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Malta Limited gründen: Für jeden Deutschen Unternehmer geeignet?

Dass man in Malta Steuern sparen kann, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Zwar handelt es sich in Malta offiziell nicht um ein Niedrigsteuerland, da der Steuersatz unter 20% liegt, doch mit einem Verfahren, bei dem 6/7 der zu entrichtenden Körperschaftssteuer an internationale Unternehmer zurückerstattet wird, lässt sich ein Steuersatz von nur 5% erzielen. Natürlich unterliegt der Erstattungsbetrag der jeweiligen Besteuerung desjenigen, dem die 6/7-Ersattung zufließt. Bei einem Deutschen Shareholder, der in Deutschland sein Hauptwohnsitz hat, entspricht dies dem individuellen Einkommensteuertarif.

5% Steuern klingen lukrativ, besonders in Relation zu den aktuellen Steuersätzen in Deutschland. Doch ich möchte an dieser Stelle an Ihren gesunden Menschenverstand appellieren. Natürlich ist es nicht jedem Unternehmen, sei es der Metzger von Nebenan, einer Reinigungsfirma oder einem Marketingadvisor, möglich, von einer solch niedrigen Besteuerung zu profitieren. Wie bei jeder Regelung, gibt es enge Richtlinien, an die man sich halten muss, um sich im gesetzlich abgesicherten Rahmen zu bewegen. Einen wichtigen Punkt stellt dabei die Betriebsstätte dar. Achtung: Hier gilt deutsches Steuergesetz (im Besonderen § 12 Abgabenordung): Wer in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält, ist mit dieser unbeschränkt steuerpflichtig. Es gibt zwar entsprechende Doppelbeteuerungsabkommen, auch zwischen Deutschland und Malta, doch die Richtlinien sind eindeutig. Wollen Sie also eine Metzgerei und einen KfZ-Handel, der in Deutschland ansässig ist und vor dort aus seine Geschäfte steuert, mit einer maltesischen Limited ausführen, so ist das möglich, doch sie unterliegen der vollen Körperschaftssteuer in Deutschland. Insofern lässt sich die Aussage ableiten, dass eine Firmengründung in Malta eben nicht für jeden deutschen Unternehmer geeignet ist, sondern vielmehr eine Sonderlösung für eine bestimmte Gruppe von Unternehmern darstellt. Darunter fallen beispielsweise Dienstleistungsunternehmen, dich nicht fest an eine Betriebsstätte in Deutschland gebunden sind und ihre Tätigkeit auch von Malta aus ausüben können.

Wann genau die Malta Limited eine Option zur Steuerreduzierung darstellt, muss im jeweiligen Einzelfall genau geprüft werden, um nachträgliche strafrechtliche Folgen ausschließen zu können. Aus diesem Grund gründet die Kanzlei Dr. Werner & Partner eine Malta Limited nur dann, wenn wir in ausführlichen Beratungsgesprächen alle Parameter unserer Mandanten kennen.

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