+356 213 777 00
info@drwerner.com

Erfahrung mit der Malta-Limited: Ein Unternehmer berichtet

Immer wieder fragen mich Mandanten, ob ich Erfahrungsberichte von Unternehmern habe, die bereits mit einer Malta-Limited aktiv sind. Mündlich wird mit natürlich sehr viel positives Feedback zugetragen, doch aus Datenschutzgründen greifen wir nicht auf Veröffentlichungen im Internet zurück, um die Privatsphäre unserer Mandanten zu wahren. Dennoch konnte ich einen Mandanten in einer kurzen Befragung für eine Stellungnahme gewinnen, die ich heute publizieren möchte:

Thomas S. – Tätig als Affiliate Gründung der Malta Limited im Mai 2013 zieht Resümee

„Bisher bin ich mit meiner Rechtsform sehr zufrieden. In Deutschland habe ich mich erst 2010 selbstständig gemacht und habe dort schnell gemerkt, dass mich die dortige Steuerlast mit meinem Unternehmertum doch sehr einschränkt. So habe ich mich nach Alternativen umgeschaut. Malta hatte ich dabei anfangs nicht auf dem Schirm. Nach mehrmaligen Beratungsgesprächen mit Herrn Sauerborn, habe ich mich dann im Mai dazu entschlossen, eine Firma auf Malta zu gründen. Aktiv genutzt habe ich diese zwar erst ab Juli, doch ich wollte das gesamte Set-Up vorbereitetet haben. Denn in den verbleibenden zwei Monaten habe ich meinen Umzug nach Malta geplant. Meine Tätigkeit ist an keinen Ort gebunden und ich bin noch jung und nicht familiär gebunden. Wenn nicht jetzt, wann dann, habe ich mir gedacht und bin nach Malta gezogen. Die Firma bietet mir alles, was ich brauche. Haftungsschutz, internationale Akzeptanz und vor allem die politische Stabilität eines EU Staates. Ich hatte auch über eine Offshore-Gesellschaft nachgedacht. Doch um ehrlich zu sein, hat mich nicht nur die schlechte Publicity des letzten Jahres abgeschreckt. Ich kann mir eine legale Umsetzung einer Offshore Gesellschaft schlichtweg nicht mehr vorstellen. Mit einer Malta-Limited bin ich perfekt aufgestellt. Der Lifestyle auf Malta gefällt auch auch die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaftsgründung auf Malta waren für mich der ausschlaggebende Faktor.

Was die Buchhaltung der Firma anbetrifft, so reiche ich meine Belege und Rechnungen bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner im Büro ein. Die dort angegliederte Buchhaltungsgesellschaft kümmert sich um den Jahresabschluss und die Vorbereitung meines Erstattungsantrags, den ich dann noch unterschreiben muss. Einziges Manko ist, dass Herr Sauerborn aufgrund seiner vielen Termine nicht immer verfügbar ist und manchmal nur Frau Calov im Büro anzutreffen ist, die mir zwar in vielen aber nicht bei allen Fragen weiterhelfen kann. Aber in dringenden Fällen erhalte ich innerhalb kurzer Zeit einen Rückruf von Dr. Werner oder Herrn Sauerborn persönlich. Insgesamt bin ich überaus zufrieden und überzeugt davon, dass ich mit dem Malta-Konstrukt die richtige Entscheidung getroffen habe. Ich kann diesen Schritt nur empfehlen und an das Team von Dr. Werner & Partner verweisen.“

Zweite Rückmeldung zur Malta Limited im Mai 2018

Um ehrlich zu sein, bereitete mir die negative Berichterstattung über Malta im letzten Jahr Sorge. Die „Malta File“s und auch die Berichte über mögliche Verstrickungen der politischen Träger in unsaubere Geschäfte und im November 2017 auch noch schreckliche der Mordanschlag auf die Bloggerin Daphne Galizia. Da ich selbst auf Malta lebe, erhielt ich von Freunden aus Deutschland kritische Nachfrage. Ich verstehe mich nicht als Anwalt Maltas, hatte aber doch das Gefühl, dass die Berichterstattung einseitig ist. Immerhin hat sich auf Malta in den vergangenen Jahren sehr viel positives getan. Wirtschaftlich geht es der Insel sehr gut und es herrscht quasi Vollbeschäftigung. Verschiedene politische Reformen wurden durchgesetzt und Premierminister Muscat wurde trotz der Korruptionsvorwürfe rund um seine Familie wiedergewählt. Und nun wappnet sich die Regierung mit einer entsprechenden Gesetzgebung für die nächste Innovation – die Blockchain. Ich weiß nicht was in Deutschland passiert, doch ich bewerte viele Entwicklungen hier positiv. Mag sein, dass es Verbesserungsbedarf gibt. Doch für mich funktioniert das Leben auf Malta nach wie vor sehr gut. Meine Firma reicht die Abschlüsse pünktlich ein und bis auf eine Ausnahme habe ich die Steuererstattung vollständig erhalten. Die Prüfung in den Audits verlaufen unproblematisch und die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Werner & Partner verläuft unspektakulär und reibungslos. Momentan sehe ich noch keinen Grund hier wegzuziehen. Im Gegenteil: Nach meinem ersten Immobilienkauf in 2015 möchte ich nun eine weitere Wohnung am Tigne Point erwerben.“

Wir danken unserem Mandanten herzlich für dieses offene Feedback und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Haben Sie noch Fragen?

Jetzt kostenfreie Erstberatung anfragen.​

Ähnliche Beiträge

Fachbeitrag

Dieser Artikel zählt zu den interessantesten Artikeln für unsere Leserschaft. Daher möchte ich Sie heute nochmals auf diesen aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass eine Kontoeröffnung auf Malta – unabhängig...

Fachbeitrag

Wie in fast jedem Land gibt es auch in Malta die Pflicht, seine Steuererklärung 1 Mal jährlich abzugeben. Das betrifft nicht nur Unternehmer und Selbstständige, sondern auch Privatpersonen, die ihren...

Fachbeitrag

Eine der Hauptaufgaben des maltesischen Unternehmensregisters (MBR) ist es, sicherzustellen, dass alle Unternehmen und Handelsgesellschaften dem Companies Act und den Companies Act (Register of Beneficial Owners) Regulations entsprechen. Rechtlicher Rahmen...

Beiträge suchen

Suche

Kanzlei-Newsletter

Neuste Beiträge

Geschäftszeiten

MON - FR 9.00 -17.00

Telefon

+356 213 777 00