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Kommentar: Limited ist nicht gleich Limited – UK vs. Malta

Firmengründer stellen sich oft die Frage, ob Sie die richtige Gesellschaftsform gewählt haben. Eine Trennung wie in Deutschland zwischen Personengesellschaften und Körperschaften findet sich innerhalb der EU nicht oft wieder. Stärker sind Gesellschaftsformen der die GmbH in Deutschland ähneln vertreten. Zwar sind die Anforderungen an das Mindestkapital unterschiedlich, aber von der Struktur mit Shareholder (Anteilseigner) und Director (Geschäftsführer) variieren die Geschäftsformen kaum.

Dennoch ist es mir in meinem heutigen Freitagsblog wichtig zwischen einigen Alternativen zur deutschen GmbH zu unterscheiden, denn besonders die englische Limited ist nicht mit einer Limited aus Malta zu vergleichen. Die UK-Limited lässt innerhalb von wenigen Minuten ohne Anforderungen an die Mindesteinlagesumme gründen. Selbst bei einem Stammkapital in einer Höhe von 100.000 € muss dieses nicht nachgewiesen werden. In Malta müssen zumindest 20% des Stammkapitals immer einbezahlt werden (mind. 1200€). Weiterhin besteht bei der Gründung in Malta Zeichnungspflicht, das heißt, die Gründungsdokumente müssen vom Firmeninhaber persönlich unterschrieben werden. Es wird klar, worauf ich hinaus möchte. Der Aufwand einer Firmengründung bei einer Malta Limited ist größer und zeitintensiver. Dies spiegelt sich auch bei einem Vergleich beider Gesellschaftsformen in Bezug auf die Seriosität und internationale Anerkennung wieder. Die Malta Limited ist weniger bekannt, genießt jedoch einen guten Ruf, da sich Malta mehr und mehr zu einem bedeutenden Finanzzentrum innerhalb Europas entwickelt. Ein UK-Limited hingegen wird von deutschen Unternehmen oft dann genutzt, wenn in Deutschland keine Firma mehr eingetragen werden kann oder die finanziellen Mittel begrenzt sind, man sich dennoch in der Haftungsfrage schützen möchte. Verstärkt geht es dabei also um einen Haftungsschutz, wohingegen die Malta Limited genutzt wird, um Steuern zu sparen. Internationale Unternehmer können mit Hilfe einer Malta Limited einen Großteil der zu entrichtenden Körperschaftssteuer sparen, wenn der Unternehmenssitz in Malta liegt und die Anteile von ausländischen Shareholdern gehalten werden. Von dem regulären 35%-igen Körperschaftssteuersatz werden dann 6/7 erstattet.

 

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