+356 213 777 00
info@drwerner.com

Was das deutsche Finanzamt mit einer Firma auf Malta zu tun hat

Der Weg deutscher Unternehmer nach Malta ist oft ähnlich. Ausgangspunkt kann entweder die Verlagerung des eigenen Lebensmittelpunktes sein oder einer Verlagerung des Unternehmens nach Malta. Diese Unterscheidung ist ganz wesentlich und zieht weitreichende Konsequenzen für das Unternehmen und den Unternehmer selbst nach sich. Einen möglichen Zusammenhang mit dem deutschen Finanzamt wird hier dargestellt.

Malta kennenlernen und die Machbarkeit klären

80% der Personen, die an die Kanzlei Dr. Werner & Partner eine Anfrage richten, erhalten in kurzer Zeit eine Absage von uns. Eine Umsetzung ihrer Vorstellung ist rechtssicher nicht möglich. Und Rechtssicherheit ist für uns ein entscheidender Faktor. Er sichert der Erfolg der Verlagerung des Unternehmens ins Ausland ab. Wann eine Absage erteilt wird? Wenn nach erfolgter Erstberatung ersichtlich ist, dass der Geschäftsbetrieb nicht ohne weiteres nach Malta verlagert werden kann und oder die Verstrickung mit Deutschland zu stark ist. Jene Interessenten, die die erste Hürde genommen haben, laden wir zu einem Gespräch nach Malta ein. Man sollte die Insel kennenlernen, wenn man hier leben oder sein Unternehmen nach Malta verlagern möchte. Der Vorgang der eigentlichen Unternehmensgründung ist juristisch nicht sehr komplex und wird von unserem Team bestehend aus Rechtsanwälten und Notaren routinemäßig erledigt. Wichtiger sind der gesamte Aufbau und das Setting der Gesellschaft auf Malta. Aus diesem Grund sollte man sich als Unternehmer die Frage stellen, ob Malta der richtige Ort für das eigene Unternehmen ist. Neben der englischen Sprache sowie der politischen und Rechtssicherheit sprechen einige Argumente für den Inselstaat. Doch es muss passen.

Wohnsitz des Gesellschafters für Steuerrecht entscheidend

Wie oben angesprochen unterscheiden sich die Fälle stark, wenn nur das Unternehmen verlagert wird oder der gesamte Lebensmittelpunkt. Relocation-Services müssen von Anfang an richtig angegangen werden, sonst droht eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. Hier leitet sich der Zusammenhang einer Firma auf Malta und dem deutschen Finanzamt ab. Denn der Wohnsitz des Gesellschafters einer Malta Limited hat entscheidende Folgen für die Besteuerung. Geht man vom einfachsten Fall aus, wohnt der Gesellschafter auf Malta und hat hier seinen Lebensmittelpunkt. Die Betonung des Lebensmittelpunktes ist entscheidend, denn selbst, wenn der Gesellschafter auf Malta wohnt, kann er einen Wohnsitz in Deutschland auslösen.

7 Mögliche Auslöser für einen Wohnsitz in Deutschland

Der Kollege Philipp Sauerborn hat hierzu eine passende Übersicht erstellt, die die wichtigsten Elemente zusammenfasst:

Trifft eine der folgenden Tatsachen auf Ihren Fall zu, müssen Sie sich Gedanken machen:

  • Aufenthalt an mehr als 183 Tagen
  • Lebensmittelpunkt
  • Wirtschaftlicher Interessenschwerpunkt
  • Regelmäßige Aufenthalte
  • Partnerin und Kinder in Deutschland
  • Aktiv gepflegtes soziales Umfeld
  • Bezugsbereite Wohnung

Das Beratungsunternehmen Deloitte hat sich in einem Online Artikel mit dem Wohnsitz nach der deutschen Abgabenordnung beschäftigt, auf den wir an dieser Stelle gerne ergänzend verweisen.

Es lässt sich feststellen, dass einige Faktoren einen Ermessensspielraum ermöglichen. Wir beraten daher stets in die gleiche Richtung: Geben Sie keinen Anlass für einen Ermessensspielraum und lösen Sie keinen Wohnsitz in Deutschland aus. Das Finanzamt in Deutschland verfolgt zurecht mögliche Steuerhinterzieher. Sobald bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wird das Finanzamt kritisch und hinterfragt die Sinnhaftigkeit eines Firmenkonstrukts. Eine rein steuerlich motivierte Verlagerung des Unternehmenssitzes kann als nicht ausreichend valider Grund eingeordnet werden. Wir empfehlen daher beim Wohnsitz von Anfang an alles richtig zu machen. Gerne können Sie uns diesbezüglich kontaktieren.

 

Haben Sie noch Fragen?

Jetzt kostenfreie Erstberatung anfragen.​

Ähnliche Beiträge

Fachbeitrag

Dieser Artikel zählt zu den interessantesten Artikeln für unsere Leserschaft. Daher möchte ich Sie heute nochmals auf diesen aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass eine Kontoeröffnung auf Malta – unabhängig...

Fachbeitrag

Wie in fast jedem Land gibt es auch in Malta die Pflicht, seine Steuererklärung 1 Mal jährlich abzugeben. Das betrifft nicht nur Unternehmer und Selbstständige, sondern auch Privatpersonen, die ihren...

Fachbeitrag

Eine der Hauptaufgaben des maltesischen Unternehmensregisters (MBR) ist es, sicherzustellen, dass alle Unternehmen und Handelsgesellschaften dem Companies Act und den Companies Act (Register of Beneficial Owners) Regulations entsprechen. Rechtlicher Rahmen...

Beiträge suchen

Suche

Kanzlei-Newsletter

Neuste Beiträge

Geschäftszeiten

MON - FR 9.00 -17.00

Telefon

+356 213 777 00