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Warum es sinnvoller sein kann, ein neues Unternehmen in Malta zu gründen, statt ein bestehendes zu verlagern

Warum ein bestehendes Unternehmen nach Malta verlagern, wenn die Gründung eines neuen Unternehmens einfacher und vorteilhafter sein könnte? Erfahren Sie mehr in unserem neuesten Beitrag!

Die Verlagerung eines bestehenden Unternehmens nach Malta kann unerwünschte Aufmerksamkeit und potenzielle steuerliche Implikationen mit sich bringen. Stattdessen empfehlen wir in der Regel, ein neues Unternehmen (Malta Ltd) zu gründen, um die geschäftsfreundliche Umgebung Maltas voll auszunutzen.

Szenarien, in denen eine neue Firma in Malta sinnvoll ist:

  1. Auslagerung der internationalen Geschäftstätigkeiten Ihres aktuellen Unternehmens.
  2. Erschließung neuer Märkte und Geschäftsfelder, die bisher unberührt geblieben sind.
  3. Einsatz als Lieferant oder Subunternehmer für Ihr bestehendes Unternehmen.
  4. Start einer völlig neuen unternehmerischen Tätigkeit auf der Insel.

Vorteile der Gründung eines neuen Unternehmens in Malta:

  • Vereinfachte Bürokratie dank einer praxisorientierten Geschäftsmentalität.
  • Zugang zu internationalem Talent bei vergleichsweise niedrigen Arbeitskosten.
  • Konkurrenzfähiger Körperschaftssteuersatz von effektiv nur 5 %.

Warum Malta?

Malta bietet eine einzigartige Mischung aus mediterranem Charme und britischer Geschäftskultur, was sich in einer effizienten und unternehmensfreundlichen Verwaltung widerspiegelt. Die Regierung und die Bevölkerung legen großen Wert auf guten Service und unterstützen Unternehmer, Investoren und Arbeitnehmer gleichermaßen.

Ein Beispiel für die unternehmensfreundliche Kultur: Wenn Sie als Auswanderer in Malta Geschäftsflächen anmieten möchten, sind keine aufwändigen Bonitätsprüfungen oder das Einreichen zahlreicher Unterlagen nötig. Einigen Sie sich mit dem Vermieter auf einen Preis, unterzeichnen Sie den Vertrag und zahlen Sie die erste Monatsmiete sowie die Kaution – und schon hat Ihr Unternehmen ein Büro.

Steuerliche Vorteile in Malta

Malta bietet eine einzigartige steuerliche Struktur, die insbesondere für internationale Unternehmen äußerst attraktiv ist. Hier sind einige der wichtigsten steuerlichen Vorteile, die Malta zu bieten hat:

  1. Effektiver Körperschaftssteuersatz von 5 %: Zunächst erscheint die Körperschaftsteuer in Malta mit 35 % recht hoch. Als ausländischer Gesellschafter erhalten Sie jedoch 80 % dieser Steuer zurückerstattet. Dies führt zu einem effektiven Steuersatz von nur 5 %.
  2. Holding-Gesellschaften: Um die Vorteile der niedrigen effektiven Steuer voll auszunutzen, empfiehlt sich die Gründung einer maltesischen Holding-Gesellschaft. Diese ermöglicht es, die zu zahlende Körperschaftsteuer und die Rückerstattung miteinander zu verrechnen, sodass Ihre Malta Limited letztendlich nur die effektiven 5 % zahlt.
  3. Keine Doppelbesteuerung: Malta hat zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern geschlossen. Dies bedeutet, dass Einkünfte, die in Malta besteuert werden, nicht noch einmal im Heimatland des Gesellschafters besteuert werden.

Lösungen mit anderen Ländern

Für Personen, die nach Italien, Portugal oder Spanien auswandern, bietet die Kombination mit der maltesischen Unternehmensstruktur zusätzliche Vorteile. Wenn Sie dazu Fragen haben, buchen Sie ein unverbindlichen Beratungstermin: https://www.drwerner.com/de/kontakt/

Achtung: Funktionsverlagerung & Steuerentstrickung

Funktionsverlagerung: Was bedeutet das?

Eine Funktionsverlagerung liegt vor, wenn ein Unternehmen wesentliche betriebliche Funktionen ins Ausland verlagert. Diese Funktionen sind organische Bestandteile des Unternehmens, die entscheidend zur Wertschöpfung beitragen. Beispiele sind Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, Marketing oder die Telefonzentrale.

Steuerentstrickung: Warum ist das wichtig?

Bei einer Funktionsverlagerung greift das Konzept der Steuerentstrickung. Hierbei wird der Wert der verlagerten Funktionen steuerlich erfasst, um sicherzustellen, dass Deutschland seinen Anteil an den Steuereinnahmen erhält, auch wenn die Funktionen ins Ausland verlagert werden.

Die Herausforderung der Bewertung

Ein großes Problem bei der Funktionsverlagerung ist die Bewertung der Funktionen. Oft fehlen verlässliche Maßstäbe, was zu Bewertungen führt, die über dem tatsächlichen Unternehmenswert liegen. Das vereinfachte Ertragswertverfahren wird häufig angewendet, führt aber in vielen Fällen zu unrealistisch hohen Wertansätzen.

Funktionsverdoppelung: Eine steuerlich unbedenkliche Alternative

Im Gegensatz zur Funktionsverlagerung stellt die Funktionsverdoppelung keine Einschränkung der Steuerhoheit Deutschlands dar. Hierbei wird eine identische Funktion im Ausland aufgebaut, während die inländische Funktion weiterhin besteht. Voraussetzung für die steuerliche Unbedenklichkeit ist, dass diese Parallelität mindestens fünf Jahre anhält.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen

Unternehmen, die eine Funktionsverlagerung planen, sollten sich der steuerlichen Auswirkungen bewusst sein und eine sorgfältige Bewertung und Planung vornehmen. Die Beratung durch spezialisierte Steuerberater kann helfen, die steuerlichen Herausforderungen zu meistern und die beste Strategie für die internationale Expansion zu entwickeln.

Aktuelle Entwicklungen bei der deutschen Wegzugssteuer: Wichtige Informationen für Ihre Steuerplanung 2024

Die Verschärfung der deutschen Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG hat viele Steuerpflichtige vor neue Herausforderungen gestellt. Insbesondere Auswanderer nach Malta, einem beliebten Ziel für deutsche Staatsbürger, müssen sich mit den komplexen Regelungen und ihren finanziellen Auswirkungen auseinandersetzen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die neuen Bestimmungen und gibt wertvolle Tipps zur Anpassung an die geänderten Vorschriften, um eine reibungslose Auswanderung zu gewährleisten.

Überblick über die neuen Wegzugssteuer-Regeln

Die Wegzugssteuer in der seit dem 1. Januar 2022 geltenden Fassung belastet den Wertzuwachs von Kapitalgesellschaftsanteilen, wenn das Besteuerungsrecht Deutschlands endet. Dies betrifft insbesondere Steuerpflichtige, die in den letzten zwölf Jahren vor ihrem Wegzug mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren. Neu hinzugekommen ist die rückwirkende Regelung ab dem 17. August 2023, die die Möglichkeiten der Finanzverwaltung zum Widerruf der Stundung der Steuer für Altfälle erheblich erweitert.

Auswirkungen auf Auswanderer nach Malta

Malta ist Teil der Europäischen Union und unterliegt somit den Regelungen der Wegzugssteuer für EU-/EWR-Staaten. Die neuen Bestimmungen haben die steuerlichen Bedingungen für Auswanderer deutlich verschärft, indem sie beispielsweise die bisherige zinslose Stundung der Steuer durch die Möglichkeit zur Ratenzahlung ersetzt haben. Darüber hinaus können Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähr zu einem Widerruf der Stundung führen, was die finanzielle Belastung erhöht.

Strategien zur Anpassung der Wegzugsbesteuerung

Um die negativen finanziellen Auswirkungen der verschärften Wegzugssteuer zu minimieren, können folgende Strategien hilfreich sein:

a. Frühzeitige Planung und Beratung bei Wegzugsbesteuerung

Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist unerlässlich. Fachkundige Steuerberater können dabei helfen, die individuellen Auswirkungen der neuen Regelungen zu analysieren und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln. Die Beratung sollte idealerweise schon ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Wegzug beginnen.

b. Optimierung der Gesellschaftsstruktur

Die Strukturierung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften kann helfen, die Steuerlast zu senken. Durch geschickte Umstrukturierungen können Wegzugsfälle vermieden oder die steuerlichen Auswirkungen minimiert werden. Beispielsweise kann die Übertragung von Anteilen innerhalb der Familie oder der Wechsel der Beteiligungsform eine Rolle spielen.

c. Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen

Malta und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, das steuerliche Doppelbelastungen vermeiden soll. Es ist ratsam, die Bestimmungen des DBA genau zu prüfen und zu nutzen, um die Wegzugssteuer zu optimieren. In einigen Fällen können durch das Abkommen steuerliche Erleichterungen oder Anrechnungen erreicht werden.

d. Stundungsanträge sorgfältig vorbereiten

Für betroffene Steuerpflichtige kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf Stundung der Wegzugssteuer zu stellen. Hierbei ist eine gründliche Vorbereitung und Dokumentation entscheidend, um den Antrag erfolgreich durchzusetzen. Die Finanzverwaltung kann Sicherheiten verlangen, um die Stundung zu gewähren, daher sollten entsprechende Vorbereitungen getroffen werden.

e. Laufende Überwachung und Anpassung

Nach dem Wegzug ist es wichtig, die steuerlichen Entwicklungen in Deutschland und Malta kontinuierlich zu überwachen. Gesetzesänderungen oder neue Verwaltungsanweisungen können die steuerliche Situation beeinflussen. Eine laufende Anpassung der Steuerstrategie hilft, unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Schneller und unkomplizierter Start

Für die meisten unserer Mandanten ist eine zeitnahe Installation und Funktionalität der steueroptimierten Gestaltung in Malta besonders wichtig. Wir legen daher großen Wert auf einen schnellen Start und kümmern uns um die vollständige Einrichtung Ihres Unternehmens in Malta.

Haftungsausschluss: Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen von Dr. Werner und Partner und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie sich mit einem unserer Vertreter treffen möchten, um weitere Informationen zu erhalten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

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