Das Malta-Modell mit der Gründung einer Limited auf der Insel bietet für bestimmte Unternehmer eine attraktive Option Steuern einzusparen. Auf der Suche nach Möglichkeiten der Steueroptimierung stößt man hier auf fragwürdige Ansätze wie Offshore-Gesellschaften, bei denen Zahlungen möglichst anonym auf ein Konto verlagert werden, zu dem auf den ersten Blick keine Verbindung zum Unternehmer besteht. Wir raten von solchen Lösungen ab, da Verschleierung langfristig nie zu dem gewünschten Erfolg führt.
Vielmehr unterstützen wir Ansätze, bei denen sich rechtlich einwandfreie Maßnahmen in ein bestehendes und funktionierendes Steuerkonzept eingliedern. Um legal Steuern zu sparen, muss man nicht in die USA. Mit einer Limited auf Malta lassen sich attraktive Erfolge erzielen. Dieser Ansatz wird auch bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Werner & Partner verfolgt. Doch für wen lohnt sich die Gründung einer solchen Gesellschaft und wie kann ich mit einer Firma aus Malta erfolgreich sein?
Limited bietet umfassenden Schutz, ähnlich einer GmbH
Im Prinzip entspricht die Limited von ihren Statuten der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Auch bei der Malta Limited ist eine Mindesteinlage erforderlich, auf die im Haftungsfall zurückgegriffen wird. Neben dem Shareholder muss wir bei der deutschen GmbH ein Geschäftsführer benannt werden. Sind die Gesellschaftsverträge entsprechend aufgesetzt (Achtung: Bei Dr. Werner & Partner nur von Anwälten und Beglaubigung v. Notaren) kann man mit der Malta Limited wie mit einer GmbH wirtschaften. Besonders für Unternehmer die auch im Ausland tätig sind, bietet die Limited als weltweit meist genutzte Rechtsform die nötige Bekanntheit und Akzeptanz bei ausländischen Geschäftspartnern.
Besonders für lokal unabhängige Unternehmer geeignet
Wir erhalten oft Anfragen von Unternehmen, die in Deutschland verwurzelt sind und die Malta-Lösung für sich in Anspruch nehmen möchten. Hier müssen wir in 99% der Fälle eine Absage erteilen. Das Konzept der Steuerersparnis mit einer Firma in Malta lässt sich legal nur dann umsetzen, wenn der Geschäftssitz nach Malta verlagert wird und nachweisbare Geschäftsaktivitäten auf der Insel vollzogen werden (Vorsicht: Hier zählt jedes Detail). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass das Malta Modell besonders dann interessant ist, wenn ich mit meiner Firma nicht an einen Ort gebunden bin. Ich denke hier etwa an Berater oder auch Marketingexperten, die ihr Geschäft von überall auf der Welt betreiben können.
Hier sind die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Wirtschaften mit einer Firma auf Malta meistens erfüllt. Steuerrechtlich muss dann auf individueller Ebene noch die Frage des Lebensmittelpunkts geklärt werden. Denn neben der steuerlichen Behandlung der Körperschaft sollte auch die Frage der Einkommenssteuer einwandfrei geklärt sein.