Im Juli hatte ein französisches Gericht eine brisante Entscheidung getroffen. In dem Rechtsstreit zwischen dem französischen Staat und Google, mittlerweile Teil der Alphabet Inc. aus den USA, ging es um offene Steuerforderung in Höhe von 1.1 Milliarden €. Diese schier unglaubliche Summe resultierte aus Gewinnen, die das Unternehmen zwischen 2005-2010 in Frankreich erwirtschaftet haben soll.
Wie so oft in Steuerfragen macht das Gericht seine Entscheidung von der Substanz Googles in Frankreich abhängig. Denn nur, wenn Google eine ausreichende Substanz nachgewiesen werden kann, ist das Unternehmen verpflichtet, die geforderten Steuerschulden auch zu begleichen. Im Detail ging es also um die Frage, ob die Google Ireland Limited in Frankreich ausreichend steuerbare Grundlage bietet, um Gewinne nicht in Irland, sondern in Frankreich zu besteuern.
Das Gericht entschied eindeutig und gab Google recht und folgte somit der Empfehlung eines Gutachters, der die Situation des Suchmaschinen Weltmarktführers in Frankreich genau analysiert hatte. Google muss somit keine 1.1 Mrd. € an den französischen Staat bezahlen.
Der französische Finanzminister zeigte sich enttäuscht und sagte, man werde prüfen, ob eine Berufung sinnvoll sei. Diese muss innerhalb von zwei Monaten ab Urteilsspruch beantragt werden.
Tatsächlich handelt es sich bei Steuerfragen ob rechtlich hoch komplexe Grundsatzentscheidungen, die nicht selten auch von der Auslegung der Finanzbehörden abhängen. Auch wir in der Kanzlei Dr. Werner & Partner erleben in der jüngsten Vergangenheit eine immer schärfer werdende Handhabung. Grundsätzlich unterstützen wir den Kampf gegen Steuerhinterziehung. Wo rechtliche Rahmenbedingungen eine Reduzierung der Steuerlast jedoch zulassen, sollten diese jedoch auch eingeräumt werden. Denn was legal ist, sollte auch legitim sein.