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Lizenzen auf Malta im Kontext von Blockchain und VC Exchange Plattformen

Die Blockchain Technologie geht derzeit durch die Decke. Ein ICO folgt auf das andere. Neben Konzepten für digitale Währungen, die langfristig den FIAT Währungen Konkurrenz machen möchten, entwickeln Unternehmen neue Systeme rund um die Blockchain. Denn neben einer Digitalen Währung ergeben sich im Rahmen der Industrie 4.0 und dem Big Data Faktum etliche Anwendungsgebiete für die Blockchain.

Staatliche Regulierung der Blockchain bisher die Ausnahme

Etliche Länder haben gegenüber dieser neuen Technologie eine ablehnende Haltung eingenommen. Als Begründung wird die Gefahr für Investitionen und ein möglicher Totalausfall angeführt. Tatsächlich wird der Verlust an Zugriff und Steuerbarkeit auch eine Rolle spielen. Der kleine EU-Mitgliedsstaat Malta nimmt eine andere Haltung ein. Hier möchte man der neuen Technologie offen gegenüberstehen und sie für die Wirtschaft und Infrastruktur nutzen. Daher hat man bereits vor zwei Jahren den Grundstein für eine Regulierung gelegt, die Unternehmen wie auch dem Staat gleichermaßen helfen kann. In einer Gesetzesinitiative hat Malta zuletzt Anfang Juli drei neue Gesetze verabschiedet, die die Grundlage für eine Regulierung der Blockchain bilden. Auf diese Rechtsstaatlichkeit haben viele Unternehmen gewartet und verlegen nun nacheinander ihren Unternehmenssitz nach Malta. Dabei existieren vier mögliche Lizenzen [Virtual Financial Asset Act=VFAA], die ich als Unternehmen beantragen kann. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden schemenhaft darstellen:

Die VFAA Lizenzen auf Malta in der Übersicht

  1. VFAA Class 1

Der Lizenzinhaber dieser Lizenz ist autorisiert Bestellungen zu tätigen oder zu erhalten. Er darf bei Anlageprodukten aus dem Virtual Financial Asset [=VFA] Bereich beratend tätig sein oder selbst ein Asset platzieren.

  1. VFAA Class 2

Der Lizenzinhaber ist autorisiert jede Art von VFA Dienstleistung anzubieten sowie Einlagen von Kunden zu halten oder zu kontrollieren. Er darf jedoch keine VFA Exchange (ähnlich Börse) betreiben oder Handel in eigenem Namen betreiben.

  1. VFAA Class 3

Der Lizenzinhaber ist autorisiert jede Art von VFA Dienstleistung anzubieten sowie Einlagen von Kunden zu halten oder zu kontrollieren. Er darf jedoch keine VFA Exchange (ähnlich Börse) betreiben.

  1. VFAA Class 4

Der Lizenzinhaber ist autorisiert jede Art von VFA Dienstleistung anzubieten sowie Einlagen von Kunden zu halten oder zu kontrollieren. Weiterhin darf er über diese Lizenz eine VFA Exchange oder damit in Verbindung stehende Dienstleistungen anbieten.

Komplexe Lizenzierungsverfahren

Sie stellen fest, dass die Autorisierung mit zunehmender Lizenzierungsstufe zunimmt. Entsprechend verhält sich dies mit den Zugangsvoraussetzungen, um eine entsprechende Lizenz auf Malta zu beantragen. Grundsätzlich gilt eine Beantragung innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung des Gesetztes beziehungsweise Start des Unternehmens. Insofern besteht kein zeitlicher Druck. Aber Achtung: die Lizenzierungsverfahren folgen genauen Maßgaben. Diese müssen genau eingehalten werden. Man sollte hier von Beginn an alles richtig machen und von daher auf den richtigen Partner setzten. Gerne ist Ihnen Dr Werner & Partner bei der Beantragung einer Lizenz behilflich.

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