Der Missmut innerhalb der EU gegen Großkonzerne, die ihre Gewinne in kleinen Ländern versteuern und sonst kaum Steuern bezahlen, ist groß. Google, Apple oder Starbucks sind prominente Beispiele für eine Praxis, wie sie die Finanzminister immer weiter eindämmen möchten.
In der Vergangenheit musste sich auch Malta Vorwürfe bezüglich einer solchen Praxis der Steuervermeidung gefallen lassen. Maltas Finanzminister Scicluna hat nun einmal mehr deutlich gemacht, dass auch er entschieden gegen eine solche Praxis der Großkonzerne ist und auf einem Treffen der EU-Finanzminister hingewirkt, dass entsprechende gesetzliche Grundlagen hervorbringen soll, welche die Praxis der Steuermeidung von Großkonzernen innerhalb der EU weiter eindämmen.
Der Ex-Wirtschaftsprofessor Scicluna sagte, das Ziel sei es, weltweite hohe Steuer Standards zu errichten, die innerhalb der EU bereits gelten und durch internationale Offenlegungspflichten diese innerhalb Europas sicherzustellen. Schritt für Schritt komme man mit dieser Regelung einem System näher, dass Unternehmen keine Möglichkeiten für Schlupflöcher bietet, durch die sie keine Steuern bezahlen müssten.
Für Inhaber einer Malta-Limited, die ihren Wohnsitz auf Malta haben, werden die neuen Regelungen jedoch keine Auswirkungen haben. Wer als Ausländer seinen ständigen Wohnsitz auf Malta hat, wird weiterhin die steuerrechtlichen Gegebenheiten auf Malta nutzen können. Jene Unternehmen sind es nicht, die im Fokus der Finanzminister stehen. Es geht um Großkonzerne, die systematische Strukturen aufbauen, mit dem alleinigen Ziel der Steuervermeidung.
Wer als international agierender Unternehmer nach wie vor bereit ist seinen Hauptwohnsitz nach Malta zu verlegen und von der Insel aus beruflich aktiv zu sehen, kann auch in Zukunft von der Steuergestaltung des Inselstaats profitieren.
Gerne können Sie sich bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner informieren, auf welchem Weg Steuern legal innerhalb der EU gespart werden können.