+356 213 777 00
info@drwerner.com

Die maltesische Staatsbürgerschaft mit dem IIP erhalten

Das IIP (Individual Investor Programme) von Malta bietet nicht-europäischen Einwohnern die Möglichkeit die maltesische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Die Staatsbürgerschaft kann für den Antragsteller und seine nächsten Angehörigen beantragt werden, wenn ein Beitrag zum Entwicklungs- und Sozialfonds von Malta gemacht wird. Nicht jeder darf sich für dieses Programm bewerben und Einwohner aus Iran, Afghanistan und Nordkorea sind ausgeschlossen.

Die Vorteile einer europäischen Staatsbürgerschaft

Die Inselnation Malta liegt im Herzen des Mittelmeeres zwischen Sizilien und der nordafrikanischen Küste und bietet ein ganzjährlich angenehmes Klima. Der Wirtschaft geht es sehr gut und das letzte Jahr war ein erfolgreiches Jahr für das Land. Die Banken in Malta sind stabil, das Bruttosozialprodukt steigt und die Arbeitslosenquote sinkt,

Malta ist Teil der Europäischen Union und die Staatsbürgerschaft gibt dem Passbesitzer das Recht für freie Bewegung innerhalb aller 28 Mitgliedsstaaten der EU. Das bedeutet auch, dass der Passinhaber sich in jedem Land der EU niederlassen kann und nicht in Malta bleiben muss, wenn er nicht will.

Bewerbungsanforderungen

Um sich für das Programm zu qualifizieren muss der Bewerber strenge Anforderungen erfüllen und wird gründlichen Untersuchungen unterzogen. Es muss eine Immobilien gemietet oder gekauft werden. Wenn eine Immobilie gekauft wird, dann muss der Kaufpreis mindestens €350.000 betragen und wenn gemietet wird, dann muss die Rente mindestens €16.000 im Jahr betragen. Der Antragsteller muss auch einen Beitrag an den National- und Sozialfonds von Malta leisten, wobei die Höhe darauf ankommt, wie viele Angehörige der Antragsteller auch registrieren möchte. Der Betrag für den Hauptantragsteller ist aber €650.000. Es fallen auch weitere Gebühren an, dabei Prüfgebühren, Kosten für Überprüfungen, Passgebühren und Bankgebühren.

Die Kanzlei von Dr. Werner & Partner kann Ihnen bei dem Bewerbungsprozess behilflich sein. Wenn Sie mehr Informationen möchten, dann können Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns vereinbaren.

Haben Sie noch Fragen?

Jetzt kostenfreie Erstberatung anfragen.​

Ähnliche Beiträge

Fachbeitrag

Dieser Artikel zählt zu den interessantesten Artikeln für unsere Leserschaft. Daher möchte ich Sie heute nochmals auf diesen aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass eine Kontoeröffnung auf Malta – unabhängig...

Fachbeitrag

Wie in fast jedem Land gibt es auch in Malta die Pflicht, seine Steuererklärung 1 Mal jährlich abzugeben. Das betrifft nicht nur Unternehmer und Selbstständige, sondern auch Privatpersonen, die ihren...

Fachbeitrag

Eine der Hauptaufgaben des maltesischen Unternehmensregisters (MBR) ist es, sicherzustellen, dass alle Unternehmen und Handelsgesellschaften dem Companies Act und den Companies Act (Register of Beneficial Owners) Regulations entsprechen. Rechtlicher Rahmen...

Beiträge suchen

Suche

Kanzlei-Newsletter

Neuste Beiträge

Geschäftszeiten

MON - FR 9.00 -17.00

Telefon

+356 213 777 00