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Wertgutachten nach IDW S1

Wer als Unternehmer Deutschland verlässt, muss den Wert seiner Anteile kennen - nicht ungefähr, sondern belastbar gegenüber dem Finanzamt. Wir erstellen keine Gutachten selbst, haben aber qualifizierte Bewertungsgutachter an der Hand und vermitteln den passenden Kontakt für Ihre Situation. — Seit 2013 · MFSA-reguliert · Gutachter-Netzwerk

Ihre Ansprechpartner

Horst Wickinghoff

Horst Wickinghoff

Senior New Business Manager

Wertgutachten nach IDW S1 – Was Sie wissen müssen

Sobald ein Gesellschafter mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Deutschland verlagert, greift Paragraph 6 AStG. Das Finanzamt besteuert den fiktiven Veräußerungsgewinn - auch wenn kein Verkauf stattfindet. Die Höhe dieser Steuer hängt direkt vom Unternehmenswert ab. Wer hier keine saubere Bewertung vorlegt, überlässt die Berechnung dem Finanzamt.

Das Wertgutachten nach IDW S1 ist der anerkannte Standard für Unternehmensbewertungen in Deutschland. Es basiert auf dem Ertragswertverfahren oder dem Discounted-Cashflow-Verfahren und wird von deutschen Finanzbehörden als Nachweis akzeptiert.

DW&P erstellt keine Wertgutachten selbst. Wir haben jedoch qualifizierte Bewertungsgutachter (Wirtschaftsprüfer mit IDW-S1-Erfahrung) in unserem Netzwerk und vermitteln den passenden Kontakt für Ihre Situation. So stellen wir sicher, dass das Gutachten zeitlich und inhaltlich zu Ihrem Wegzug nach Malta passt.

  • Unternehmer mit GmbH-Anteilen, die ihren Wohnsitz nach Malta verlagern und die Wegzugsbesteuerung nach Paragraph 6 AStG korrekt abbilden müssen
  • Gesellschafter, die vor dem Wegzug gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen planen - etwa Einbringungen, Verschmelzungen oder Anteilsübertragungen
  • Unternehmer mit Exit-Planung, die den fairen Marktwert ihrer Beteiligung für Verhandlungen oder steuerliche Optimierung benötigen
  • Vermögende Privatpersonen (HNWI) mit Beteiligungen an mehreren Gesellschaften, bei denen eine Gesamtbewertung des Portfolios erforderlich ist
  • Familien in der Nachfolgeplanung, die den Unternehmenswert für Erbschaft, Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge benötigen
  • Mandanten, deren Steuerberater in Deutschland eine belastbare Grundlage für die Steuererklärung oder eine Betriebsprüfung braucht

Vermittlung eines qualifizierten Gutachters: Wir haben erfahrene Bewertungsgutachter (Wirtschaftsprüfer mit IDW-S1-Erfahrung) in unserem Netzwerk und stellen den Kontakt her, der zu Ihrer Situation passt.

Ersteinschätzung Ihres Bedarfs: Im Rahmen der Steuerberatung klären wir, ob und in welchem Umfang ein IDW-S1-Gutachten für Ihren Wegzug erforderlich ist.

Timing-Abstimmung: Wir stellen sicher, dass der Bewertungsstichtag zeitlich zu Ihrem geplanten Wegzug nach Malta passt.

Einbettung in die Wegzugsplanung: Das Ergebnis des Gutachtens fließt in Ihre steuerliche Gesamtplanung ein - Stundungsmöglichkeiten, DBA-Anrechnung und Timing des Wegzugs.

  • Passende Kontakte: Wir kennen qualifizierte Gutachter und vermitteln den richtigen Ansprechpartner für Ihre Situation.
  • Steuerlicher Kontext: Als Ihre Kanzlei in Malta wissen wir, wann ein Gutachten nötig ist und wie es zeitlich in den Wegzug passt.
  • Ehrliche Einschätzung: Nicht jeder Fall braucht ein vollständiges IDW-S1-Gutachten. Wir sagen Ihnen, ob ein vereinfachtes Verfahren ausreicht.

Was genau ist ein Wertgutachten nach IDW S1?

Der IDW Standard S1 (Institut der Wirtschaftsprüfer) definiert die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen in Deutschland. Ein Gutachten nach diesem Standard ermittelt den Unternehmenswert auf Basis anerkannter Verfahren - typischerweise dem Ertragswertverfahren oder dem Discounted-Cashflow-Verfahren. Es ist der De-facto-Standard, den deutsche Finanzbehörden bei steuerlichen Bewertungsanlässen erwarten.

Wann brauche ich ein Wertgutachten für den Wegzug nach Malta?

Immer dann, wenn Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten und Ihren Wohnsitz aus Deutschland verlagern. Paragraph 6 AStG fingiert in diesem Fall eine Veräußerung der Anteile - die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Der Unternehmenswert zum Zeitpunkt des Wegzugs bestimmt die Höhe der Steuer. Ohne belastbares Gutachten schätzt das Finanzamt den Wert selbst - und diese Schätzung fällt erfahrungsgemäß nicht zu Ihren Gunsten aus.

Wie lange dauert die Erstellung eines IDW-S1-Gutachtens?

Das hängt von der Komplexität ab. Bei einer einzelnen GmbH mit klarer Ertragslage rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen. Bei Holdingstrukturen, mehreren Beteiligungen oder erforderlichen Sonderbewertungen (z.B. Markenrechte, Patente) kann es länger dauern. Wir empfehlen, den Prozess mindestens 3 bis 6 Monate vor dem geplanten Wegzug zu starten.

Was kostet ein Wertgutachten nach IDW S1?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität. Ein Gutachten für eine einzelne GmbH mit überschaubarer Struktur beginnt typischerweise bei 8.000 bis 15.000 EUR. Komplexere Fälle - etwa Holdingstrukturen oder Unternehmen mit schwer bewertbaren immateriellen Vermögenswerten - können darüber liegen. Im Erstgespräch schätzen wir den Aufwand ein und nennen Ihnen einen realistischen Rahmen.

Kann ich die Wegzugssteuer stunden oder in Raten zahlen?

Seit dem 01.01.2022 (ATAD-Umsetzungsgesetz) gibt es keine dauerhafte zinslose Stundung mehr. Nach der aktuellen Fassung von Paragraph 6 Absatz 3 AStG wird die Wegzugssteuer in sieben gleichen Jahresraten entrichtet - unabhängig davon, ob der Wegzug innerhalb der EU/EWR oder in einen Drittstaat erfolgt. Die genauen Voraussetzungen und Auflagen besprechen wir im Rahmen Ihrer Wegzugssteuerplanung. Das Gutachten liefert die Bemessungsgrundlage dafür.

Erstellt DW&P das Gutachten selbst?

Nein. Die eigentliche Bewertung führt ein zertifizierter Wirtschaftsprüfer durch. Wir vermitteln den passenden Gutachter aus unserem Netzwerk und stellen sicher, dass das Ergebnis zeitlich zu Ihrem Wegzug passt.

Sie brauchen ein Wertgutachten für den Wegzug?

Wir vermitteln den passenden Gutachter. Sprechen Sie uns im Erstgespräch darauf an.

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Wertgutachten nach IDW S1 – Unsere Leistungen

Gutachter-Vermittlung

Kontakt zu qualifizierten Wirtschaftsprüfern mit IDW-S1-Erfahrung

Wegzugssteuer

Einschätzung, ob und wann ein Gutachten für Paragraph 6 AStG erforderlich ist

Timing

Abstimmung des Bewertungsstichtags mit Ihrem Wegzugszeitplan

Steuerliche Einbettung

Das Gutachten-Ergebnis fließt in Ihre Malta-Steuerplanung ein

Wertgutachten nach IDW S1 – So läuft’s ab

  1. Erstberatung (kostenfrei)

    Im Rahmen Ihrer Steuerberatung klären wir, ob ein IDW-S1-Gutachten für Ihren Wegzug erforderlich ist.

  2. Gutachter-Vermittlung

    Wir stellen den Kontakt zu einem qualifizierten Bewertungsgutachter her, der zu Ihrer Situation passt.

  3. Gutachtenerstellung

    Der Gutachter erstellt das Wertgutachten. Sie arbeiten direkt mit dem Gutachter zusammen.

  4. Einbettung in Ihre Wegzugsplanung

    Das Ergebnis fließt in Ihre steuerliche Gesamtplanung für den Wegzug nach Malta ein.

Wertgutachten nach IDW S1 – Ihre Ansprechpartner

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Was Vertrauen in der Praxis bedeutet.

Die Kanzlei Dr. Werner & Partner erwies sich als hilfsbereit, effizient, schnell und geduldig. Ein exzellenter Partner, besonders für deutschsprachige Kunden, die etwas in Malta benötigen.

DACH-Expertise
Carl Albrecht WaldsteinGoogle Review

Top Kanzlei. Vorab ich bin sehr misstrauisch gegenüber allem Neuen. Es war sehr schwierig von Deutschland aus Informationen über Anwaltskanzleien auf Malta zu bekommen. Ich hatte im Internet nach Anwaltskanzleien auf Malta gesucht und Dr. Werner gefunden. Und jetzt gerade hatte ich einen persönlichen Termin mit Herrn Dr. Jörg Werner. Nachdem ich jedoch persönlich da war, mein persönlicher Eindruck. Am Empfang, zwei junge deutsche Empfangsdamen, sehr freundlich. Sehr grosse moderne betonchick Büroräume, mit sehr viel Licht und moderner Kunst an den Wänden. Dr. Werner selbst macht einen knallharten, sehr professionellen und serösen Eindruck. Fachlich ist er auf jedenfall Top. Schade das über Ihn keine Erfahrungen berichtet werden. Er empfahl mir in meiner Sache, einen Modell, wo seine Kanzlei definitiv weniger verdient. Das sieht man heutzutage sehr selten. Summa summarum, habe ich einen sehr positiven Eindruck und kann die Kanzlei Dr. Werner jedem wärmstens empfehlen.

Dr. Mehdi E. ZadehVertrauensaufbau

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