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Ende der Malta-Limited? Gründung nur noch mit Zertifizierung möglich

Die Gründung einer Malta-Limited im Kundenauftrag ist ab sofort nur noch durch zertifizierte und entsprechend legitimierte Corporate Service Dienstleister möglich. Diese Meldung ist zwar nicht mehr ganz aktuell, hat aber bereits seit Beginn des Jahres rechtskräftige Wirkung und bei vielen Interessenten, die eine Gründung in Betracht ziehen, ist diese Nachricht noch nicht angekommen. Warum ist die Zertifizierung so wichtig? Die Zertifizierung eines Partners durch die MFSA (die maltesische Finanzbehörde) ist deswegen so wichtig, weil sie nur Corporate Service Dienstleister ausweist, die über den dafür notwendigen Kenntnisstand besitzen und somit rechtssicher agieren. Wird eine Firma gegründet, so müssen verschiedenste Dokumente aufgesetzt werden (Satzung, Benennung der Board-Mitglieder, etc.) und von nicht zertifizierten Anbietern ist dies kaum zu bewerkstelligen. Hinzu kommt, dass die Lösung Malta-Limited nicht für jeden Unternehmer die geeignete Variante ist, um Steuern einzusparen. Es gibt viele Variablen, die abzuprüfen sind, bis die Entscheidung für oder gegen eine Gesellschaftsgründung in Malta getroffen werden kann. Prüfungsrelevante Parameter werden von nicht autorisierten Dienstleistern schnell übergangen.

Ende der Malta Limited?

Die Frage ist nun also, wer eine Zertifizierung besitzt und ob maltesische Limiteds weiterhin für internationale Unternehmen als Gesellschaftsform zur Verfügung stehen. Gesellschafts- und steuerrechtlich verändert sich die Gesetzgebung nicht, sodass die Möglichkeit der Steuereinsparung für internationale Unternehmen nach wie vor bestehen bleibt. Wer die Firma in Malta von einem Dienstleister gründen lässt, muss nunmehr jedoch darauf achten, dass dieser auch zertifiziert ist.

Gründung mit zertifiziertem Partner weiterhin möglich

Hält ein Dienstleister persönlich keine Zertifizierung, sondern vermittelt das Geschäft nur, so darf er dies nur tun, wenn er ausdrücklich im Namen des letztendlichen Corporate-Service-Dienstleisters handelt und dies für Kunden klar ersichtlich ist. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Service nicht bloß weitergereicht wird. Am besten ist, Sie fragen ausdrücklich nach und lassen sich Auskunft über die Erfüllung der Anforderungen geben. Sie sollten erfahren, wer genau für die Eintragung Ihrer Firma verantwortlich ist und wer die dafür notwendigen Unterlagen erstellt. So ist die Möglichkeit der Steuersenkung mit Hilfe einer Malta-Limited auch weiterhin möglich.

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