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“Place of Management” auf Malta – Betriebsstätte der Limited

 

Unsere Welt wird zunehmend transparenter! Der automatische weltweite Informationsaustausch  zwischen Banken und sämtlichen Finanzämtern steht mit CRS (https://www.oecd.org/ctp/exchange-of-tax-information/automatic-exchange-financial-account-information-common-reporting-standard.pdf) unmittelbar bevor und es deutet nichts darauf hin, dass diese Entwicklungen in der nahen Zukunft abnehmen wird.

Was innerhalb der Beratungspraxis von Dr Werner & Partner schon seit je her üblich ist, sollte spätestens ab dem 01.01.2016 als allgemeiner Standard gelten.  Gemeint ist der nachhaltige Aufbau einer Betriebsstätte bzw. die Substanzschaffung auf Malta.

Der heutige Artikel befasst sich mit einem der wichtigsten Teilaspekte dessen, nämlich dem “Ort der geschäftlichen Oberleitung” auch “place of management” genannt, denn dieser bildet mitunter das zentralste Element zur eindeutigen Identifizierung der Betriebsstätte. Hierbei sei angemerkt, dass folgende Information irrelevant für jene Personen ist, die planen im Zuge einer Unternehmensgründung ihren Lebensmittelpunkt nach Malta zu verlagern, oder jene, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Relevant für den Ort der wirtschaftlichen Abgabepflicht ist nicht der Registrierungsort der Gesellschaft, sondern der Ort an dem alle “unternehmensrelevanten und strategischen Entscheindungen” getroffen werden. Untermauern können wir diese Aussage anhand der folgenden zwei Zitate:

 Der Ausdruck „Betriebstätte” umfasst insbesondere: a) einen Ort der geschäftlichen Oberleitung. [Quelle: frei übersetzt zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen Malta und Deutschland, die Definition der Betriebsstätte “permanent establishment”; Article 5, 2a; https://www.mfsa.com.mt/pages/readfile.aspx?f=/files/About%20Us/Taxation/germany2002.pdf]

Da diese Definition noch recht unklar formuliert ist, nachstehend noch eine Beschreibung der OECD:

“Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ist normalerweise der Ort, an dem der Geschäftsfuehrer oder eine Personengruppe (zum Beispiel ein Board of Directors) seine/ihre Entscheidungen trifft. Also der Ort, an dem über die Geschäftstätigkeit des gesamten Unternehmens entschieden wird. Wenn ein Verwaltungsrat die Schlüsselverwaltung, kommerzielle und strategische Entscheidungen der geschäftlichen Tätigkeiten innerhalb eines Staates formell finalisiert und/oder routinemäßig genehmigt, diese Entscheidungen aber in einem anderen Staat erfolgen, so wird der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung im letztgenannten Staat sein. Bei der Bestimmung des Ortes, an dem eine Entscheidung inhaltich getroffen wurde, sollte man jenen Ort berücksichtigen, an dem Entscheidungsvorschläge oder alternativ die Entscheidungfindung in Erwägung gezogen wurde und wo die Entscheidung letztlich getroffen wurde.”  [Quelle: frei übersetzt aus https://www.oecd.org/tax/treaties/40760215.pdf]

Diese Definition lässt erstens wenig Spielraum für Unklarheiten (obwohl jeder Fall gesondert betrachtet werden muss), und zweitens wird einem klar, warum Treuhand- und/oder Nomineekonstrukte keinesfalls wirksam und nachhaltig sind.

Investoren, die aus dem Ausland heraus eine Firma in Malta gründen und betreiben möchten, müssen sich bei operativer Tätigkeit (im Vorfeld ist ist der Schritt durchaus zu vernachlässigen) der Gesellschaft um den nachhaltigen Aufbau einer Betriebsstätte kümmern. Dazu gehört auch die feste Anstellung eines Geschäftsführers mit einem Mindestgehalt von 1500EUR. Sofern Sie diese Aufgabe nicht selbst übernehmen möchten, müssen Sie entsprechender Person die gesamte Leitung, inklusive der Kontogewalt, übertragen um gewährleisten zu können, dass diese Person nicht als Erfüllungsgehilfe interpretiert wird.

Diese Betriebsstätte muss nicht gleich am ersten Tag vollständig ausgebaut sein. So helfen wir vielen Mandanten innerhalb der “Anfangsphase”, sprich der ersten 12-18Monate, einen Direktor auf Malta zu finden. Dies geschieht mitunter über Agenturen, das Arbeitsamt oder Netzwerkannoncen. Weiterhin sollte die maltesische Gesellschaft auch eine physikalische Betriebsstätte inkl. eigener Telefonnummer, etc… errichten.

In letzter Vergangenheit haben unsrere Mandanten häufiger eine Person nach Malta entsandt, welche hier auf Malta den Direktorenposten einnimmt oder sie nahmen sich selbst einen (Zeit)wohnsitz auf Malta um die Geschäftsführung zu übernehmen.

Sollten Sie oben genannte Kriterien im Zuge einer Gesellschaftsgründung aufbauen können, so beraten wir Sie gerne umfangreich zu diesem Thema.

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