Malta bietet Post-Exit-Unternehmern eine einzigartige Kombination steuerlicher Vorteile: keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungsteuer, keinen Capital Gains Tax auf ausländische Veräußerungsgewinne für Personen mit Non-Dom-Status. In Verbindung mit dem Remittance-Basis-System – bei dem nur nach Malta transferierte Einkünfte besteuert werden – ergibt sich ein hochattraktives Umfeld für die Vermögensstrukturierung.
Das maltesische Steuererstattungssystem ermöglicht zudem eine effektive Körperschaftsteuer von ca. 5 % auf Gewinne aus operativen Gesellschaften oder Holdingstrukturen. Für Dividendenerträge aus qualifizierten Beteiligungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerbefreiung (Participation Exemption) greifen.
Malta ist MFSA-reguliert und unterliegt als EU-Mitgliedstaat den europäischen Standards für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Das ist ein entscheidender Unterschied zu Offshore-Jurisdiktionen: Die Struktur ist nachhaltig, anerkannt und gegenüber Finanzbehörden, Banken und Geschäftspartnern darstellbar.
Für Unternehmer, die nach dem Exit ein neues Kapitel beginnen möchten, bietet Malta zudem Lebensqualität, kurze Wege und eine aktive Business-Community – ohne die Anonymität und Distanz eines reinen Steuerstandorts.