Mallorca, Marbella, Costa del Sol und ein Unternehmen, dessen Gewinne effektiv mit fünf Prozent besteuert werden. Die Spanien-Malta-Lösung kombiniert das spanische Beckham-Regime mit dem maltesischen Vollanrechnungssystem zu einem der saubersten EU-Modelle für Unternehmer, die Wohnort und Steuerlast neu denken wollen. Wir erklären, wie das Modell funktioniert, wie das Leben in Spanien aussieht und für wen es passt.
Schlüsselzahlen auf einen Blick
Effektive Gesamtsteuer auf operative Gewinne: 5 Prozent
Dauer Beckham-Regime: bis zu 6 Steuerjahre
Vorherige Nichtansässigkeit in Spanien: mindestens 5 Jahre
Antragsfrist Beckham: 6 Monate ab Anmeldung bei der Sozialversicherung
Maltesischer Körperschaftsteuer-Refund: sechs Siebtel (für aktives Geschäft)
Vermögensteuer-Freibetrag Balearen seit 2024: 3.000.000 Euro
Pillar-Two-Aufschub Malta: bis 2030
Die Idee in einem Satz
Sie verlegen Ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien und betreiben Ihr operatives Geschäft über eine Malta Limited. Spanien gewährt Ihnen für bis zu sechs Jahre den Sondersteuerstatus nach dem Beckham-Regime, Malta erstattet sechs Siebtel der Körperschaftsteuer an die Anteilseigner. Die effektive Gesamtbelastung auf operative Gewinne liegt bei rund fünf Prozent, vollständig innerhalb der EU.
Warum diese Kombination innerhalb der EU einzigartig ist
Die meisten Steuermodelle, die im Internet kursieren, leben in einer Grauzone. Dubai, BVI, Cayman: Sobald ein deutscher oder österreichischer Unternehmer dort eine Struktur hält, greifen zu Hause Hinzurechnungsbesteuerung und erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Banken stellen unangenehme Fragen, und Geschäftspartner werden vorsichtig.
Spanien und Malta sind beide EU-Mitglieder. Es gelten die Mutter-Tochter-Richtlinie, die Niederlassungsfreiheit und der Schutz echter Strukturen durch das EuGH-Urteil Cadbury-Schweppes (C-196/04) (Schutz vor pauschalen Missbrauchsannahmen, solange die Struktur wirtschaftlich substanziell ist). Sie bewegen sich in einem regulierten, transparenten Rahmen, mit Steuerquoten, die Sie sonst nur außerhalb Europas finden, ohne deren rechtliche und bankseitige Reibungspunkte.
So entsteht die effektive 5-Prozent-Belastung
Das Modell hat zwei Säulen, die ineinandergreifen.
Säule 1: Das Beckham-Regime in Spanien
Das spanische Beckham-Regime (offiziell "Régimen Especial de Trabajadores Desplazados", Art. 93 LIRPF) ist ein Sondersteuerstatus für nach Spanien Zuziehende. Es behandelt qualifizierte Zuzügler für sechs Jahre wie steuerlich Nichtansässige. Eingeführt 2003 nach Ankunft des Fußballers David Beckham bei Real Madrid, mehrfach reformiert, zuletzt durch das spanische Startup-Gesetz Ley 28/2022. Konkret bedeutet das:
Spanische Aktiveinkünfte (Lohn, Geschäftsführergehalt aus spanischer Quelle): 24 Prozent pauschal bis 600.000 Euro, darüber 47 Prozent.
Ausländische Kapitaleinkünfte (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne aus Nicht-Spanien): in Spanien nicht steuerpflichtig.
Vermögensteuer und Solidaritätssteuer auf Großvermögen: nur auf in Spanien belegenes Vermögen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer: nur auf in Spanien belegenes Vermögen.
Modelo 720 (spanische Auslandsvermögens-Anzeigepflicht für Residenten): keine Anzeigepflicht für Beckham-Begünstigte.
Damit fließen Dividenden Ihrer Malta-Gesellschaft in Spanien steuerfrei zu. Eine Klarstellung: Ausländische Arbeitseinkünfte bleiben unter Beckham steuerpflichtig. Beckham ist also kein klassisches Non-Dom-Regime, das alles Ausländische ausnimmt. Für die Spanien-Malta-Konstruktion ist das unproblematisch, denn die Auszahlung erfolgt als Dividende, nicht als Lohn.
Voraussetzungen für den Beckham-Status (Übersicht, PwC Spain):
Vorherige Nichtansässigkeit: mindestens fünf Steuerjahre vor Zuzug nicht in Spanien steuerlich ansässig (vor Ley 28/2022 waren es zehn Jahre).
Qualifizierender Anlass: Anstellung, Entsendung, Geschäftsführung, internationaler Remote-Arbeiter mit Digital-Nomad-Visum oder Selbstständige mit Genehmigung der spanischen ENISA (staatliche Agentur, die innovative unternehmerische Tätigkeiten zertifiziert).
Antragsfrist: sechs Monate ab Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung.
Familie: Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls den Status nutzen.
Säule 2: Das maltesische Vollanrechnungssystem
Eine Malta Limited zahlt nominal 35 Prozent Körperschaftsteuer. Das maltesische Vollanrechnungssystem (englisch: full imputation system) rechnet die auf Gesellschaftsebene gezahlte Körperschaftsteuer beim Gesellschafter wieder an. Bei Ausschüttung an nicht maltesische Anteilseigner erstattet die maltesische Steuerbehörde sechs Siebtel der gezahlten Steuer zurück (vgl. PwC Malta und OECD Corporate Tax Statistics 2025). Die Rechnung:
Gewinn der Malta Limited: 100.000 Euro
Körperschaftsteuer Malta (35 Prozent): 35.000 Euro
Refund von sechs Siebteln an den Gesellschafter: 30.000 Euro
Effektive Steuerbelastung: 5.000 Euro, also 5 Prozent.
Für aktives Geschäft (Beratung, Software, Online-Handel, Marketingdienstleistungen, IP-Verwertung) gilt die Quote von sechs Siebteln. Für passive Einkünfte wie Zinsen oder Lizenzgebühren gelten andere Refundquoten (fünf Siebtel, etwa zehn Prozent effektiv).
In der Praxis nutzen wir eine Zweistufenstruktur: Eine maltesische Holding hält die operative Limited. So fließen Refund und Dividende sauber innerhalb von Malta, die Auszahlung an den Gesellschafter erfolgt steuerfrei aus der Holding. Seit 2019 erlaubt das Fiscal-Unit-Regime (Legal Notice 110/2019) die konsolidierte Veranlagung der Gruppe und vereinfacht die Refund-Mechanik administrativ.
Das Rechenbeispiel auf einen Blick
Eine Online-Agentur mit 300.000 Euro Jahresgewinn:
Variante A: Status quo Deutschland (GmbH plus Geschäftsführer)
Gewinn: 300.000 Euro
Körperschaft- und Gewerbesteuer (rund 30 Prozent): rund 90.000 Euro
Kapitalertragsteuer auf Vollausschüttung (26,375 Prozent): rund 55.000 Euro
Verbleibend beim Gesellschafter: rund 155.000 Euro
Variante B: Spanien-Malta-Lösung
Gewinn: 300.000 Euro
Körperschaftsteuer Malta nach Refund (5 Prozent): 15.000 Euro
Steuer auf Dividende in Spanien unter Beckham: 0 Euro
Verbleibend beim Gesellschafter: rund 285.000 Euro
Differenz: rund 130.000 Euro pro Jahr. Über die sechsjährige Beckham-Phase ergibt sich ein Steuervorteil im hohen sechsstelligen Bereich. Die Zahlen vereinfachen Sozialversicherungsbeiträge und regionale Besonderheiten, der Größenordnungseffekt ist eindeutig.
Leben auf Mallorca, Marbella oder Costa del Sol
Steuern sind ein wichtiger Faktor, aber nicht der einzige. Spanien punktet bei dieser Konstellation auch dort, wo viele Niedrigsteuerziele schwächeln: bei Lebensqualität, Familieninfrastruktur und der Anbindung an Deutschland.
Familien und Schule
Auf Mallorca besteht mit der Deutschen Schule Mallorca (Eurocampus) eine vollständige KMK-anerkannte Schule mit deutschem Abitur und spanischem Bachillerato. Vergleichbare deutsche oder internationale Schulen finden sich in Madrid (Deutsche Schule Madrid), Barcelona, Valencia und an der Costa del Sol (Deutsche Schule Málaga). Für Familien mit schulpflichtigen Kindern ist der Übergang reibungsärmer als oft angenommen.
Anbindung und Community
Mallorca ist über zahlreiche Direktflüge mehrmals täglich aus DACH-Hubs erreichbar. Die deutschsprachige Community ist groß und in den letzten Jahren weiter gewachsen, wie die FAZ über den Mallorca-Boom seit 2020 berichtete. Deutschsprachige Ärzte, Notare, Steuerberater und Banken sind etabliert, ebenso die Verfügbarkeit von schneller Internet-Infrastruktur und Coworking-Räumen in Palma, Santa Catalina oder Pollença.
Gesundheitsversorgung
Spanien hat ein hochwertiges öffentliches Gesundheitssystem, das EU-Bürger über das EHIC-System nutzen können, sobald sie sich anmelden. Ergänzend bieten lokale und internationale Versicherer (Adeslas, Sanitas, DKV, Bupa) Premium-Privattarife an, häufig mit deutschsprachigem Service. Auf Mallorca und in Marbella ist die Versorgungsdichte mit deutschsprachigem Personal besonders hoch.
Voraussetzungen, die Sie wirklich erfüllen müssen
Das Modell funktioniert nur sauber, wenn beide Seiten substanziell sind. Es ist kein Briefkasten-Konstrukt. Diese Anforderungen klingen aufwendig, sind aber routiniert umsetzbar, wenn die Struktur von Anfang an richtig aufgesetzt wird.
In Spanien
Tatsächlicher Lebensmittelpunkt in Spanien: mehr als 183 Tage pro Jahr im Land oder Schwerpunkt der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen (PwC Spain Residence).
Mindestens fünf Jahre keine spanische Steueransässigkeit vor Zuzug.
Antragsfrist: sechs Monate ab Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung.
Qualifizierender Anlass nach Ley 28/2022: Anstellung, Entsendung, Geschäftsführung, Remote-Arbeit, Selbstständigkeit mit ENISA-Genehmigung.
In Malta
Reale Betriebsstätte: eigenes Büro oder anteiliges Office, lokal Beschäftigte oder mindestens lokal aktive Geschäftsführung. Eine reine Mailbox-Adresse genügt nicht.
Mindestens ein in Malta ansässiger Director mit echter Entscheidungsbefugnis.
Boardmeetings physisch in Malta, dokumentiert mit Protokollen und Reisenachweisen.
Operative Substanz: Verträge, Rechnungen, IT-Infrastruktur, lokale Bankverbindung.
Compliance: jährlicher Abschluss durch maltesischen Wirtschaftsprüfer, lokaler Company Secretary, Filing beim Commissioner for Revenue.
Die zwei Stolperfallen, die Sie kennen sollten
Place of Effective Management (POEM, "Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung"): Eine Gesellschaft gilt steuerlich dort als ansässig, wo die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden. Wenn Sie als Spanien-Bewohner alle wesentlichen Entscheidungen Ihrer Malta-Gesellschaft vom Wohnzimmer in Palma aus treffen, kann Spanien die Limited als spanisch ansässig einstufen, und das Modell verliert seine Wirkung. In der Praxis lässt sich das sauber lösen: lokale Director-Struktur in Malta mit echter Entscheidungskompetenz, dokumentierte Boardmeetings vor Ort, klare Verantwortungsverteilung. Wer sich an diese Standards hält, hat in der Praxis keinen Aufgriffsfall zu befürchten.
Entidad Patrimonial (reine Vermögensverwaltungsgesellschaft): Spanisches Konzept aus Art. 5.2 LIS: Eine Gesellschaft, deren Aktiva zu mehr als 50 Prozent aus Wertpapieren oder nicht-betrieblichen Gütern bestehen, gilt als reine Vermögensverwaltung und disqualifiziert ihren Geschäftsführer vom Beckham-Status. Die Malta-Gesellschaft muss erkennbar operativ sein, also tatsächlich Geschäft betreiben statt nur Gelder zu parken. Die spanische Finanzverwaltung hat das in der verbindlichen Auskunft DGT V1068-25 (2025, eine sogenannte Consulta Vinculante, eine bindende Verwaltungsauskunft) noch einmal scharf gestellt. Bei klar operativen Geschäftsmodellen, also dem typischen Fall der Spanien-Malta-Mandanten, ist diese Anforderung problemlos zu erfüllen.
Die regionale Wahl in Spanien
Spanien ist föderal organisiert. Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und teilweise Einkommensteuerzuschläge variieren je Region. Für die meisten Mandanten der Spanien-Malta-Lösung sind die Balearen, die Costa del Sol und Madrid die naheliegenden Optionen.
Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca): Vermögensteuer-Freibetrag seit 2024 auf 3.000.000 Euro angehoben. Faktisch greift unterhalb dieser Schwelle keine Vermögensteuer mehr. Größte deutsche Community Spaniens, Deutsche Schule auf Mallorca, exzellente Anbindung.
Costa del Sol (Andalusien, u. a. Marbella, Málaga): regionale Vermögensteuer effektiv abgeschafft. Solidaritätssteuer auf Großvermögen ab drei Millionen Euro greift ersatzweise (vgl. PwC Spain Other Taxes), für Beckham-Begünstigte aber nur auf in Spanien belegenes Vermögen. Sehr gute Infrastruktur für DACH-Mandanten, Deutsche Schule in Málaga.
Madrid: regionale Vermögensteuer effektiv abgeschafft, urbane Lage, Deutsche Schule Madrid mit langer Tradition. Lebenshaltung und Immobilienpreise zentral höher.
Costa Brava (Katalonien) und Costa Blanca (Valencia): regional aktivere Vermögensteuer mit niedrigeren Freibeträgen. Für vermögende Mandanten weniger attraktiv, für moderate Vermögensgrößen ohne Belang.
Der Wegzug aus Deutschland und Österreich
Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG, § 27 EStG Österreich)
Halten Sie als Deutscher mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft, fällt beim Wegzug Wegzugsbesteuerung auf die stillen Reserven an: Das deutsche Finanzamt behandelt den Wegzug fiktiv wie einen Verkauf der Anteile zum Marktwert. Seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz 2022 ist die Steuer beim Umzug innerhalb von EU und EWR auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten zinslos zahlbar (offizielle Mitteilungspflichten und Vordrucke siehe BMF; weiterführend zur Reform EY Deutschland). Österreich kennt eine vergleichbare Ratenzahlung mit einem Steuersatz von 27,5 Prozent.
Praktische Konsequenz: Vor dem Umzug planen wir die Bewertung der Anteile, eventuelle Restrukturierungen und die Reihenfolge der Schritte. Wer die Wegzugsbesteuerung übersieht, riskiert eine sofortige Vollfälligkeit auf einen Wert, den er nie liquide realisiert hat. Wer sie sauber plant, zieht innerhalb von EU und EWR weitgehend ohne Liquiditätsschmerz um.
Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-14 AStG)
Die Hinzurechnungsbesteuerung ist die deutsche CFC-Regel (Controlled Foreign Company): Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften werden dem deutschen Gesellschafter direkt zugerechnet, wenn die ausländische Steuer unter einer bestimmten Grenze liegt. Diese Niedrigsteuergrenze wurde Ende 2023 durch das Mindeststeuergesetz von 25 auf 15 Prozent gesenkt (vgl. PwC Deutschland zum AEAStG). Malta liegt mit fünf Prozent darunter. Solange Sie deutscher Steuerinländer sind, würde die Regel greifen. Nach sauberem Wegzug entfällt sie.
Kernregel: erst den Wegzug sauber abschließen, dann die Malta-Struktur voll entfalten. Wir koordinieren die Reihenfolge.
Pillar Two: Was die globale Mindeststeuer für das Modell bedeutet
Die OECD-Mindeststeuer (Pillar Two), umgesetzt in der EU durch die Richtlinie 2022/2523, sieht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für multinationale Unternehmensgruppen mit konsolidiertem Konzernumsatz ab 750 Millionen Euro vor. Für die typischen Mandate der Spanien-Malta-Lösung, also inhabergeführte EU-Unternehmen weit unterhalb dieser Schwelle, ist Pillar Two nicht anwendbar.
Malta hat die Einführung der zentralen Pillar-Two-Mechanismen (IIR und UTPR) zudem bis 2030 aufgeschoben (KPMG Malta). Das maltesische Vollanrechnungssystem bleibt für unsere Mandanten in der absehbaren Zukunft strukturell stabil.
Für wen das Modell passt
Geeignete Profile
Ortsunabhängige Geschäftsmodelle: SaaS, Beratung, Online-Marketing, Affiliate, Trading-Education, IP-Lizenzierung, E-Commerce ohne lokale Lagerbindung.
Etablierte Profitabilität (sinnvoll meist ab rund 200.000 Euro Jahresgewinn).
Bereitschaft zur echten Verlagerung des Lebensmittelpunktes für mindestens drei bis sechs Jahre.
Familien, die einen mediterranen Lebensabschnitt mit guter Schulinfrastruktur und Anbindung an Deutschland kombinieren wollen.
Weniger geeignet
Stark lokal verankerte Geschäftsmodelle (Handwerk, Praxen, regional gebundene Dienstleister).
Frühphasen-Startups ohne planbaren Cashflow. Setup-Kosten amortisieren sich erst ab signifikanter Marge.
Mandanten mit unverrückbaren Bindungen in DACH (laufende medizinische Behandlung, schulpflichtige Kinder ohne Bereitschaft zum Wechsel).
Was wir für Sie tun
DW&P Dr. Werner & Partners ist seit 2013 in Malta ansässig und betreut DACH-Unternehmer ganzheitlich. Wir koordinieren das deutsche, spanische und maltesische Team. Sie haben einen Ansprechpartner.
Steuerliche Vorprüfung: Eignet sich Ihre Situation für die Spanien-Malta-Lösung, und welche Region in Spanien passt zu Ihrer Lebenslage?
Wegzugsplanung DACH: Bewertung der Anteile, Wegzugsbesteuerung, optimale Reihenfolge der Schritte, Zinslosstellung der Raten in EU und EWR.
Beckham-Antrag: Vorbereitung mit lokalem spanischen Tax Counsel, Fristensicherheit, Dokumentation des qualifizierenden Anlasses.
Malta-Strukturierung: Operative Limited, Holding, Substanzaufbau, Director-Setup, Buchhaltung, Audit, Fiscal-Unit-Antrag.
Laufende Begleitung: Dividendenausschüttungen, Refund-Verfahren, Compliance, regelmäßige Substanz-Reviews und Anpassungen.
Fazit
Die Spanien-Malta-Lösung ist eines der wenigen Steuermodelle, in dem niedrige Effektivbelastung, Lebensqualität und EU-Konformität zusammenkommen. Sechs Jahre Beckham, fünf Prozent operative Steuer, Mallorca, Marbella oder Madrid als Wohnort: Für ortsunabhängige, profitabel arbeitende Unternehmer ist das eine reale Option, die sich wirtschaftlich rechnet und rechtlich auf festem Boden steht.
Sie ist kein Selbstbau-Projekt. Die Anforderungen an Substanz in Malta, an die saubere Beckham-Anmeldung und an die DACH-Wegzugsplanung sind hoch. Wer diese Hausaufgaben mit erfahrener Begleitung macht, bewegt sich legal in einem der attraktivsten Steuermodelle Europas und gewinnt zugleich an Lebensqualität.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Beckham-Phase?
Das Jahr des Zuzugs plus die folgenden fünf Steuerjahre, also bis zu sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Was passiert nach Ablauf der sechs Jahre?
Sie haben mehrere Optionen, je nach Lebensplanung:
Bleiben in Spanien als regulärer Steuerresident: progressiver Einkommensteuersatz, Vermögensteuerbefreiung in den Balearen weiterhin bis 3 Mio. Euro. Für viele Mandanten ist die Belastung danach immer noch deutlich attraktiver als ein Verbleib in Deutschland gewesen wäre.
Weiterzug nach Malta: Besteuerung dort als Non-Dom oder unter dem maltesischen Residenz-Programm, mit weiterhin niedriger Effektivbelastung.
Wechsel in ein anderes Modell: Zypern Non-Dom (17 Jahre), Vereinigte Arabische Emirate, oder Rückkehr nach DACH mit dann fertigem Vermögensaufbau.
Wir prüfen die Anschlusslösung typischerweise im fünften Jahr der Beckham-Phase, damit der Übergang reibungslos verläuft.
Was sagt mein Steuerberater dazu?
Sehr wahrscheinlich: "Vorsicht!" Das ist die übliche und richtige Reaktion, denn ein deutscher Steuerberater ist auf deutsche Sachverhalte spezialisiert. Internationale Strukturen erfordern grenzüberschreitende Beratung mit Zulassungen und Erfahrung in den jeweiligen Jurisdiktionen. Wir arbeiten gern mit Ihrem bestehenden Steuerberater zusammen und übergeben das vollständig dokumentierte Setup, sodass die laufende deutsche Compliance bei ihm bleiben kann.
Muss meine Familie mitziehen?
Für die volle Wirksamkeit des Beckham-Status muss Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien liegen. Bei Familienkonstellationen, in denen ein Partner zunächst beruflich gebunden ist, gibt es belastbare Übergangsmodelle (zum Beispiel Anmeldung des Hauptsitzes in Spanien, regelmäßige Aufenthalte des Partners, Kinder in der Deutschen Schule vor Ort). Solche Konstellationen prüfen wir individuell, weil das Finanzamt auf Lebensmittelpunkt und nicht auf einzelne Tage abstellt.
Behalte ich die Kontrolle über mein Unternehmen?
Ja, im wirtschaftlichen Sinn vollständig. Sie bleiben Eigentümer und strategisch Verantwortlicher. Was sich ändert: operative Geschäftsleitungs-Entscheidungen werden in Malta getroffen, dokumentiert und durch lokale Strukturen abgesichert. In der Praxis bedeutet das nicht, dass Sie die Hand abgeben, sondern dass Sie Ihre Strategie sauber von der operativen Umsetzung in Malta trennen. Genau diese Trennung ist der Grund, warum das Modell rechtlich trägt.
Brauche ich eine spanische Sozialversicherung?
In der Regel ja. Die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung ist häufig der Aufhängepunkt für den Beckham-Antrag (Frist sechs Monate). Wir klären die richtige Konstellation im Einzelfall, einschließlich der Frage, ob Sie als autónomo, als Geschäftsführer einer Spanien-Gesellschaft oder über eine A1-Bescheinigung Ihrer maltesischen Tätigkeit eingebunden werden.
Wie ist die Krankenversicherung geregelt?
Mit Anmeldung in der spanischen Sozialversicherung haben Sie und Ihre Familie Zugang zum öffentlichen System. Viele Mandanten ergänzen das durch eine private Auslandskrankenversicherung mit deutschsprachigem Service. Auf Mallorca, in Madrid und an der Costa del Sol ist die deutschsprachige medizinische Versorgung etabliert.
Funktioniert die Lösung auch für Schweizer?
Im Grundsatz ja. Die Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung im deutschen Sinn, dafür aber Latentsteuern beim Wegzug aus dem Wertschriftenvermögen. Die Beckham-Eignung ist unabhängig vom Herkunftsland; Voraussetzung sind die fünf Jahre Nicht-Ansässigkeit in Spanien.
Kann ich meine bestehende GmbH einfach nach Malta verlegen?
In der Regel nicht ratsam. Eine Sitzverlegung löst Wegzugsbesteuerung auf Unternehmensebene aus (stille Reserven). Üblich ist die Neugründung der Malta-Gesellschaft und der schrittweise Aufbau des Geschäfts dort. Der DACH-Betrieb läuft entweder aus oder bleibt für lokale Aktivitäten bestehen.





