Die Kanzlei Dr. Werner & Partner hat vor einigen Tagen bereits auf unsere Homepage unter der Rubrik Neuigkeiten & Publikationen eine Einschätzung zur Veröffentlichung der Panama Papers gegeben. Darin hatte ich geklärt, dass es aufgrund der strengen Bankregularien schier unmöglich ist, für eine Offshore-(Briefkasten-)Gesellschaft ein Bankkonto zu eröffnen. Dieses wäre für die Nutzung einer Firma im Ausland jedoch zwingend notwendig.
Mit Sicherheit ist die Auswertung der 11 Mio. Seiten umfassenden Daten durch die Journalisten trotz mehrmonatiger Recherche noch nicht abgeschlossen. Sehr wahrscheinlich werden wir auch wieder in den Nachrichten über Steuerhinterzieher lesen dürfen und die Forderung nach strengeren und härteren Richtlinien wird lauter. Doch auch hier ist ein wichtiger Fakt zu nennen, der die Verwendung von Offshore-Firmen, wie es vor 10-15 Jahren noch der Fall war, unmöglich macht.
Ich spreche vom OECD-Abkommen, das die sogenannten Common Reporting Standards (CRS) auf den Weg gebracht hat. Mit Gültigkeit ab Januar 2016 (schrittweise bis 2018 alle Staaten) tauschen über 100 Nationen weltweit automatisch steuerrelevante Daten aus. Wer ein Konto eröffnen möchte, muss die Steuernummer seines Wohnsitzstaates vorweisen und das heimische Finanzamt wird automatisch über die Kontobewegungen des Inhabers informiert. Das sind massive Neuerungen, die auf die Anstrengungen vieler Finanzminister zurückzuführen ist. Sie verändern die globale Zusammenarbeit von Behörden und Unternehmen. Sie setzen an genau der Stelle an, die eine Verwendung von Offshore Firmen, wie wir sie aus der Veröffentlichen der Panama Papers kennen, sinnlos werden lässt. All diese Regelungen sind bereits etabliert und lange vor der Veröffentlichung der Panama-Papers auf den Weg gebracht.
Weiterhin sind hier die jüngsten Unternehmungen des OECD anzuführen, die sogenannten BEPS (Base Erosion and Profit Shifting). Sie machen es nahezu unmöglich Gewinnverschiebung ins Ausland zu tätigen, um die Praktiken von Apple, Google, Starbucks & Co. zu unterbinden, die ihre Steuerlast in der Vergangenheit unter anderem auch in Deutschland extrem gering gehalten haben.
Wichtig für Unternehmer, die unter Berücksichtigung steuerrelevanter Aspekte weiterhin auf der Suche nach einem Land sind, dass die Unternehmensbesteuerung in einem für Sie akzeptablen Rahmen hält, ist die Substanz. Ja, auch in Zukunft kann man Steuern im Ausland sparen. Diese Unternehmungen sind jedoch nur dann erfolgreich umsetzbar und vor Steuerbehörden zu rechtfertigen, wenn die dafür notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört neben der geschäftlichen Oberleitung und dem Sitz des Unternehmens ganz wesentlich auch die Befugnis angestellter Mitarbeiter (z.B. in Deutschland).
Lassen Sie sich hier nicht auf windige Versprechungen ein. Eine Firma in Malta kann, wenn richtig umgesetzt, die richtige Lösung für Unternehmer sein, die steuerbewusst handeln. Sprechen Sie uns an. Wir klären Sie auf.