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Großbritannien das nächste Steuerparadies?

Es bleibt spannend auf der Insel. Auch die Medien auf Malta berichten vielseitig und umfassend über den Brexit. Maltas Wirtschaft, insbesondere die Tourismusbranche ist eng mit dem Vereinigten Königreich verwoben und der letztjährig vorteilhaft scheinende Beschluss der Branche zur Festsetzung eines festen Wechselkurses Euro – Pfund entpuppt sich nach dem Brexit als klares Eigentor.

Ich hatte in den vergangenen Blog Postings bereits über die Pläne von Finanzminister Osborne berichtet, die Körperschaftssteuer in Großbritannien von 20% auf 15% zu reduzieren, um in internationalen Vergleich bei Unternehmen in Bezug auf die Besteuerung attraktiver zu sein.

Wie ich in Maltas Zeitungen nun immer wieder lese, sorgt man sich wegen der Stellung Maltas. Der Körperschaftssteuersatz in Höhe von 35% auf Malta ist im Vergleich zu Großbritannien natürlich sehr hoch, doch die Reduzierung um 5% ändern hier nicht wesentlich mehr daran.

Vielmehr sorgt sich der Wirtschaftsredakteur von Malta Today, dass die Vorteile, die der maltesische Gesetzgeber für internationale Unternehmen oder auch einkommenssteuerpflichtige Privatleute auf Malta bietet, nicht mehr derart ziehen, um Unternehmer auf Malta zu halten. Malta dürfe sich nicht so zu einem Holding-Paradies für Konzerne entwickeln. Er plädiert einerseits für die Einführung einer Flat-Tax für ein breiteres Publikum, beschreibt in seinem Schlusswort jedoch andererseits, dass Malta auf das Verharren im status quo hoffen müsse.

Ich sehe die Lage nicht so ernst. Es ist bereits heute aufgrund einer umfassenden und tief greifenden steurrechtlichen Gesetzeslage so, dass ein Unternehmer nicht einfach eine Holding auf Malta gründen kann und so vom dem bloßen Tax-Refund System (beispielsweise der vereinnehmenden Gewinne der Tochtergesellschaften) profitieren kann. Ohne Struktur und tatsächliche Geschäftsabläufe auf Malta geht nichts. Das muss man so in aller Klarheit sagen.

Insofern hat die Brexit Entscheidung aus unserer Sicht in der Kanzlei Dr. Werner & Partner keine tiefgreifenden negativen Folgen für den Relocation Service auf Malta.

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