Der Jahresbericht ist ein Dokument, das die Unternehmensdaten des betreffenden Jahres bestätigt. Die Angaben zum Unternehmen umfassen die eingetragene Anschrift, das genehmigte und ausgegebene Aktienkapital und den Prozentsatz des eingezahlten Kapitals sowie die Angaben zu den leitenden Angestellten des Unternehmens wie Name, Vorname, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Ausweisnummer und im Falle einer juristischen Person den Namen, die Firmennummer und die eingetragene Anschrift.
Über die jährliche BO-Konfirmation
Auf der anderen Seite bestätigt die jährliche BO-Bestätigung, dass es keine Änderungen bei den Angaben zum gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer gab. Dieses Dokument ist jedoch möglicherweise nicht auf alle Unternehmen anwendbar. Dies hängt davon ab, ob es innerhalb der Struktur einen Unternehmensaktionär gibt oder nicht.
Einreichungsanforderungen für Unternehmen gemäß dem Companies Act
Jedes Unternehmen, das nach dem Companies Act ordnungsgemäß eingetragen ist, muss dem maltesischen Unternehmensregister jedes Jahr einen Jahresbericht vorlegen. So sind ein Jahr nach der Eintragung des Unternehmens der Jahresbericht und die jährliche BO-Bestätigung (falls zutreffend) zusammen mit der entsprechenden Gebühr einzureichen. Die Unterlagen sind innerhalb von zweiundvierzig (42) Tagen ab dem Gründungsdatum des Unternehmens einzureichen. Die Gebühr variiert zwischen 100 € und 1.400 €, je nach dem genehmigten Aktienkapital des jeweiligen Unternehmens.
Die Bedeutung der rechtzeitigen Einreichung und Benachrichtigung
Beispiel: Wenn das Unternehmen am 04 . Januar 2022 gegründet wird, müssen der Jahresbericht und die jährliche BO-Bestätigung (falls zutreffend) am 04. Januar 2023 oder innerhalb von 42 Tagen nach diesem Datum eingereicht werden.
Das maltesische Unternehmensregister schickt den Geschäftsführern Erinnerungs-E-Mails, in denen sie darüber informiert werden, wann der Jahresbericht und die Jahresbilanzbestätigung fällig sind. Solche Erinnerungs-E-Mails werden vor dem Stichtag des Unternehmens versandt und regelmäßig fortgesetzt, bis die Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht sind.
Sanktionen bei Nichteinreichung der Unterlagen
Bei nicht rechtzeitiger Einreichung des Jahresberichts und der jährlichen BO-Bestätigung drohen dem jeweiligen Unternehmen empfindliche Strafen. Die Sanktionen für die verspätete Einreichung laufen weiter, bis die Jahreserklärung und die jährliche BO-Bestätigung eingereicht werden.
Ausnahmeregelungen bei Unternehmensauflösung
Wird die Gesellschaft aufgelöst oder befindet sie sich im Auflösungsprozess und hat sie die entsprechenden Auflösungsdokumente bereits beim Register eingereicht, sind die Einreichung des Jahresberichts und der Jahresbilanzbestätigung nicht erforderlich , wenn sie nach dem Auflösungsdatum fällig sind. Die Rolle des Konkursverwalters umfasst also nicht die Einreichung des Jahresberichts und der jährlichen BO-Bestätigung.
DW&P’s Compliance-Dienstleistungen
DW&P stellt sicher, dass jedes von ihr betreute Unternehmen der Verpflichtung zur Einreichung der Jahreserklärung und der jährlichen BO-Bestätigung nachkommt. Unser Team bereitet die Unterlagen vor und sorgt dafür, dass sie rechtzeitig bei der Registrierungsstelle eingereicht werden.
Haftungsausschluss: Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen von Dr. Werner & Partners und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie sich mit einem unserer Vertreter treffen möchten, um weitere Informationen zu erhalten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.