Steuern sind und bleiben ein erheblicher Standortfaktor. Auf der Suche nach dem optimalen Unternehmenssitz ist heute die Frage nach den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Unternehmer genauso von Bedeutung wie eine gute Verkehrs- und Flughafenanbindung. Deutschland zählt im europäischen Vergleich nicht zu den Ländern mit sehr niedrigen Steuern, insbesondere dann, wenn man zur Körperschaftssteuer die Gewerbesteuer summiert, die es so in vielen anderen Ländern gar nicht gibt.
Bei der Planung eines Standorts unter dem Gesichtspunkt der Steueroptimierung gibt es verschiedenste Ansatzpunkte. Neben trügerischen Offshore-Firmen, die in ihrer Umsetzung zu 90% illegal sind, wenn sie weiterhin in Deutschland operativ tätig sind, ergeben sich innerhalb der EU Gestaltungsmöglichkeiten in Irland, Holland, Luxemburg, der Schweiz oder aber auch auf Malta.
Die Mittelmeerinsel ist vielen als Niedrigsteuerland nicht bekannt und im klassischen Sinn handelt es sich bei Malta auch nicht um ein Niedrigsteuerland (worauf die maltesische Regierung Wert legt). Der Körperschaftssteuersatz zählt mit 35% zu den höchsten innerhalb der EU. Jedoch bietet der Fiskus in Malta, Unternehmern aus dem Ausland eine attraktive Möglichkeit, 6/7 der geleisteten Körperschaftssteuern erstattet zu bekommen. Und das völlig legal und auch gegenüber deutschen Steuerbehörden valide darstellbar.
Das Vorgehen dabei ist nicht sehr schwer. Die Gründung einer Malta Limited (entspricht der deutschen GmbH) ist bei Einhaltung der Statuten und Normen sowie Bereitstellung der Mindesteinlage binnen weniger gegründet. Unter Umständen ist die Gründung einer angeschlossenen Holding sinnvoll. Die Frage, wer die Anteile der maltesischen Limited hält, gilt es in jedem Fall zu klären.
Wichtig bei der Durchsetzung der Steuerersparnis ist es außerdem, dass ihr Unternehmen tatsächlich von Malta aus operieren kann. Mit einem Ladenlokal in Deutschland wird dies nur sehr schwierig durchsetzbar und darstellbar sein. Besonders für Unternehmer im Beratungssektor, die sich bei der Arbeit ohnehin viel im Ausland aufhalten, bietet sich die Gründung einer Gesellschaft auf Malta an. Hier ergeben sinnvolle Anknüpfungspunkte bei der individuellen Besteuerung.