Schon lange gibt es auf dem politischen Podium Forderungen nach einer Obergrenze für Barzahlungen und so verwundert es nun nicht, dass die jetzige Bundesregierung diese Überlegungen aufwärmt.
In einem Bericht der FAZ lassx ich von den Plänen des Bundesfinanzministeriums, in dem bezogen auf die Höhe der Grenze von einer „Arbeitsgröße“ von 5.000 EUR ist. Die Intention hinter solchen Maßnahmen ist klar. Die Eindämmung von Schwarzgeld und Begrenzung der Möglichkeiten von Geldwäsche. Das Bundesfinanzministerium kommt jedoch nicht umhin als Begründung das aktuelle Aufflammen des Islamischen Staates und anderer Terroraktionen anzuführen. Diese würden neben Prepaid-Kreditkarten hauptsächlich Bargeld als Zahlungsmittel verwenden. Inwieweit sich dies bis nach Deutschland ausweite und eine Obergrenze für Bargeldverkehr in Deutschland zur Eindämmung des IS führt, sei dahingestellt.
Die SPD hatte bereits die Abschaffung des 500-EUR-Scheins gefordert und damit Verbraucherschützer gegen sich aufgebracht. Auch wenn Obergrenzen in anderen Ländern bereits existieren (auf eine einheitliche Obergrenze konnte man sich bisher jedoch nicht verständigen), wiegen datenschutzrechtliche Gesichtspunkte schwer. Mit einer Abschaffung von Bargeld wird der Bürger im gläserner und seine Aktivitäten lassen sich exakt nachverfolgen. Ich lasse die Frage im Raum stehen, ob dies ein begründetes Interesse eines Staates sein sollte oder ob dies eher einem Generalverdacht aller Bürger gleichkommt. Daneben besteht auch die Gefahr des Datenmissbrauchs, wenn private Unternehmen ein genaues Bewegungsprofil erstellen können, das einen Konsumenten genau zugeordnet werden kann. Klaus Müller von der Verbraucherzentrale dazu zur FAZ: „Bargeld ist gelebter Datenschutz. Der darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.“
Doch nicht nur Verbraucherschützer wehren sich gegen die Pläne der Bundesregierung. Auch Einzelhändler wie Juweliere, Möbelhändler und Gebrauchtwagenhändler sehen die Bargeldgrenze als Gefährdung für ihr Geschäft an. Sie haben Angst, dass Käufer die Zahlung mit elektronischen Zahlungsmitteln vornehmen müssen und ihn dadurch Geschäft verloren ginge. Wir verfolgen die Diskussion um eine Begrenzung von Bargeldzahlungen bei Dr. Werner & Partner und halten Sie auf dem Laufenden.