BeckhamCheck für Unternehmer
Beckham-Regime: Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
Vom Beckham Law profitieren nicht nur reine Angestellte. Ob Sie und Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllen und 0 % auf Auslandsdividenden für Sie infrage kommen, zeigt Ihnen unser BeckhamCheck in wenigen Minuten.
In 2 Minuten zu Ihrem Ergebnis
9 Fragen · kostenfreie Auswertung · unverbindlich
- Seit 2013 - Erfahrung in grenzüberschreitender Steuerberatung
- EU-weite Ausrichtung - Wir kombinieren die Steuervorteile verschiedener Länder
- Rechtssicher - Wir beraten nur Modelle, die einer Prüfung standhalten
Der Steuervorteil
Warum das Beckham-Regime für Unternehmer interessant ist
Vom Beckham-Regime profitieren nicht nur Angestellte. Begünstigt ist auch, wer nach Spanien zieht, weil er zum Geschäftsführer (Administrador) einer Gesellschaft bestellt wird – und genau darüber kommen Unternehmer hinein. Die Höhe der Beteiligung spielt dabei grundsätzlich keine Rolle; nur bei vermögensverwaltenden Gesellschaften muss sie unter 25 % liegen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sechs Jahre lang stark vergünstigt besteuert werden.
0 % auf ausländische Dividenden
Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus dem Ausland bleiben in Spanien steuerfrei.
0 % auf Ihr Auslandsvermögen
Die spanische Vermögensteuer greift nur auf Vermögen in Spanien. Ihr Vermögen außerhalb Spaniens bleibt unangetastet.
24 % statt bis zu 54 % Einkommensteuer
Ihre Arbeitseinkünfte – auch aus dem Ausland bezogene – werden bis 600.000 € pauschal mit 24 % besteuert, darüber mit 47 %. Der reguläre progressive Tarif erreicht je nach Region bis zu 54 %.
Der Check
So funktioniert der Check
9 kurze Fragen
Beantworten Sie in rund 2 Minuten neun Fragen zu Ihrem Unternehmen und Ihren Umzugsplänen.
Persönliche Auswertung
Sie erhalten einen Eignungsgrad und eine Einordnung Ihrer individuellen Situation.
Erstgespräch
Auf Wunsch besprechen wir Ihr Ergebnis kostenfrei und zeigen die konkreten nächsten Schritte.
Ihr Ergebnis
Was Ihnen der Check zeigt
In wenigen Minuten erhalten Sie eine klare Einschätzung – konkret auf Ihre Situation bezogen:
Ihre Eignung
Ob Sie und Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für das Beckham-Regime erfüllen.
Ihr Steuervorteil
Wie stark Ihre Steuerlast in Ihrer konkreten Situation sinken kann.
Ihr Zeitfenster
Ob Ihre Zeitschiene zur wichtigen Sechs-Monats-Frist passt – ein häufiger Grund, warum der Vorteil ungenutzt bleibt.
Ihre nächsten Schritte
Eine konkrete Einschätzung, was für Sie sinnvoll ist und wie es weitergeht.
Häufige Fragen
Nein. Auch Unternehmer können profitieren – typischerweise über eine Geschäftsführer-Rolle. Die genaue Einbindung klären wir im Einzelfall.
Nein. Sie ziehen nach Spanien, Ihr Unternehmen läuft über eine Gesellschaft im Ausland. Diese Gesellschaft muss allerdings tatsächlich außerhalb Spaniens geleitet werden: Werden die wesentlichen Entscheidungen von Spanien aus getroffen, kann Spanien sie als in Spanien ansässig behandeln. Wie sich das sauber trennen lässt, klären wir im Einzelfall.
Die wichtigsten: In den fünf Steuerjahren vor Ihrem Zuzug nicht in Spanien steuerlich ansässig, ein qualifizierender Anlass für den Zuzug (etwa die Bestellung zum Geschäftsführer), keine Einkünfte über eine spanische Betriebsstätte, der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit laut Anmeldung zur spanischen Sozialversicherung und die steuerliche Ansässigkeit in Spanien (in der Regel mehr als 183 Tage im Jahr).
Beim Wegzug aus Deutschland kann eine Wegzugsbesteuerung anfallen. Wir planen den Wegzug sauber im Vorfeld und stimmen uns mit Ihrem bestehenden Steuerberater ab.
Das Beckham-Regime gilt für maximal sechs Steuerjahre – das Jahr, in dem Sie in Spanien steuerlich ansässig werden, plus die fünf folgenden Jahre.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für das Beckham-Regime?
Finden Sie es in wenigen Minuten heraus – kostenfrei und unverbindlich.
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