Mich erreichen täglich viele Anfragen von Lesern unseres Blogs, aber auch von vielen Kollegen aus der ganzen Welt:
- Ich würde gerne eine Malta Limited gründen.
- Wie viel kostet eine Firmengründung in Malta?
- Unser Mandant denkt über das Malta Holding Modell nach.
- Was sind die Schritte zur Unternehmensgründung in Malta?
- Wie hoch ist die effektive Steuerlast durch eine Firma in Malta mit Holding?
Ja, vielfach wird die Firmengründung in Malta im Rahmen des Malta Limited Modells als steuergünstigste Lösung innerhalb der EU erklärt.
Und in der Tat:
Wer alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, kann von einer Effektivbesteuerung von 5% profitieren.
Viel zu oft müssen wir jedoch Mandate ablehnen.
Ja, auch das gehört zu unserem Kanzleialltag dazu. Und wir stünden nicht, wo wir wären, wenn wir jede Anfrage bedienen würden.
Generell muss bei Fragen wie den oben genannten oft eingehakt werden:
Nicht immer, nein, sogar sehr oft, ist eine Firmengründung in Malta nicht ratsam. Auch wenn vermeintliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Aus all unseren Jahren – mittlerweile sind wir die größte deutschsprachige Kanzlei in Malta – haben sich vier Gründe herauskristallisiert, die gegen eine Malta Limited Gründung sprechen.
Lassen Sie uns diese aufgreifen und erklären.
1. Grund gegen eine Gründung einer Firma in Malta: Komplexität
In Kürze: Komplexität einer Firmengründung in Malta ist zu Hoch
Die Komplexität ist auf Grund geltenden Steuerrechts nicht zu unterschätzen. Oftmals führt sie dazu, dass nur bestimmte Unternehmer (die bspw. ortsunabhängig arbeiten können) von der Firmengründung in Malta profitieren können.
Wir leben in einer Welt, in der die Steuertransparenz immer mehr zunimmt. Das ist per se nicht schlecht.
Aber:
Es gibt diverse Rahmenwerke wie die CFC Rules, die klar abstecken, was für Firmengründer weltweit gilt. Beispiel: Der Investor bzw. Gründer kommt und hat seinen Wohnsitz in einem Land, in dem CFC Rules (Controlled Foreign Company oder Corporation) angewandt werden. Vereinfacht gesagt sind die CFC Rules die Spielregeln, die wie ein Unternehmen international agieren darf, gegründet werden und betrieben werden kann.
Sobald diese oder ähnliche Regeln angewandt werden, ist der Aufwand von zu schaffendener Substanz in Malta unter Umständen zu hoch.
Was meine ich damit: Substanz bedeutet im Kontext der Unternehmensgründung immer, dass eine gewisse Wertschöpfung vorliegt. Echter Geschäftsbetrieb = Substanz. Nur eine Briefkastenfirma = keine Substanz.
Und nicht immer kann Substanz geschaffen werden. Denken Sie an Baufirmen, an lokal gebundene Beratungsfirmen (auch wenn das im Jahre 2024 seltener geworden ist).
Es muss in jedem Falle geklärt werden, ob sich das geplante Geschäfts substanziell von Malta aus betreiben lassen kann.
Lassen Sie mich das etwas näher erläutern.
Seit einigen Jahren gelten die BEPS-Richtlinien der OECD. Gerade in Verbindung mit ATAC und anderen international verabschiedeten Gesetzesgrundlagen (Sie müssen die Inhalte nicht kennen), muss konstatiert werden, dass eine steuerliche saubere Führung einer maltesischen Gesellschaft in der Regel nur noch über einen aktiven Geschäftsbetrieb vor Ort realisierbar ist.
Scheingesellschaften, die nur mit einem Briefkasten existieren lassen sich rechtlich nicht realisieren. Um vor beispielsweise deutschen Finanzbehörden unangreifbar zu sein, müssen Sie den Weg nach Malta gehen. In Punkt 4. wird dieses Argument nochmals aufgegriffen.
Um hier für Klarstellung zu sorgen: Der Ansatz ist nachvollziehbar. Einkommen muss nach geltendem Recht dort versteuert werden, wo die substanzielle Wertschöpfung vorliegt. Anders geht es im Jahre 2024 nicht mehr.
2. Grund gegen eine Malta Limited Gründung: Einkommen
Ohne Umzug lohnt sich eine Malta Limited erst ab einem Gewinn von über 250.000 Euro pro Jahr
Wer für eine Firmengründung in Malta nicht nach Malta ziehen möchte, für den sind die Kosten oftmals so hoch, dass sich eine Gründung erst ab 250.000€ Gewinn pro Jahr lohnt (mit Umzug: lohnhaft von Anfang an).
Es gibt viele Anbieter, die zu mehr oder weniger günstigen Preisen eine Gesellschaftsgründung auf Malta anbieten, und zwar völlig unabhängig von der Höhe des zu erwartenden Jahresunternehmensgewinns.
Die Krux hierbei – und das betonen wir bereits bei unseren kostenfreien Erstberatungen:
Die Gründung als solche ist nicht wirklich kompliziert. Man muss zwar wissen, was es zu tun gilt, aber an sich ist dieser Part nicht schwer durchzuführen (weswegen es auch so viele Gründungsagenturen gibt).
Für mich zwar unerklärlich, jedoch gängige Praxis:
Die Konsequenzen, die mit einer Firmengründung in Malta einhergehen, können es in sich haben. Wenn das Heimatfinanzamt erst einmal anklopft, ist es dabei für viele leider schon zu spät, weil nicht korrekt vorgegangen wurde.
Wer nicht nach Malta zieht, gleichzeitig aber aus Kostengründen auf einen Geschäftsführer vor Ort verzichtet, begeht Steuerhinterziehung, sofern nicht in Deutschland versteuert wird (was ja nicht Ziel der Sache ist). Ebenso muss klargestellt werden, dass ein bestehender Betrieb im Inland ein Problem darstellen kann. Sprichwort: Wegzugsbesteuerung, die auf den Unternehmer zurückfällt.
All das sind Themen, die mit ordentlicher Beratung aus dem Weg geräumt werden können. Und genau diese Beratung ist das teure an der Gründung mit einer Kanzlei wie unserer. Wir sind keine Gründungsagentur. Wir sind Steuerberater.
Das heißt, dass sich das Gesamtkonstrukt wegen hoher Kosten für Betrieb der Firma in Malta (Geschäftsführer, Audit, Büro, etc.) und wegen der Gründungskosten meist erst ab 250 000€ Gewinn lohnt.
Das gilt nicht, wenn der Gesellschafter auch nach Malta zieht und selbst Geschäftsführer vor Ort wird. Glauben Sie mir, das macht die Sache sehr viel leichter und bereits deutlich früher lohnenswert.
Selbst wenn wir unseren Mandanten viel Arbeit abnehmen, so bleibt der geistige Aufwand dennoch beim Mandanten. Deshalb hat dieser abzuwägen, ob sich bei einer geringen Ersparnis von 10’000 EUR bis 50’000 EUR der Aufwand des Strukturaufbaus tatsächlich lohnt.
3. Grund gegen eine Gesellschaft in Malta: Steuern auf Dividenden
Steuer auf Dividende macht Malta Limited unattraktiv
Gesellschaftsgründer, die nicht in Malta wohnen, müssen Dividenden, die sie ausschütten, regulär versteuern. Hierdurch liegt der Effektivsteuersatz oftmals bei über 20%. Dies gilt nicht für Firmengründer, die nach Malta ziehen.
Wer schon einmal eine Kapitalgesellschaft gegründet hat, der kennt es:
Dividenden werden regulär mit 25% versteuert. Der bereits versteuerte Gewinn der Gesellschaft wird also noch einmal
Und hier verbirgt sich ein klassischer Rechenfehler: Viele Mandanten, die im Ausland wohnen bleiben, vergessen oder ignorieren, dass es neben der maltesischen Steuer, auch noch die Steuer für die Dividenden aus Malta im Wohnsitzland zu zahlen ist. Diese beträgt in den Europäischen Mitgliedsstaaten i.d.R. zwischen 15 und 30% und muss natürlich in die Kalkulation mit einfliessen.
Vorsicht! Zu meinen, dass man die Dividende auf ein Konto in Malta oder in Bar oder anderweitig empfangen kann, OHNE, dass das Heimatfinanzamt davon etwas mitbekommt, ist a) naiv (siehe Common Reporting Standard, ab dem 01/01/2016) und b) u.U. strafbar.
Allein steuerliche Motivation reicht nicht
Nur wegen Steuern eine Gesellschaft in Malta zu gründen, geht früher oder später schief und es drohen Nachversteuerungen. Dies gilt nicht für Firmengründer, die nach Malta ziehen.
Ich sage es immer wieder:
Jeder Interessent, der nicht in Malta wohnt und nicht in absehbarer Zeit nach Malta ziehen möchte, sollte sich ausreichend Gedanken dazu machen, warum eine Gründung auf Malta aus seiner Sicht sinnvoll erscheint, ohne dabei die steuerlichen Aspekte allein zu betrachten.
Die Unternehmensgründung in Malta einzig und allein auf ein Steuersparmodell zu fussen, wird früher oder später bei einer Prüfung durch ein ausländisches Finanzamt zu Fall gebracht werden. So hart es auch ist.
Deswegen mein Appell: Nicht allein wegen Steuern in Malta gründen, schon gar nicht, wenn man nicht hier herziehen möchte.
Es gibt jedoch genügend valide Gründe für eine Malta Limited Gründung.
Hier seien beispielsweise genannt: die geostrategische Lage, die praktische Regulation im Finanz- oder Glückspielwesen, die attraktive Schiffregistrierungsmöglichkeit, die günstigeren Lohnnebenkosten /Sozialversichungsbeiträge (mit 200€ im Monat sind Sie als Geschäftsführer voll sozial- und krankenversichert), die groβe Anzahl von Fachkräften im IT-Bereich, die modernen Forschungs-, Business- und Handelszentren, die sichere IT- Anbindung u.v.m..
Wohlgemerkt: Im Falle eines Umzugs nach Malta entfällt ohnehin jeder weitere Erklärungsbedarf gegenüber ausländischen Finanzbehörden, denn dann leben Sie in dem Land, in dem Sie auch das Unternehmen gründen.
Abschluss - Sie haben Fragen oder benötigen Rat?
Wir beraten Sie gerne!
Schreiben Sie uns über das nebenstehende Formular direkt eine Anfrage für eine kostenfreie Erstberatung und wir melden uns bei Ihnen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Gründung einer Firma in Malta, als ob eine Firmengründung für Sie sinnvoll ist oder nicht.
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