswesen
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