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Das Audit bei einer Malta Limited

Dr. jur. Jörg WernerDr. jur. Jörg WernerAktualisiert 2 Min. Lesezeit.md
Inhaltsverzeichnis
  1. 01Verwaltung und externe Prüfung
  2. 02Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf
  3. 03Was passiert wenn das Audit abweichende / falsch lautende Angaben ergibt?

Im Laufe der Gründungsüberlegungen einer Auslandsgesellschaft werden mehrere Szenarien durchgespielt und evaluiert. Für unsere Mandanten gilt: Bei uns erhalten Sie das höchste Maß an Transparenz. Wir möchten, dass Sie die Gründung verstehen und die daraus resultierenden Pflichten gegenüber den Steuerbehörden kennen. Sie sollen wissen, was auf Sie zukommt. So beraten wir und nur so ist die Gründung einer Gesellschaft auf Malta auch sinnvoll.

Das gilt natürlich auch dann, wenn wir die Verwaltung Ihrer Limited (ggf. mit einer daran angeschlossenen Holding) übernehmen und Sie somit den bürokratischen Richtlinien eigentlich nicht viel zu tun haben. Es ist immer von Vorteil, wenn Sie die Gesetze kennen und unseren Service verstehen.

Verwaltung und externe Prüfung

Die Gründung einer Malta Limited geht relativ schnell vonstatten. Von elementarer Bedeutung sind die anschließende Verwaltung und das Einreichen von etwaigen Erstattungsanträgen. Grundlage davon ist, wie in jedem Unternehmen, eine einwandfreie Buchführung. Gesellschaften müssen sich hier einem Audit von einem externen Auditor unterziehen. Hier wird geprüft, ob die Angaben aus den Bescheiden korrekt sind und alles den gesetzlichen Richtlinien entspricht.

Ein Auditor ist dabei nicht auf bestimmte Unterlagen festgelegt, unserer Erfahrung nach werden jedoch meist die gleichen Unterlagen überprüft. Aufgrund des kleinen Netzwerks auf Malta sind die Auditoren im Regelfall keine unbekannten Gesichter.

Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf

Bisher hatten wir hier noch nie Probleme. Doch Achtung: Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf ist, wie bereits erläutert, eine einwandfreie Dokumentation und Buchführung. Kooperation mit den Auditoren zahlt sich aus.

Was passiert wenn das Audit abweichende / falsch lautende Angaben ergibt?

Sollte die Prüfung ergeben, dass falsche Angaben getätigt wurden, muss deren Ursache geklärt werden. Oft lassen sich Fragen gleich vor Ort klären. Wurden jedoch bewusst falsche Aussagen gemacht, kann dies weitreichende Folgen – bis hin zur Schließung der Gesellschaft – haben und einem anschließenden Verfahren. Dies haben wir bisher jedoch nicht erlebt. Nach meiner Einschätzung liegt es daran, dass der Aufwand einer Gründung und Aufrechterhaltung / Nutzung einer maltesischen Gesellschaft hoch ist.

Wer einen solchen Aufwand betreibt, ist nicht interessiert daran die Gesellschaft später „an die Wand zu fahren“. Daher sehen wir einem Audit gelassen entgegen und gehen auch in Zukunft von einem stets positiven Ausgang aus.

Dr. jur. Jörg Werner

Über den Autor

Dr. jur. Jörg Werner

Management

Dr. jur. Jörg Werner gründete DW&P 2013 in Malta mit dem Ziel, deutschsprachige Unternehmer bei Firmengründung und Steuerplanung vor Ort zu beraten. Seine langjährige juristische Expertise und sein strategisches Verständnis für die Bedürfnisse internationaler Mandanten prägen bis heute die Ausrichtung der Kanzlei.

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