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Firmengründung

Neuste Entwicklungen der Wegzugsbesteuerung in Deutschland

Die deutsche Wegzugsbesteuerung wurde in den letzten Jahren mehrfach verschärft und erfasst inzwischen auch Investmentfonds und ETFs. Was das für GmbH-Gesellschafter bedeutet und wie ein Wegzug nach Malta rechtssicher gelingt.

Horst WickinghoffHorst Wickinghoff9 Min. Lesezeit.md
Inhaltsverzeichnis
  1. 01Was ist die Wegzugsbesteuerung?
  2. 02Die Gesetzesänderungen ab 2022 und ihre Auswirkungen
  3. 03Wegzugsteuer auch für Investmentfonds und ETFs
  4. 04Der Fall „Wächtler": ein wichtiges Signal für die Stundung
  5. 05Verwaltungspraxis: die BMF-Schreiben aus 2025
  6. 06Wegzug nach Malta: Stundung, Substanz und Rückkehr richtig planen
  7. 07Praktische Schritte für Betroffene
  8. 08Häufig gestellte Fragen
  9. 09Kostenlose Erstberatung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG erfasst stille Reserven in Anteilen an Kapitalgesellschaften (etwa einer GmbH) ab 1 % Beteiligung, wenn Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren.
  • Auch Investmentfonds und ETFs fallen inzwischen unter eine eigene Wegzugsbesteuerung (§ 19 InvStG), sobald die Anschaffungskosten in einem einzelnen Fonds 500.000 Euro erreichen oder Sie 1 % der Anteile halten. Für Spezial-Investmentfonds gilt keine Schwelle.
  • Für Umzüge innerhalb der EU und des EWR, also auch bei einem Wegzug nach Malta, gibt es seit 2022 keine dauerhafte zinslose Stundung mehr, sondern eine Ratenzahlung über bis zu sieben Jahre. Hohe Ausschüttungen können diese Ratenzahlung anteilig vorzeitig fällig stellen (faktische Ausschüttungssperre).
  • Das „Wächtler"-Urteil des BFH (2023) sichert für Wegzüge in die Schweiz eine dauerhafte zinslose Stundung bis zum Verkauf. Zwei BMF-Schreiben aus 2025 haben die Verwaltungspraxis für Altfälle präzisiert.
  • Ein Wegzug nach Malta bleibt planbar, wenn Stundung, echte Substanz und eine mögliche Rückkehr frühzeitig zusammen gedacht werden.

Die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG hat durch mehrere Gesetzesänderungen und ein wegweisendes Urteil des Bundesfinanzhofs in den letzten Jahren an Schärfe gewonnen. Inzwischen ist eine zweite Front hinzugekommen: Auch Investmentanteile und ETFs werden erfasst. Für alle, die Deutschland verlassen möchten, ist das Thema damit vielschichtiger geworden. Dieser Beitrag fasst den aktuellen Stand zusammen und ordnet ein, was ein Wegzug nach Malta konkret bedeutet.

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) besteuert die Wertsteigerung an Anteilen von Kapitalgesellschaften bei einem Wegzug aus Deutschland, ohne dass die Anteile tatsächlich verkauft werden. Der Gesetzgeber unterstellt einen fiktiven Verkauf zum Marktwert und greift die stillen Reserven ab, also die Differenz zwischen den ursprünglichen Anschaffungskosten und dem heutigen Wert.

Betroffen sind natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und direkt oder indirekt mindestens 1 % an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft halten. Die frühere Frist von zehn Jahren wurde auf sieben Jahre verkürzt, wodurch der Kreis der Betroffenen deutlich größer geworden ist.

Die Gesetzesänderungen ab 2022 und ihre Auswirkungen

Zum 1. Januar 2022 trat eine überarbeitete Fassung des § 6 AStG in Kraft. Die bedeutendste Änderung war die Abschaffung der dauerhaften, zinslosen Stundung der Wegzugssteuer für Umzüge innerhalb der EU und des EWR. An ihre Stelle trat eine befristete Zahlungserleichterung: Die Steuerschuld lässt sich in bis zu sieben Jahresraten begleichen. Das bedeutet eine erhebliche finanzielle Belastung, gerade für Personen, die keinen sofortigen Liquiditätszufluss aus einem Verkauf erwarten.

Die „faktische Ausschüttungssperre"

Kurz vor dem Jahreswechsel 2023/2024 führte der Gesetzgeber weitere Verschärfungen ein, die auch für ältere Wegzüge greifen. Das Finanzamt kann die Ratenzahlung anteilig widerrufen, wenn nach dem Wegzug Gewinnausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr erfolgen, deren Wert insgesamt mehr als ein Viertel (25 %) des Anteilswerts im Zeitpunkt des Wegzugs beträgt. Die Steuer wird dann fällig, soweit diese Grenze überschritten wird. In der Praxis wirkt das wie eine „faktische Ausschüttungssperre": Wer aus der eigenen Gesellschaft eine substanzielle Ausschüttung entnimmt, riskiert, dass die Wegzugssteuer insoweit sofort fällig wird.

Wegzugsteuer auch für Investmentfonds und ETFs

Lange war die Wegzugsbesteuerung auf unternehmerische Beteiligungen beschränkt. Mit dem Jahressteuergesetz 2024, dem der Bundesrat am 22. November 2024 zugestimmt hat, wurde sie erstmals auf Investmentanteile ausgeweitet. Die Regelungen in § 19 InvStG und § 49 Abs. 5 InvStG gelten für Fälle ab 2025 und sind eng an § 6 AStG angelehnt.

Wer betroffen ist

Erfasst werden Privatanleger, die bei einem Wegzug oder einer unentgeltlichen Übertragung (etwa durch Erbschaft oder Schenkung an eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person) Investmentanteile halten. Ausgelöst wird die Besteuerung, sobald einer dieser Schwellenwerte erreicht ist:

  • Sie halten unmittelbar oder mittelbar mindestens 1 % der Anteile an einem Investmentfonds, oder
  • Ihre Anschaffungskosten in einem einzelnen Investment erreichen mindestens 500.000 Euro.

Für Spezial-Investmentfonds gilt keine Schwelle: Sie werden ohne Schwellenwert in jedem Fall erfasst. Hinzu kommt ein Rückblick über fünf Jahre. Lag Ihre Quote in diesem Zeitraum einmal bei mindestens 1 %, bleibt das relevant.

Praktisch heißt das: Auch ein größeres ETF-Depot kann die Wegzugssteuer auslösen, sobald in einem einzelnen Fonds 500.000 Euro an Anschaffungskosten zusammenkommen. Anders als bei der klassischen Beteiligung nach § 6 AStG ist dafür keine unternehmerische Beteiligung nötig. Wer sein Vermögen breit über Fonds gestreut hat, sollte die Struktur vor einem Wegzug prüfen lassen.

Der Fall „Wächtler": ein wichtiges Signal für die Stundung

In einer viel beachteten Entscheidung hat der I. Senat des Bundesfinanzhofs im Fall „Wächtler" am 6. September 2023 geurteilt. Der BFH entschied, dass bei einem Wegzug in die Schweiz unter Berücksichtigung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz eine dauerhafte, zinslose Stundung der Wegzugssteuer bis zur tatsächlichen Veräußerung geboten ist. Vom Steuerpflichtigen kann dafür eine Sicherheitsleistung verlangt werden.

Der Fall begann, als Herr Wächtler 2011 in die Schweiz umzog und vom Finanzamt zur Wegzugssteuer herangezogen wurde. Nach einer langen Auseinandersetzung, die eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einschloss, hat der BFH die Bedingungen präzisiert.

Was das für Betroffene bedeutet

Für Personen, die in die Schweiz umgezogen sind oder dies planen, eröffnet das Urteil die Möglichkeit, eine dauerhafte und zinslose Stundung bis zum Verkauf zu beantragen. Das ist eine deutliche Abkehr von der bisherigen Praxis und kann finanziell erheblich entlasten. Die genaue Höhe und Ausgestaltung der Sicherheitsleistung bleibt allerdings eine Frage des Einzelfalls und führt in der Praxis noch zu Unsicherheiten.

Verwaltungspraxis: die BMF-Schreiben aus 2025

Die Finanzverwaltung hat auf die Rechtsprechung reagiert und ihre Anwendungspraxis in zwei Schreiben aus 2025 konkretisiert:

  • Mit Schreiben vom 22. April 2025 hat das Bundesfinanzministerium die Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung geregelt (Altfälle).
  • Mit Schreiben vom 2. Juni 2025 folgten Vorgaben zur Rückkehrregelung und zur Behandlung von Altfällen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen zur Schweiz.

Beide Schreiben betreffen vor allem die Frage, unter welchen Bedingungen die Steuerforderung entfällt oder gestundet bleibt, und wie die 25-%-Grenze bei substanziellen Ausschüttungen anzuwenden ist. Wer sich auf eine Stundung stützt oder gegen einen Bescheid vorgehen möchte, sollte die aktuelle Verwaltungsauffassung kennen und dokumentieren.

Wegzug nach Malta: Stundung, Substanz und Rückkehr richtig planen

Malta ist ein EU-Mitgliedstaat, deshalb greift bei einem Wegzug die EU/EWR-Regelung: keine dauerhafte zinslose Stundung wie im Wächtler-Fall zur Schweiz, sondern die Ratenzahlung über bis zu sieben Jahre. Die Wegzugssteuer lässt sich dadurch nicht vermeiden, aber ihre Fälligkeit strecken. Entscheidend ist, die drei folgenden Punkte zusammen zu betrachten.

Erstens die Ausschüttungsfrage. Solange die Ratenzahlung läuft, kann eine zu hohe Ausschüttung aus Ihrer Gesellschaft die faktische Ausschüttungssperre auslösen und die Steuer insoweit sofort fällig stellen. Die Ausschüttungspolitik gehört daher in die Planung, bevor Sie umziehen.

Zweitens echte Substanz. Eine Malta-Struktur trägt steuerlich nur, wenn sie über echte wirtschaftliche Substanz verfügt, also über eigene Geschäftsräume, Personal und tatsächliche Entscheidungen vor Ort. Wie sich diese Substanz beim Umzug einer Firma aufbauen lässt, beschreiben wir im Beitrag Durch Umzug der Firma Substanz in Malta schaffen. Das maltesische Steuerrückerstattungssystem mit seiner 6/7-Erstattung ist an genau diese Substanz gebunden.

Drittens die Rückkehroption. Wer glaubhaft macht, dass der Wegzug nur vorübergehend ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Rückkehrregelung profitieren, sodass die Wegzugssteuer rückwirkend entfällt. Fristen und Nachweise sind hier streng, deshalb ist eine saubere Dokumentation von Beginn an wichtig.

Ob ein Wegzug nach Malta im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt von Ihrer Beteiligungsstruktur, Ihrem Vermögen und Ihren Plänen ab. Eine legale Steueroptimierung im EU-Rahmen setzt eine individuelle Prüfung voraus. Wie eine Malta-Struktur grundsätzlich aufgebaut wird, lesen Sie im Leitfaden Firmengründung in Malta mit einer Malta Limited. Für die persönliche Seite steht unsere internationale Steuerberatung zur Verfügung.

Praktische Schritte für Betroffene

  • Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie unter § 6 AStG (Kapitalgesellschaftsanteile) und/oder unter die neue Regelung des § 19 InvStG (Investmentfonds, ETFs) fallen.
  • Bewerten Sie Ihre Ausschüttungspolitik, um die faktische Ausschüttungssperre nicht auszulösen.
  • Prüfen Sie bei einem geplanten Wegzug in die Schweiz die dauerhafte Stundung nach dem Wächtler-Urteil, bei Wegzügen in die EU/EWR die Ratenzahlung.
  • Sammeln Sie alle Unterlagen zu Anschaffungskosten, Wertansätzen und zum Wegzug sorgfältig.
  • Legen Sie gegen Bescheide, die Sie für rechtswidrig halten, fristgerecht Einspruch ein und stützen Sie sich auf die aktuelle Rechtsprechung und die BMF-Schreiben 2025.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist von der Wegzugsbesteuerung betroffen?

Betroffen sind natürliche Personen, die in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig waren und mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten. Inzwischen kommen Halter größerer Investmentfonds- und ETF-Bestände hinzu.

Gilt die Wegzugsbesteuerung auch für ETFs?

Ja. Über § 19 InvStG werden auch Investmentanteile erfasst, sobald die Anschaffungskosten in einem einzelnen Fonds 500.000 Euro erreichen oder Sie 1 % der Anteile halten. Für Spezial-Investmentfonds gilt keine Schwelle. Die Regelung gilt für Wegzüge ab 2025.

Kann ich die Wegzugssteuer bei einem Umzug nach Malta vermeiden?

Vermeiden lässt sie sich in der Regel nicht, da Malta zur EU gehört und keine dauerhafte zinslose Stundung greift. Sie können die Steuer aber über bis zu sieben Jahresraten strecken und mit der Rückkehrregelung arbeiten, wenn der Wegzug vorübergehend ist.

Was ist die „faktische Ausschüttungssperre"?

Sie beschreibt die Regelung, nach der das Finanzamt die Ratenzahlung anteilig widerrufen kann, wenn Ausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr insgesamt mehr als 25 % des Anteilswerts zum Wegzugszeitpunkt betragen. Dann wird die Wegzugssteuer fällig, soweit diese Grenze überschritten wird.

Was hat das „Wächtler"-Urteil geändert?

Der BFH hat 2023 entschieden, dass bei einem Wegzug in die Schweiz eine dauerhafte, zinslose Stundung bis zum Verkauf der Anteile geboten ist. Für Wegzüge innerhalb der EU/EWR bleibt es dagegen bei der befristeten Ratenzahlung.

Welche Rolle spielen die BMF-Schreiben aus 2025?

Sie konkretisieren die Verwaltungspraxis zu Altfällen, zur Rückkehrregelung und zur Anwendung der 25-%-Grenze. Wer sich auf eine Stundung stützt oder gegen Bescheide vorgeht, sollte sie kennen.

Kostenlose Erstberatung

Sie planen einen Wegzug aus Deutschland und möchten wissen, wie sich die Wegzugsbesteuerung in Ihrem Fall auswirkt? Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit unseren Steuerexperten.


Quellen: § 6 AStG und § 19 InvStG (Gesetzestexte); Jahressteuergesetz 2024 (Zustimmung Bundesrat 22.11.2024); BFH-Urteil I R 35/20 vom 6. September 2023 („Wächtler"); BMF-Schreiben vom 22. April 2025 und 2. Juni 2025 zur Wegzugsbesteuerung.

Dieser Beitrag beruht auf unabhängiger Recherche von DW&P Dr. Werner & Partners und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Horst Wickinghoff

Über den Autor

Horst Wickinghoff

Senior New Business Manager

Horst Wickinghoff berät seit knapp 20 Jahren deutschsprachige Unternehmer und Privatpersonen zum Standort Malta. Als erster Ansprechpartner für neue Mandanten kennt er die typischen Fragen, Bedenken und Fallstricke bei Firmengründung und Relocation aus hunderten Beratungsgesprächen. Er verbindet fundiertes Fachwissen mit einem pragmatischen Blick dafür, ob Malta zur individuellen Situation passt.

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