Wenn ein Unternehmer eine Malta Limited gründen möchte ist der Grund dafür meistens, dass Steuern gespart werden sollen. Dennoch kann nicht jeder einfach eine Firma auf den Inseln gründen und dann Steuern sparen; es gibt auch andere Faktoren, die bei der Firmengründung in Malta in Betracht gezogen werden müssen. Zu aller erst muss gesagt werden, dass eine Malta Limited mit 35% Körperschaftsteuer besteuert wird. Das ist einer der höchsten Steuersätze in der ganzen Europäischen Union.
Um von der 6/7 Steuerrückerstattung in Malta Gebrauch zu machen, und somit effektiv nur 5% Körperschaftsteuer zu bezahlen, muss die Malta Limited im Besitz eines ausländischen Teilhabers oder einem Holding Unternehmen sein, welches entweder in Malta oder einem anderen Offshore Land sitzt. Das bedeutet aber dennoch nicht, dass Malta eine Steueroase für jedermann ist. Die Anforderungen für die Rückerstattung sind streng und es ist wichtig, dass keine Fehler bei der Beantragung der Rückerstattung gemacht werden. Es ist auch wichtig die notwendigen Anforderungen zu bedenken, bevor die Limited in Malta überhaupt erst gegründet wird.
Die Kanzlei von Dr. Werner & Partner hat schon vielen Kunden geholfen eine Firma in Malta zu gründen und erfolgreich die 6/7 Steuerrückerstattung zu beantragen. Wir sind unter anderem auf Unternehmensgründung, Administration und Steuerrückerstattungen spezialisiert und haben dabei ein starkes Augenmerk auf maltesische und internationale Steuerstrukturen gerichtet. Wir können auch als rechtliche Vertretung für unsere Klienten agieren, die zudem auch erwarten können, dass wir immer ihre Erwartungen treffen.
Die attraktiven Steuerstrukturen in Malta haben schon viele Unternehmen auf die Insel gelockt. Diese haben wiederum viele Arbeitsplätze und Möglichkeiten in Malta geschaffen und zu dem wirtschaftlichen Wachstum der Insel beigetragen. Malta ist momentan einer der aufgehenden Sterne in Europa und bietet eine stabile Wirtschaft und großartige Aussichten für die Zukunft.