Gründung einer Firma innerhalb von 24 Stunden. Solche Slogans lese ich regelmäßig, wenn Gründungsagenturen für die Gründung einer Firma auf Malta oder einer Offshore Gesellschaft werben. Doch was ist von Versprechungen dieser Art zu halten?
Wenn wir in der Kanzlei Dr. Werner & Partner Anrufe von Interessenten erhalten, die binnen kürzester Zeit eine Firma auf Malta gründen wollen, raten wir meist von der Malta-Lösung ab. Warum sollte man in eine Lösung investieren, die langfristig der Steueroptimierung dienen soll, wenn sie am Ende nicht funktioniert? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Die Gründung einer Firma auf Malta kann durchaus sinnvoll sein und die Steuerlast reduzieren. Doch Schnellschüsse MUSS man hier vermeiden, denn die Gründung und noch viel mehr die Niederlassung einer Gesellschaft auf Malta brauchen Zeit.
Die Dokumentationspflichten heute sind umfangreich und in Zeiten von BEPS, CRS oder 4. Geldwäschegesetz werden auch auf langjährig zurückliegende Daten herangezogen. Aus diesem Grund muss die Gründung einer Firma auf Malta langfristig geplant und umgesetzt werden.
Ja – innerhalb der EU besteht nach wie vor Niederlassungsfreiheit. Doch eine nahezu schon romantisierende Sichtweise, dass ich von überall aus in kurzer Zeit eine Firma mit Niederlassung eröffnen kann, um somit Steuern zu sparen, ist eine Utopie. Die EU-Finanzminister haben in den vergangenen Jahren massiv regulativ in den Finanzsektor eingewirkt und unter anderem, im Rahmen der oben angesprochenen eingeführten Maßnahmen, Richtlinien geschaffen, die die Niederlassungsfreiheit einschränken.
Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, in der Gesamtheit ihrer ineinander wirkenden Komplexität, macht die Gründung einer Firma auf Malta heute so schwierig. Daher muss die Summe aus Compliance und Beratung stets das Ziel einer legalen und langfristig nutzbaren Lösung verfolgen, die Steueroptimierung im EU-Ausland ermöglicht.
Die Kanzlei Dr. Werner & Partner verfolgt daher den Ansatz, sich intensiv mit jedem Kunden zu beraten. Erst wenn am Ende dieser Gespräche die Malta-Lösung mit der Gründung einer Limited und eventuell daran angeschlossener Holding sinnvoll und umsetzbar erscheint, werden die entsprechenden Schritte in die Wege geleitet.