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Notwendige Unterlagen zur Gründung einer Malta Limited

Wer sich dazu entschließt eine Firma auf Malta zu gründen, sollte es nicht eilig haben. Zwar ist die Gründung einer Malta Limited für uns in der Kanzlei Dr. Werner & Partner mittlerweile Formsache, doch im Laufe der vergangenen Jahre haben wir die Erfahrung gemacht, dass Hektik und ungeplantes Vorgehen im Gründungsablauf negative Auswirkungen haben.

Bitte verstehen Sie uns an dieser Stelle nicht falsch. Es ist unser ureigenes Interesse die Gründung für unsere Mandanten zur vollsten Zufriedenheit und mit dem gewünschten Ergebnis zu realisieren. Um dieses optimale Ergebnis jedoch zu erzielen, ist manchmal auch ein Schritt zurück erforderlich. Aus diesem Grund müssen wir Interessenten für eine Firmengründung auf Malta auch immer wieder ablehnen, wenn aus mehreren Gesprächen hervorgeht, dass die Gründung einer Gesellschaft auf Malta für den Kunden nicht zielführend wäre.

Sind alle Regularien besprochen, werden durch unsere Rechtsanwälte und Notare die notwendigen Gründungsunterlagen erstellt. Aus der KYC-Richtlinie (Know your client) geht hervor, dass wir als Kanzlei zwei voneinander unabhängige Dokumente von Ihnen benötigen. Dies könnte beispielsweise erstens Ihr Ausweis und zweitens Ihr Reisepass sein. Diese Dokumente müssen in beglaubigter Form vorliegen.

Weiterhin besteht auf Malta für die Gründung einer Limited Zeichnungspflicht. Das bedeutet, dass wir Ihnen, nachdem wir alle Unterlagen vorbereitet haben, die Gründungsdokumente zukommen lassen und Sie diese unterschreiben müssen. An dieser Stelle des Gründungsablaufs wird auch der ernsthaftere Charakter einer Limited auf Malta im Vergleich zu einer britischen Limited offensichtlich. Die Limited in Großbritannien lässt sich innerhalb von Sekunden online eintragen – ganz ohne Unterschrift.

Tatsächlich stellt die Gründung nur den ersten Schritt eines Unternehmens auf Malta dar. Oftmals folgen weitere wichtige Schritte wie die Suche nach einem Büro und Angestellten. Gerne sind wir Ihnen hier behilflich. Auch was die weitere Verwaltung und buchhalterische Betreuung Ihrer Gesellschaft anbelangt, sind wir Ihnen behilflich, sodass Sie ihr Unternehmen von Malta aus optimal nutzen können.

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