Bei einer Firmengründung in Malta, setzt man sich mit den verschiedensten Regularien auseinander. Kann die Firma ohne Weiteres in Malta gegründet werden auch wenn die Shareholder nicht in Malta wohnhaft sind? Wie erfolgt die Besteuerung und kann in einem Zweit- beziehungsweise Drittland ohne Probleme fakturiert werden, ohne dass eine weitere Steuerpflicht entstünde.
Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurde innerhalb der EU viel über „Schließung von Steuerschlupflöchern“ gesprochen und mehrere Mandanten kontaktierten mich mit der Sorge, ihre Firma in Zukunft nicht mehr in vollem Umfang nutzen zu können.
Ich kann Sie beruhigen. Zwar hat Malta der Umsetzung der Programme zur Vermeidung von „Hybrid Loans“ zugestimmt, dies wirkt sich jedoch nicht auf die gewöhnliche 6/7-Steuerrückerstattung aus, die ausländischen Shareholdern gewährt wird.
Im Klartext bedeutet dies, dass ich für das Malta Modell (eine Holding mit einer daran angeschlossenen Limited) nichts verändert. Der Wirtschaftsrahmen bleibt derselbe und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich nicht. Potenziellen Firmengründern kann nun jedoch bei der Gründung einer Gesellschaft auf Malta ein Mindestmaß an Sicherheit garantiert werden, denn die Gründung darf nunmehr nur noch von zertifizierten Partnern durchgeführt werden. Da es bei der Gründung und insbesondere bei der Steuerrückerstattung in der Vergangenheit mit verschiedenen Gründungsagenturen Probleme gab, wurde ein Zertifizierungsprogramm aufgesetzt, welches die Gründung einer Malta-Limited nur noch von einem entsprechend qualifiziertem Personenkreis ermöglicht. Die Kanzlei Dr. Werner & Partner verfügt über die notwendige Zertifizierung und kann seinen Mandanten weiterhin einen umfassenden und rechtlich einwandfreien Service bieten.
Malta als Zielland für eine Gesellschaftsgründung zum Zweck der Steueroptimierung bietet sich an, da es EU-Mitglied ist. So besteht rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit, was für viel Firmen eine Grundvoraussetzung für erfolgreiches Unternehmertum ist. Insbesondere im Dienstleistungssektor kann die Gründung einer maltesischen Gesellschaft steuerliche Vorteile bieten. Gerne können Sie uns mit Ihrem Anliegen kontaktieren und wir können gemeinsam evaluieren, ob eine Firmengründung bei Ihrer Firma in Frage kommt und Vorteile bietet.