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Buchhaltung Malta Limited: Diese 3 Pflichten sollten Sie beachten

Immer wieder taucht bei uns in der Kanzlei Dr. Werner & Partner die Frage auf, was es bei der Buchhaltung einer Malta Limited zu beachten gibt. Die Vorstellungen sind dabei sehr vage. Fakt ist, dass bei einer maltesischen Gesellschaft steuerrechtliche Pflichten resultieren, die in jedem Fall eingehalten werden müssen. Da sich das Gesellschaftsrecht an das aus UK anlehnt, sind die Pflichten entsprechend ähnlich. Die drei relevantesten buchhalterischen Maßnahmen möchte ich heute kurz vorstellen.

Annual Return – Der Jährliche Statusbericht

Der Annual Return ist eine Meldung, die jährlich an das maltesische Finanzamt übermittelt werden muss. Wichtig ist hier, dass es sich nicht um einen Bericht handelt, der die Leistung der Firma im Fokus hat, sondern im Wesentlichen alle Eckdaten abfragt. Hat sich der Sitz der Gesellschaft verändert oder die Geschäftstätigkeit? Fragen, die die Rahmenbedingungen der Malta Limited betreffen. Ändert sich also nichts, so ist der Annual Return schnell eingereicht.

Jährliche Bilanzierung – Einreichung der Accounts

Hierbei handelt es sich um die Bilanz eines Unternehmens. Zur Feststellung der zu entrichtenden Steuerlast muss die Gesellschaft ordnungsgemäß bilanzieren. Vom Prinzip her wie bei einer Gesellschaft in Deutschland. Alle Ein- und Ausnahmen müssen entsprechend verbucht und überprüft werden und Belege müssen vorhanden sein. Die aufgestellte Bilanz wird übermittelt und die zu entrichtende Steuerlast wird bezahlt. Von der 35% Körperschafssteuer werden auf Antrag 6/7 erstattet, was sich zur dritten Maßnahme bringt.

6/7 Steuerrückerstattung – Der Tax Refund

Ohne zu detailliert auf den sogenannten Tax Refund eingehen zu wollen, handelt es sich dabei, um den steuerrechtlichen Anreiz, der viele Unternehmen nach Malta bringt. Internationale Unternehmen (als Shareholder einer Malta Limited) erhalten 6/7 der entrichteten Körperschaftssteuer erstattet. Diese wird auf Antrag nach vier Wochen an die Unternehmen überwiesen. Wichtig ist, dass hier korrekte Angaben gemacht werden, denn bei einem Audit durch einen Steuerprüfer, werden alle Angaben überprüft.

Wie Sie sehen, bestehen auch bei einer Firma in Malta wichtige Pflichten, über die sich ein Gründer von Beginn an im Klaren sein sollte. Mit dem richtigen Partner vor Ort, sollte es jedoch kein Problem sein, alle Pflichten einer maltesischen Gesellschaft nachzukommen.

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