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Trademark Registrierung

Schützen Sie Ihre Marke mit unserer professionellen Unterstützung bei der Trademark Registrierung. Wir bieten umfassende Beratung und Anmeldungsdienste, um Ihre geistigen Eigentumsrechte zu sichern.

Trademark Registrierung - Was Sie wissen müssen

In einer stets wettbewerbsorientierten geopolitischen Landschaft müssen Markenzeichen und Handelsnamen unbedingt geschützt werden.

Ungeachtet der Tatsache, dass es keine inhärente Verpflichtung gibt, einen Firmennamen „mit einer Marke zu versehen“, sollten erfolgreiche und wachsende Unternehmen auf jeden Fall in Erwägung ziehen, ihren Namen weltweit zu festigen. Hierfür sollten sie eine Billigung und Registrierung beim Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) in Betracht ziehen.

Klienten könnten jedoch neugierig sein und fragen – was genau ist ein „Markenzeichen“?

Eine traditionelle und einfache Antwort wäre zu sagen, dass eine Marke einfach ein Zeichen ist, das im Wirtschaftsalltag zur Kennzeichnung von Produkten verwendet wird. In der Praxis sieht man aber, dass sich bei einer Marke alles um „Sie“ dreht. Ihr Unternehmen. Ihre Identität. Ihre Werte.

Der Schutz Ihrer Identität und Ihrer Arbeit ist von wesentlicher Bedeutung, insbesondere wenn Nachahmer versuchen könnten, einige Ihrer Methoden oder Trends zu kopieren, um ihr eigenes Geschäft zu verbessern. Genauso ist es einem wachsenden Unternehmen mit großem Potenzial und Markttiefe anzuraten, sich dem Thema Markenschutz zu widmen. Im schlimmsten Fall könnte es sogar soweit kommen, dass neidische Konkurrenten einen eklatanteren Ansatz verfolgen – indem sie Ihre Bildmarken oder Ihren Firmennamen kopieren!

Hier bei Dr. Werner & Partner sind wir uns darum der Vorteile einer EU-Marke bewusst.

Schützen Sie also, was Ihnen zusteht, und sprechen Sie mit uns über das Thema Markengenehmigung!

  • Unternehmen mit einem globalen Vertriebsnetz.
  • Unternehmen, die über Niederlassungen in der gesamten EU tätig sind.
  • Unternehmen mit einer auf Malta beschränkten Geschäftstätigkeit sollten KEINEN EUIPO TM-Genehmigungsstatus beantragen.
  • Ständige Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Klienten (sowohl in der Anfangsphase als auch im laufenden Monitoring des Antrags).
  • Vollständige Einreichung des Antrags in Ihrem Namen.
  • Jegliche Unterstützung in Bezug auf die Nizza-Klassifikation (Die Nizza-Klassifikation ist ein System zur Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen für Markenanmeldungen der Europäischen Union (EU). Sie besteht aus 45 Klassen.).
  • Kategorisierung aller „Waren und Dienstleistungen“ entsprechend den Geschäftsaktivitäten des Unternehmens.
  • Empfehlung, ob unter anderem eine „Wortmarke“, „Bildmarke“, „Formmarke“ und/oder „Bildmarke mit Wortelementen“ angemeldet werden soll oder nicht.
  • Einreichung aller Zahlungen und Gebühren.
  • Tätigwerden als „Vermittler“ mit dem EUIPO-Büro in Alicante, Spanien.
  • Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Wir streben danach, den Bewerbungsprozess selbst zu überwachen.
  • Wir stehen in ständiger Kommunikation mit Ihnen! (Über Telefon, E-Mail oder Skype)
  • Im Zweifelsfall empfehlen wir ein persönliches Treffen, um Ihre Bedenken und/oder Sorgen zu besprechen.
  • Wir können sowohl auf Englisch als auch auf Deutsch effektiv kommunizieren!
  • Wir werden auch selbst mit der EUIPO kommunizieren – als der von Ihnen bestimmte Vertreter.

Unsere Qualifikationen

Wir haben eingetragene Marken für eine Reihe von Klienten (einschließlich Start-ups, mittelständische Unternehmen und multinationale Konzerne) bearbeitet.

Unser Team besteht aus Anwälten und Rechtsexperten, die stets bemüht sind, über die neuesten Änderungen und Aktualisierungen auf dem Laufenden zu bleiben

Ich bin ein maltesisch registriertes Unternehmen und bitte um Genehmigung und Billigung durch das Büro der EUIPO. Muss ich meine Marke auch in Malta registrieren lassen?

Die Eintragung einer Marke in Malta bietet ausschließlich Schutz innerhalb des Territoriums bzw. der Gerichtsbarkeit Maltas – während eine EU-Marke den Schutz des geistigen Eigentums in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet. Daher besteht keine Notwendigkeit für eine doppelte Registrierung.

Würden Sie mir auch helfen, Recherchen nach ähnlichen Marken durchzuführen?

Ja, wir werden uns bemühen, auch Ihre zukünftige „Marke“ mit der Option eSearch Plus und/oder TM View zu überprüfen.

Muss ich das ® oder TM verwenden, um zu zeigen, dass meine EU-Marke gültig und eingetragen ist?

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung – aber aus ästhetischen Gründen würden wir es sicherlich empfehlen!

Wie lange dauert die Anmeldung?

Normalerweise zwischen 4 und 5 Monaten.

Kann ich meine Anmeldung überprüfen, bevor DW&P sie einreicht?

Selbstverständlich! Wir werden erst dann fortfahren, wenn Sie mit dem Inhalt zufrieden sind.

Wie lange wäre mein Markenzeichen gültig?

Wenn es genehmigt wird, wäre es 10 Jahre gültig!

Wie hoch sind die Kosten?

Die Anmeldegebühr kostet 850 EUR und ermöglicht es Ihnen, eine Nizzaer Klassifikation zu wählen. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 50 EUR können Sie eine zweite Klasse hinzufügen und für drei oder mehr Klassen müssen Sie 150 EUR für jede Klasse bezahlen. Diese Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.

Muss ich Ihnen mein Logo in einem bestimmten Format zusenden?

Sie können Ihr Logo sowohl im * .jpg als auch im *.png Format senden, aber achten Sie darauf, dass es in hoher Auflösung vorliegt.

Kann ich die Marke erst verwenden, nachdem sie registriert ist?

Ja, Sie werden informiert, wenn die EUIPO die Marke genehmigt ist.

Überprüft das Markenamt, ob die Marke registriert werden kann?

Ja, es wird seine eigenen Prüfungen unabhängig durchführen.

Was kann geschützt werden?

Die von Ihnen eingereichte Bildmarke und ein entsprechender Wortlaut.

Was sind die Vorteile einer Registrierung?

Zertifizierung und Bestätigung des Schutzes Ihrer Marke in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.

Möchten Sie eine Marke eintragen lassen?

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Erstgespräch.

Trademark Registrierung - Unsere Leistungen

Kommunikation und Zusammenarbeit

Ständige Kommunikation und enge Zusammenarbeit mit Ihnen während des gesamten Prozesses.

Vollständige Antragstellung

Einreichung des vollständigen Antrags in Ihrem Namen.

Nizza-Klassifikation

Unterstützung bei der Klassifizierung Ihrer Waren und Dienstleistungen.

Kategorienberatung

Beratung zur Anmeldung von Wort-, Bild-, Form- und Kombinationsmarken.

Vermittlung mit EUIPO

Direkte Kommunikation und Vermittlung mit dem EUIPO-Büro in Alicante.

Einspruchsmanagement

Überwachung und Management der Einspruchsfrist nach Veröffentlichung.

Registrierung und Verlängerung

Sicherstellung der Registrierung und Verwaltung der Markenverlängerung nach zehn Jahren.

Laufende Unterstützung

Kontinuierliche Unterstützung und Überwachung Ihrer Markenrechte.

Was unsere Mandanten über uns sagen

Trademark Registrierung - Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwältin

Dr. Kelly Mamo

Senior New Business Manager

Horst Wickinghoff

Business Development Manager

Claude Mifsud Wismayer

Der Prozess im Überblick

Schritt 01

Strategische Beratung

Analyse Ihrer Markenanforderungen und optimale Lösung.

Immer kostenfrei.

Schritt 02

Klassifikation

Unterstützung bei der Nizza-Klassifikation.
Schritt 03

Antragstellung

Einreichung des Markenantrags beim EUIPO.
Schritt 04

Gebührenverwaltung

Verwaltung und Einreichung aller notwendigen Zahlungen.
Schritt 05

Veröffentlichung

Veröffentlichung des Antrags und Überwachung der Einspruchsfrist.
Schritt 06

Registrierung

Finalisierung und Registrierung der Marke.

Haben Sie noch Fragen?

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