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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Firmengründung, Steuerstrukturierung, Umzug und laufenden Betrieb in Malta.

104 Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen

Ja, absolut. Malta ist Vollmitglied der EU und unterliegt allen europäischen Regulierungen. Eine korrekt strukturierte Malta-Gesellschaft ist zu 100% legal und steuerkonform. Entscheidend ist die richtige Umsetzung mit echter Substanz vor Ort - genau das gewährleisten wir mit unserer CSP Class C Lizenz.

Die Kosten variieren je nach Komplexität Ihrer Situation. Ein typisches Initialprojekt inklusive Firmengründung, steuerlicher Strukturierung und Ersteinrichtung beginnt bei ca. 18.000 EUR. In der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag ohne versteckte Gebühren.

Mit unserem eingespielten Team und den direkten Kontakten zu den Behörden können wir eine operative maltesische Gesellschaft in der Regel innerhalb von 6-8 Wochen gründen. Bei komplexeren Strukturen oder zusätzlichen Lizenzen kann es etwas länger dauern.

Für eine steuerlich wirksame Struktur ist echte Substanz erforderlich. Das bedeutet in den meisten Fällen: Ja, Sie oder zumindest ein Teil des Geschäftsbetriebs sollte tatsächlich nach Malta verlagert werden. Wir beraten Sie ehrlich, ob Malta für Ihre Situation der richtige Standort ist.

CSP steht für Company Service Provider. Die MFSA (Malta Financial Services Authority) vergibt CSP-Lizenzen in drei Klassen. Unsere Class C Lizenz ist die höchste Stufe und erlaubt uns, das vollständige Spektrum an Corporate Services anzubieten. Sie ist Ihr Qualitätssiegel für einen seriösen, regulierten Dienstleister.

Unser Team berät Sie auf Deutsch, Englisch und Maltesisch. Als führende deutschsprachige Kanzlei in Malta verstehen wir nicht nur die Sprache, sondern auch die deutsche Steuerlogik und Mentalität - ein entscheidender Vorteil bei der Beratung von DACH-Unternehmern.

Bei einer korrekt umgesetzten Malta-Struktur sind Sie auch für eine deutsche Betriebsprüfung gewappnet. Wir dokumentieren von Anfang an so, dass alle Anforderungen des deutschen Finanzamts erfüllt werden. Die Wegzugsbesteuerung und Entstrickung regeln wir sauber im Vorfeld.

Nein. Unser Schwerpunkt liegt bei DACH-Unternehmern, aber wir betreuen auch Pokerspieler, Streamer und Influencer, die eine Malta-Gesellschaft für ihre Einnahmen benötigen. Ebenso begleiten wir Privatpersonen beim Umzug nach Malta und beraten vermögende Privatpersonen zu Vermögens- und Steuerstrategien. Für jede Zielgruppe haben wir eine eigene Informationsseite.

Die Firmengründung ist erst der Anfang. Danach brauchen Sie Buchhaltung, Lohnabrechnung, laufende Compliance und möglicherweise weitere Services. Die meisten unserer Mandanten bleiben langfristig bei uns, weil wir all das aus einer Hand anbieten - mit einem festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.

Die Wegzugsbesteuerung ist einer unserer Schwerpunkte. Wenn Sie als Unternehmer Deutschland verlassen, fällt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuer auf den Wertzuwachs Ihrer Unternehmensanteile an. Wir vermitteln qualifizierte Gutachter für Wertgutachten nach IDW S1, strukturieren den Wegzug steuerlich sauber und koordinieren mit Ihrem deutschen Steuerberater.

01Gründung

Gründung

Firmengründung Malta

Ja. Malta bietet eine klare rechtliche Grundlage für Kapitalgesellschaften und einen der niedrigsten effektiven Körperschaftssteuersätze in der EU. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist allerdings eine echte wirtschaftliche Substanz vor Ort.

Eine registrierte Adresse ist Pflicht. Ein lokaler Geschäftsführer ist nicht zwingend erforderlich, kann aber zur Erfüllung der Substanzanforderungen sinnvoll sein.

Ja. Es können zusätzliche Dokumente wie beglaubigte Passkopien oder Legalisationen erforderlich sein. Wir koordinieren den gesamten Vorgang.

Ja. Unser Servicepaket umfasst Buchhaltung, Steuerberatung und jährliche Compliance-Unterstützung. Sie müssen sich nicht um mehrere Dienstleister kümmern.

Besonders für Beteiligungsstrukturen innerhalb der EU. Wir beraten Sie zu steuerlichen Vorteilen, Dividendenstrategien und Exit-Szenarien.

Wirtschaftliche Substanz bedeutet eine tatsächliche Geschäftstätigkeit in Malta – also Büro, Personal, Verträge oder lokale Wertschöpfung. Ohne Substanz wird die steuerliche Anerkennung Ihrer Gesellschaft riskiert.

Ja. Seit September 2025 können natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Malta verlegen, das FITWI-Regime wählen (Final Tax on Income from Work and Investment, Legal Notice 188/2025). Es sieht eine optionale Pauschalbesteuerung von 15 % auf Einkünfte aus Arbeit, Selbstständigkeit und Kapitalanlagen vor, bei einer jährlichen Mindeststeuer von 15.000 EUR. Das Regime ergänzt das bestehende System – es ersetzt weder die Körperschaftsteuer noch das klassische Rückerstattungsverfahren. Für Unternehmer, die Firmengründung und Wohnsitzverlagerung kombinieren, kann dies die Steuerplanung vereinfachen.

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer maltesischen Private Limited Company beträgt EUR 1.164,69. Davon müssen mindestens 20 % bei Gründung eingezahlt werden, also EUR 232,94. Den restlichen Betrag können die Gesellschafter zu einem späteren Zeitpunkt einzahlen.

Internationale Steuerberatung

Nein. Wir beraten individuell – und in der Mehrheit der Fälle raten wir von einer Umsetzung ab, wenn die Voraussetzungen nicht stimmen. Ohne echte Substanz, reale Präsenz und steuerliche Transparenz ist eine Malta-Struktur weder legal noch sinnvoll.

Lokale Steuerberater kennen ihr Land. Wir verknüpfen mehrere Jurisdiktionen steuerlich und rechtlich miteinander. Das bedeutet: Wir sehen, wie sich ein Wegzug aus Deutschland auf Ihre maltesische Struktur auswirkt – und umgekehrt.

Nach einem kostenfreien Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation, definieren klare Ziele und entwickeln darauf basierend eine individuelle Strategie. In der Umsetzung begleiten wir Sie eng – mit einem persönlichen Ansprechpartner.

Nein. Eine Abmeldung allein genügt nicht, um steuerlich als weggezogen zu gelten. Entscheidend ist, wo Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt liegt – und den müssen Sie im Zweifel nachweisen können.

Ja. Wir unterstützen bei Unternehmensverkäufen, Umstrukturierungen, Verlagerungen und Einbringungen – inklusive steuerlicher Bewertung, Dokumentation und Vermeidung späterer Betriebsprüfungsrisiken.

Ja. Wir arbeiten ausschließlich im Rahmen geltender Gesetzgebung und internationaler Standards – OECD, CRS, EU-Richtlinien. Steueroptimierung ist legal. Steuerhinterziehung nicht. Den Unterschied kennen wir genau.

Seit September 2025 bietet Malta mit dem FITWI-Regime (Final Tax on Income from Work and Investment, Legal Notice 188/2025) eine optionale Pauschalbesteuerung von 15 % auf Einkünfte aus Arbeit, Selbstständigkeit und Kapitalanlagen. Es gilt für natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Malta verlegen, und setzt eine jährliche Mindeststeuer von 15.000 EUR voraus. Das Regime vereinfacht die Steuerposition erheblich – ersetzt aber nicht das klassische System aus Körperschaftsteuer und 6/7-Rückerstattung. Ob FITWI für Ihre Situation sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.

Wertgutachten nach IDW S1

Der IDW Standard S1 (Institut der Wirtschaftsprüfer) definiert die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen in Deutschland. Ein Gutachten nach diesem Standard ermittelt den Unternehmenswert auf Basis anerkannter Verfahren - typischerweise dem Ertragswertverfahren oder dem Discounted-Cashflow-Verfahren. Es ist der De-facto-Standard, den deutsche Finanzbehörden bei steuerlichen Bewertungsanlässen erwarten.

Immer dann, wenn Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten und Ihren Wohnsitz aus Deutschland verlagern. Paragraph 6 AStG fingiert in diesem Fall eine Veräußerung der Anteile - die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Der Unternehmenswert zum Zeitpunkt des Wegzugs bestimmt die Höhe der Steuer. Ohne belastbares Gutachten schätzt das Finanzamt den Wert selbst - und diese Schätzung fällt erfahrungsgemäß nicht zu Ihren Gunsten aus.

Das hängt von der Komplexität ab. Bei einer einzelnen GmbH mit klarer Ertragslage rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen. Bei Holdingstrukturen, mehreren Beteiligungen oder erforderlichen Sonderbewertungen (z.B. Markenrechte, Patente) kann es länger dauern. Wir empfehlen, den Prozess mindestens 3 bis 6 Monate vor dem geplanten Wegzug zu starten.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität. Ein Gutachten für eine einzelne GmbH mit überschaubarer Struktur beginnt typischerweise bei 8.000 bis 15.000 EUR. Komplexere Fälle - etwa Holdingstrukturen oder Unternehmen mit schwer bewertbaren immateriellen Vermögenswerten - können darüber liegen. Im Erstgespräch schätzen wir den Aufwand ein und nennen Ihnen einen realistischen Rahmen.

Seit dem 01.01.2022 (ATAD-Umsetzungsgesetz) gibt es keine dauerhafte zinslose Stundung mehr. Nach der aktuellen Fassung von Paragraph 6 Absatz 3 AStG wird die Wegzugssteuer in sieben gleichen Jahresraten entrichtet - unabhängig davon, ob der Wegzug innerhalb der EU/EWR oder in einen Drittstaat erfolgt. Die genauen Voraussetzungen und Auflagen besprechen wir im Rahmen Ihrer Wegzugssteuerplanung. Das Gutachten liefert die Bemessungsgrundlage dafür.

Nein. Die eigentliche Bewertung führt ein zertifizierter Wirtschaftsprüfer durch. Wir vermitteln den passenden Gutachter aus unserem Netzwerk und stellen sicher, dass das Ergebnis zeitlich zu Ihrem Wegzug passt.

02Niederlassung

Niederlassung

Relocation Malta

Nicht zwingend. Die Steuerpflicht hängt davon ab, ob Sie Ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich verlagern, bestimmte Aufenthaltsdauern einhalten und wirtschaftliche Substanz nachweisen. Wir prüfen Ihre konkrete Situation und klären, welche steuerlichen Konsequenzen der Umzug in Ihrem Fall hat – sowohl in Malta als auch im Herkunftsland.

Neben der formellen Anmeldung kommt es auf reale Präsenz, einen nachweisbaren Lebensmittelpunkt und wirtschaftliche Aktivität vor Ort an. Wir stellen sicher, dass Ihre Relocation die Substanzanforderungen erfüllt, die Finanzbehörden in beiden Ländern erwarten.

Ja. Wir begleiten Familienangehörige, Partner und Haushaltspersonal genauso wie Mitarbeitende, die ein Unternehmen nach Malta entsendet. Aufenthaltsrecht, Registrierungen, Versicherungen und Schulwahl – alles aus einer Hand.

Wir arbeiten mit strukturierten Prozessen, Checklisten und Zeitplänen, die auf Ihre internen Abläufe abgestimmt sind. Ihre HR-Abteilung erhält regelmäßige Statusberichte und hat einen festen Ansprechpartner bei uns.

Wir verfolgen alle Entwicklungen im maltesischen Aufenthalts- und Steuerrecht laufend und informieren Sie aktiv, wenn Handlungsbedarf besteht. Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern.

Nein. Arbeitserlaubnisse (Work Permits) sind ein eigenständiger Service, den wir separat anbieten. In der Praxis kombinieren viele Mandanten beide Leistungen – wir stimmen die Abläufe dann aufeinander ab.

Arbeitserlaubnis Malta

Jede Person ohne EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft, die in Malta arbeiten möchte – egal ob angestellt oder über eine eigene Gesellschaft. Auch wenn bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist ein formales Permit-Verfahren über Identitá erforderlich.

Das hängt von Ihrer Rolle und Qualifikation ab. Der Single Permit ist der Standardweg für die meisten Arbeitnehmer. Die Key Employee Initiative (KEI) richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte und Führungskräfte mit einem Mindestjahresgehalt von EUR 45.000. Wir prüfen Ihre Situation und empfehlen den passenden Weg.

Ja. Wir übernehmen die komplette Abwicklung – von der Arbeitgeberregistrierung bei JobsPlus über die Dokumentation bis zur Nachverfolgung bei Identitá. Ihre HR-Abteilung muss nur die grundlegenden Mitarbeiterdaten bereitstellen.

Wir analysieren den Ablehnungsgrund, bewerten die Aussichten eines Widerspruchs und entwickeln eine überarbeitete Strategie für die erneute Einreichung. In vielen Fällen lässt sich eine Ablehnung durch korrekte Nachbesserung aufheben.

Ja. Im Rahmen der Familienzusammenführung können Ehepartner und minderjährige Kinder eigene Aufenthaltsgenehmigungen erhalten. Voraussetzung ist in der Regel eine mindestens 12-monatige Aufenthaltsdauer des Hauptantragstellers in Malta, bevor der Antrag auf Familienzusammenführung gestellt werden kann. Wir beraten Sie zum Timing und stellen die Anträge, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Bearbeitungszeit bei Identitá variiert – je nach Permit-Typ und Vollständigkeit der Unterlagen zwischen vier und zwölf Wochen. Durch unsere Erfahrung und saubere Vorbereitung vermeiden wir Verzögerungen durch Nachforderungen.

Seit Januar 2026 müssen Drittstaatsangehörige vor der Einreise einen verpflichtenden Pre-Departure Orientation Course absolvieren. Zusätzlich wird ein Skills Pass verlangt, der Qualifikationen und Berufserfahrung dokumentiert. Wir informieren Sie frühzeitig über alle Anforderungen und stellen sicher, dass Ihr Antrag von Anfang an vollständig ist.

Bankkonto Eröffnung

Das hängt von der Bank ab. Bei traditionellen Banken wie BOV oder HSBC Malta rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen ab Einreichung eines vollständigen Antrags. EMIs und internationale Zahlungsdienstleister können teilweise innerhalb von 1 bis 2 Wochen eröffnen. Die Dauer verlängert sich, wenn Unterlagen nachgereicht werden müssen.

In den meisten Fällen ja. Die Mehrheit der maltesischen Banken verlangt mindestens einen persönlichen Termin zur Identitätsprüfung. Wir koordinieren diesen Termin so, dass er sich mit anderen Terminen vor Ort – etwa dem Notartermin für die Firmengründung – kombinieren lässt.

Grundsätzlich ja, aber die Hürde ist höher. Nicht alle Banken akzeptieren Nicht-Residenten, und die Dokumentationsanforderungen sind umfangreicher. Wir identifizieren die Banken, die für Ihre Situation in Frage kommen.

Lokale Banken (BOV, HSBC Malta) bieten das volle Leistungsspektrum: IBAN, Überweisungen, Kreditlinien, Einlagengarantie. EMIs wie Wise Business oder Revolut Business sind schneller in der Eröffnung und oft günstiger im Zahlungsverkehr, bieten aber kein klassisches Kredit-Banking. Einige EMIs wie Wise bieten keinen Einlagenschutz. Andere, wie Revolut, verfügen inzwischen über eine volle EU-Banklizenz mit Einlagensicherung bis zu 100.000 EUR. Je nach Geschäftsmodell kann eine Kombination aus beidem sinnvoll sein.

Ablehnungen kommen vor – besonders bei Geschäftsmodellen, die Banken als risikobehaftet einstufen, etwa im Bereich E-Commerce oder Krypto. In diesem Fall präsentieren wir Ihnen alternative Optionen: eine andere lokale Bank, einen internationalen Zahlungsdienstleister oder eine angepasste Antragsgestaltung.

Die Anforderungen variieren je nach Bank und Kontoart. Typischerweise benötigen Sie: Gesellschaftsdokumente (Satzung, Handelsregisterauszug, UBO-Deklaration), persönliche Ausweisdokumente aller Zeichnungsberechtigten, einen Geschäftsplan oder eine Beschreibung des Geschäftsmodells, einen Herkunftsnachweis der Mittel und in vielen Fällen ein Bankempfehlungsschreiben Ihrer bisherigen Bank.

Serviced Desks Malta

Ja. Unsere Serviced Desks sind flexibel buchbar, ohne langfristige Verpflichtungen. Das Modell eignet sich besonders für Mandanten, die regelmäßig, aber nicht täglich vor Ort sind.

Ja. Sie können unsere Konferenzräume nach Verfügbarkeit nutzen – für Kundentermine, Präsentationen oder interne Meetings.

Nein. Schreibtisch, Bildschirm, Stuhl, Drucker und gesamte Infrastruktur werden vollständig bereitgestellt. Sie bringen Ihren Laptop mit – den Rest stellen wir.

Ob die Adresse als registrierte Geschäftsadresse für Ihre Gesellschaft genutzt werden kann, klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Das hängt von Ihrer Unternehmensstruktur und den Substanzanforderungen ab.

Ja. Gegen Aufpreis übernimmt unser Office-Team die Annahme Ihrer Anrufe während der Geschäftszeiten. Auf Wunsch leiten wir Anrufe weiter oder nehmen Nachrichten entgegen.

In der Regel ist Ihr Arbeitsplatz innerhalb weniger Tage nach Vertragsabschluss einsatzbereit. Im Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die Verfügbarkeit.

03Laufender Betrieb

Laufender Betrieb

Buchhaltung

Wir empfehlen eine monatliche Buchhaltung, damit Sie jederzeit Transparenz über Ihre Geschäftszahlen haben. Bei bestehender VAT-Pflicht ist mindestens eine quartalsweise Erfassung gesetzlich erforderlich.

In der Regel: Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kreditkartenbelege, Verträge und weitere relevante Dokumente. Sie laden alles digital über unsere Plattform hoch – einfach und sicher.

DW&P übernimmt die vollständige Kommunikation – von der jährlichen Prüfung bis zu VAT-bezogenen Rückfragen bei den maltesischen Behörden.

Unser System erinnert Sie automatisch an fehlende Dokumente. Fristgerecht, transparent und digital – damit Ihre Buchhaltung nicht ins Stocken gerät.

Ja. Viele Mandanten starten bei DW&P und wechseln später zu eigenen Buchhaltern. Wir begleiten den Übergang und sorgen für eine saubere Übergabe.

Wir reichen die Anträge über das maltesische VAT-Portal digital für Sie ein. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Lohn- & Gehaltsabrechnung

Ja. Wir betreuen Unternehmen weltweit, die Mitarbeiter in Malta beschäftigen. Die Abrechnung erfolgt vollständig nach maltesischem Recht, unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.

Ja. Wir übernehmen die vollständige Anmeldung bei JobsPlus, die Beantragung der Steuernummer und die Registrierung bei der Sozialversicherung.

Über unser digitales Portal. Payslips sind dort sicher hinterlegt und jederzeit abrufbar – auch rückwirkend für vergangene Monate.

Ja. Wir beraten zu den Anforderungen des maltesischen Arbeitsrechts und erstellen auf Wunsch rechtssichere Verträge, die den lokalen Vorgaben entsprechen.

Selbstverständlich. Wir beantworten Rückfragen zu Gehaltsabrechnungen, Steuerabzügen und Sozialversicherungsbeiträgen direkt und entlasten so Ihr HR-Team.

Wir beobachten Änderungen in der maltesischen Gesetzgebung laufend und passen Ihre Payroll-Prozesse proaktiv an – ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen.

Neben den regulären Sozialversicherungsbeiträgen (Class 1 und Class 2) ist der Beitrag zum Maternity Leave Trust Fund eine weitere Pflichtabgabe für Arbeitgeber in Malta. Wir berücksichtigen alle gesetzlichen Abgaben automatisch in der monatlichen Abrechnung.

Compliance Services

Für Unternehmen aller regulierten und nicht-regulierten Branchen – insbesondere Finanzdienstleister, CSPs, Immobilienmakler, Wirtschaftsprüfer und Glücksspielunternehmen.

Malta folgt den aktuellen EU-Geldwäschevorschriften (AMLD/AMLR). Dazu gehören KYC-Pflichten, Risikoanalysen, Dokumentenprüfung und laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen.

Ja. Wir prüfen sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie deren wirtschaftliche Eigentümer – gegen Sanktionslisten, PEP-Datenbanken und öffentliche Quellen.

Ja. Wir bieten laufende Compliance-Begleitung inklusive Monitoring, Aktualisierung von Daten und regelmäßiger Neubewertung Ihrer Risikolage.

Selbstverständlich. Wir liefern vollständige, revisionssichere Dokumentationen, die den Anforderungen von Auditoren und maltesischen Aufsichtsbehörden entsprechen.

Wir verfolgen alle relevanten Änderungen im maltesischen und europäischen Regulierungsumfeld und informieren Sie proaktiv. Bestehende Prozesse passen wir entsprechend an.

Rechtsberatung Malta

Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Privatrecht und regulatorische Fragestellungen. Für hochspezialisierte Bereiche wie Strafrecht oder IP-Recht vermitteln wir gezielt an Fachkollegen in unserem Netzwerk.

Ja. Wir beraten bei Mietverträgen, Immobilienkäufen, Arbeitsverträgen, Testamenten, Ehevereinbarungen und Behördenangelegenheiten wie Meldepflicht oder ID-Karte. Gerade für Expats und Auswanderer sind diese Themen oft neu und komplex.

Wir arbeiten eng mit zugelassenen maltesischen Anwälten zusammen, die Ihre Interessen vor Gericht, Schiedsgerichten und Behörden vertreten. Unser Team koordiniert den gesamten Prozess und stellt sicher, dass Ihre Strategie konsistent bleibt.

Malta verbindet Elemente des britischen Common Law mit kontinentaleuropäischem Zivilrecht. Das betrifft insbesondere Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundbesitz. Diese Mischung macht lokale Expertise unverzichtbar – was in Deutschland funktioniert, muss in Malta nicht gültig sein.

Ja, und genau das empfehlen wir. Viele unserer Mandanten nutzen uns als permanenten Ansprechpartner für alle juristischen Fragen rund um ihre Malta-Gesellschaft. Das spart Zeit, vermeidet wiederholtes Briefing und stellt sicher, dass Ihr Rechtsberater Ihre Situation im Detail kennt.

Wir analysieren Ihre Situation, bewerten die Rechtslage und erarbeiten eine Verhandlungsstrategie. Das Ziel ist eine Einigung, die für beide Seiten tragbar ist – ohne die Kosten und den Zeitaufwand eines Gerichtsverfahrens. Scheitert die Einigung, begleiten wir Sie durch die nächsten Schritte.

04Spezialmandate

Spezialmandate

Glücksspiellizenzierung Malta

Das hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab. Wenn Sie Spiele direkt an Endkunden anbieten (Casino, Sportwetten, Poker), benötigen Sie eine Gaming Service Licence (B2C). Wenn Sie Software, Plattformen oder andere Infrastruktur für lizenzierte Betreiber bereitstellen, ist die Critical Gaming Supply Licence (B2B) der richtige Weg. In vielen Fällen ist die Abgrenzung nicht sofort eindeutig – genau dafür ist die Erstberatung da.

Die Kosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen: 5.000 EUR einmalige Antragsgebühr an die MGA, jährliche Lizenzgebühren zwischen 10.000 und 35.000 EUR je nach Spieltyp, Mindestkapital zwischen 40.000 und 240.000 EUR, dazu technische Zertifizierung und Beratungskosten. Die Gesamtinvestition für ein typisches B2C-Lizenzprojekt liegt im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich. In der Erstberatung erhalten Sie eine realistische Kalkulation für Ihre spezifische Situation.

Rechnen Sie mit 4 bis 8 Monaten ab Einreichung des vollständigen Antrags bei der MGA. Die tatsächliche Dauer hängt davon ab, wie schnell alle Unterlagen bereitstehen, wie zügig die Due-Diligence-Prüfung verläuft und ob die Behörde Rückfragen hat. Eine gründliche Vorbereitung – insbesondere bei der persönlichen Dokumentation der Stakeholder – verkürzt den Prozess erheblich.

Ja. Die MGA verlangt eine in Malta oder der EU/EEA eingetragene Gesellschaft mit physischem Büro und qualifiziertem Personal vor Ort. Außerdem müssen die Server in Malta oder einem anderen EWR-Staat stehen. Falls Sie noch keine maltesische Gesellschaft haben, übernehmen wir die Gründung als Teil des Gesamtprojekts.

Lizenzierte Unternehmen müssen jährliche Compliance-Audits bestehen, AML-Berichte einreichen, Spielerschutzmaßnahmen dokumentieren und nachweisen, regulatorische Änderungen zeitnah umsetzen und die Lizenzgebühr jährlich entrichten. Zusätzlich muss die Gesellschaft jederzeit eine positive Eigenkapitalposition aufweisen. Wir unterstützen Sie bei all diesen Pflichten fortlaufend.

Die MGA hat sich in den letzten Jahren gegenüber Kryptowährungen als Zahlungsmittel geöffnet. Der Einsatz ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bringt aber zusätzliche Compliance-Anforderungen mit sich – vor allem bei AML und Spielerschutz. Wir beraten Sie zu den aktuellen Vorgaben und prüfen, ob Ihr Krypto-Modell lizenzierbar ist.

Services für HNWI

Ja. Malta ist ein EU-Mitgliedstaat mit vollständigem regulatorischem Rahmen, der internationalen Standards (OECD, CRS, FATF) entspricht. Wir arbeiten ausschliesslich mit rechtlich belastbaren Strukturen - transparent, compliant und prüfungssicher.

Das hängt von Ihrer Zielsetzung ab. Eine Holding eignet sich für Beteiligungsverwaltung und Gewinnkonsolidierung. Ein Trust bietet Vermögensschutz und flexible Nachfolgeregelung. Eine Stiftung kann Vermögen dauerhaft einem definierten Zweck widmen. Wir erklären Ihnen die Unterschiede im Detail und empfehlen die Struktur, die zu Ihrer Situation passt.

Selbstverständlich. Viele Mandanten kommen mit gewachsenen Strukturen, die nicht mehr zur aktuellen Vermögenssituation oder Regulatorik passen. Wir analysieren Ihre bestehenden Setups, identifizieren Schwachstellen und restrukturieren, wo es sinnvoll ist.

Früher als die meisten denken. Viele Schutzmassnahmen und Steueroptimierungen lassen sich nicht rückwirkend oder unter Zeitdruck umsetzen. Wer in einer Scheidung, einem Gläubigerfall oder einem Steuerproblem steht, hat deutlich weniger Gestaltungsspielraum. Prävention ist der Schlüssel.

Ja, und das ist uns wichtig. Wir ersetzen nicht Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt im Heimatland - wir ergänzen und koordinieren. Gerade bei internationalen Strukturen braucht es eine zentrale Stelle, die alle Fäden zusammenhält. Diese Rolle übernehmen wir.

Nicht jeder Vermögensinhaber braucht ein formelles Family Office. Aber ab einer gewissen Komplexität - mehrere Jurisdiktionen, verschiedene Vermögensklassen, Nachfolgethemen - ist eine zentrale Koordinationsfunktion kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Ob als eigenes Single Family Office oder als Virtual-Family-Office-Lösung über unsere Kanzlei: Wir finden das Format, das zu Ihrem Bedarf passt.

Trademark Registrierung

Das hängt von Ihrem Geschäftsgebiet ab. Wenn Sie in mehr als einem EU-Land tätig sind oder tätig werden wollen, ist die EUIPO-Marke in der Regel die kosteneffizientere Lösung. Bei rein nationalem Geschäft kann eine nationale Anmeldung ausreichen. Wir beraten Sie, welche Variante für Ihre Situation sinnvoll ist.

Im Regelfall vier bis sechs Monate – vorausgesetzt, es gibt keine Beanstandungen oder Einsprüche. Bei Einsprüchen kann sich das Verfahren verlängern. Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Ja. Wortmarke, Bildmarke, Formmarke oder Kombinationsmarken können parallel oder nacheinander registriert werden. Wir empfehlen eine abgestimmte Strategie, die Ihren tatsächlichen Schutzbedarf abdeckt.

Wir übernehmen die Verteidigung im Einspruchsverfahren. Das umfasst die Prüfung der Einspruchsgründe, die Erstellung einer Stellungnahme und die Kommunikation mit dem EUIPO. In vielen Fällen lässt sich ein Einspruch entkräften oder durch Anpassung der Klassifikation lösen.

Die EUIPO-Grundgebühr für eine Klasse liegt bei 850 Euro. Jede weitere Klasse kostet zusätzlich. Hinzu kommen unsere Beratungs- und Bearbeitungsgebühren. Im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht für Ihren konkreten Fall.

Ja. Eine EU-Marke kann nach fünf Jahren Nichtbenutzung auf Antrag gelöscht werden. Wir informieren Sie über die Nutzungsanforderungen und helfen bei der Dokumentation, falls Ihre Benutzung angezweifelt wird.

Yachtregistrierung Malta

Nein. Sowohl Privatpersonen als auch Gesellschaften können unabhängig von ihrer Nationalität Yachten in Malta registrieren. Ist der Eigentümer nicht in Malta ansässig, muss ein Resident Agent bestellt werden. Diese Rolle übernehmen wir für Sie vollständig.

Ja. Eine provisorische Registrierung ist auch während der Bau- oder Ausrüstungsphase möglich. Nach Fertigstellung müssen alle erforderlichen Dokumente zur permanenten Registrierung bei der Merchant Shipping Directorate eingereicht werden. Wir übernehmen die Fristenüberwachung und Dokumentation.

Seit Juli 2025 gilt der Commercial Yacht Code 2025 (CYC 2025) für gewerbliche Yachten ab 24 Metern Länge. Für Yachten zwischen 12 und 24 Metern greift der Small Commercial Yacht Code 2024 (sCYC 2024). In beiden Fällen gelten Anforderungen an Sicherheit, Besatzung und Passagierkapazität (maximal 12 Passagiere, keine Frachtbeförderung). Wir koordinieren alle Schritte mit anerkannten Gutachtern und Behörden.

Malta bietet EU-Rechtssicherheit, attraktive steuerliche Rahmenbedingungen, vergleichsweise niedrige Gebühren und ein effizientes regulatorisches Umfeld. Der Platz auf der weißen Liste des Paris MoU unterstreicht die internationale Anerkennung des maltesischen Registers.

Die laufenden Gebühren richten sich nach Größe, Typ und Nutzungsart der Yacht. Wir erstellen Ihnen eine individuelle Kostenaufstellung auf Basis Ihrer spezifischen Konstellation.

Nächster Schritt

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In einem kostenlosen 30-Minuten-Gespräch beantworten unsere Senior-Berater Ihre individuellen Fragen. Vertraulich und unverbindlich.

Dr. Jörg Werner

Dr. Jörg Werner

Gründer & Rechtsanwalt

Nathaniel Borg
Roderick Galea
Nicole Blossfeld
Horst Wickinghoff

und sein Team in Malta

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