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Risikobasierter Ansatz zur Beaufsichtigung oder Kontrolle von VASPs (Virtual Asset Service Provider)

Risikobasierter Ansatz und was damit verbunden ist

Bei der Implementierung von Maßnahmen für AML/CFT (Anti-Geldwäsche – Anti-Money-Laundering/Countering the Financing of Terrorism – Gegenfinanzierung des Terrorismus) zielt der risikobasierte Ansatz darauf ab, Maßnahmen zur Prävention oder Minderung zu entwickeln, die den ML/TF-Risiken (Money Laundering/Terrorismusfinanzierung) entsprechen, die von den jeweiligen Ländern und verpflichteten Instanzen identifiziert wurden. Für die Beaufsichtigung beschreibt dieser Ansatz die Art und Weise, wie die Ressourcen von den Aufsichtsbehörden zugewiesen werden.

Der politische, rechtliche und regulatorische Ansatz eines Landes sollte zur Adoption eines wirksamen risikobasierten Systems führen. Außerdem sollten sich die politischen Ziele des Finanzsektors im nationalen politischen, rechtlichen und regulatorischen Rahmen widerspiegeln.

Bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sollte sich ein Land bemühen, ein hohes Maß an finanzieller Integration, Stabilität, Integrität und Verbraucherschutz zu erreichen und gleichzeitig den Wettbewerb auf dem Markt zu berücksichtigen.

An dieser Stelle kommen VASPs (Virtual Asset Service Provider) ins Spiel. Die FATF (Financial Action Task Force) empfiehlt nicht bloß, sondern fordert die Regulierung von VASPs zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dies gilt sowohl für die lizenzierten als auch für die registrierten VASPs – vorbehaltlich gültiger Systeme für ihre Beaufsichtigung oder Kontrolle.

Die Rolle und Bedeutung der Aufsichtsbehörden (für VASPs)

Die Aufsichtsbehörden müssen auch ein besseres und tieferes Verständnis des VASP-Marktes, seines Formats und seiner Rolle nicht nur im Finanzsystem, sondern auch in der Wirtschaft des Landes entwickeln. Nur so können sie eine genauere Bewertung aller potenziellen Risiken in diesem Sektor vornehmen. In ihrem Tätigkeitsbereich sollten die Aufsichtsbehörden eine Reihe von verfügbaren Quellen nutzen, damit die ML/TF-Risiken im Zusammenhang mit VA (Virtual Asset)-Produkten, -Dienstleistungen und -Aktivitäten sowie jenen mit VASPs identifiziert und angemessen bewertet werden können.

Wenn dieses Verständnis als nicht vollständig angesehen wird, kann es als angemessen erachtet werden, dass die zuständigen Behörden eingreifen und eine gezieltere sektorale Risikobewertung in Bezug auf den Bereich der virtuellen Vermögenswerte vornehmen. Dies geschieht, damit ein besseres Verständnis entwickelt und in den Risikobewertungen zu Grunde gelegt werden kann.

Wichtige Faktoren, die zu beachten sind

Wenn man alles berücksichtigt, was mit VAs und VASPs zusammenhängt – sei es Produkte, Dienstleistungen oder Aktivitäten – muss das Ausmaß des Risikos berücksichtigt werden. Geschäftsmodelle, Corporate Governance-Vereinbarungen, Informationen zu Finanzen und Rechnungswesen, Liefermodi, Kundenabgrenzungen, geografische Lage, Länder, in denen die Geschäftstätigkeit stattfindet, und der Grad der Einhaltung von AML/CFT-Maßnahmen kommen ins Spiel.

Die bestehenden Kontrollen sowie die Qualität der von einem VASP implementierten Risikomanagementpolitik und das ordnungsgemäße Funktionieren seiner internen Kontrolle sind alles wichtige Aspekte, die der Aufsicht bekannt sein müssen.

Einholung der erforderlichen Informationen und regelmäßige Überprüfungen

Die relevanten und erforderlichen Informationen können über Aufsichtsbehörden eingeholt werden, wenn VASPs oder an VA-Aktivitäten beteiligte Personen aufsichtsrechtlichen Vorschriften unterliegen. Informationen können auch durch den Austausch von Prüfungsergebnissen und die Zusammenarbeit mit Banken, Versicherungen, Wertpapierdienstleistern und Investmentgesellschaften gewonnen werden.

Regelmäßige Überprüfungen der Bewertungen der Risikoprofile sowohl des VASP-Sektors als auch der VASPs durch die Aufsichtsbehörden selbst sind wichtig, damit mögliche neue Bedrohungen erkannt und behandelt werden können.

Die FATF listet 6 Hauptmöglichkeiten auf, wie Informationen ausgetauscht werden können, wenn es um VA-Risiken geht, sei es im öffentlichen oder privaten Bereich:

  • ML/TF-Risikobewertungen;
  • Verschiedene Kategorisierungen und Methoden, auf die Geldwäscher oder terroristische Geldgeber zurückgreifen, wenn sie VASPs, spezifische VA-Mechanismen oder VAs in breiter Form nutzen;
  • Allgemeine Bewertungen über die Qualität und den Nutzen von STRs (Suspicious Transaction Reports) und anderen relevanten Berichten;
  • Informationen über Indikatoren, die einen Verdacht im Zusammenhang mit VA-Aktivitäten oder VASP-Transaktionen begründen können;
  • Gezielte, nicht klassifizierte Informationen, nur dann, wenn es angebracht ist, sie zu nutzen; und
  • Alle Betroffenen, seien es Länder, Personen oder Organisationen, deren Vermögenswerte oder Transaktionen gemäß den gezielten finanziellen Sanktionen in den Empfehlungen der FATF, genauer gesagt der Empfehlung 6, eingefroren werden sollten.

Aufsichtsbehörden wählen folgende Ansätze

Seitens der FATF werden drei wesentliche Möglichkeiten vorgeschlagen, wie sie ihren Ansatz anpassen können, um eine bestmögliche Beaufsichtigung und Überwachung zu erreichen.

  • Anpassung der Art der AML/CFT-Beaufsichtigung oder der Kontrolle: Vorgesetzte sollten eine Vielzahl von Offsite- und Onsite-Zugängen einsetzen; es gibt Zeiten, in denen die Offsite-Beaufsichtigung und -Kontrolle nicht ausreicht und auch mit einem Onsite-Zugang verstärkt werden müsste. Es gibt auch Fälle, in denen eine externe Beaufsichtigung und Kontrolle ausreicht und Ressourcen für VASPs mit höherem Risiko eingesetzt werden sollten. Die externe Beaufsichtigung und Kontrolle kann unter anderem die Analyse von Informationen umfassen, die sowohl durch Forschung gewonnen als auch vom VASP selbst bereitgestellt werden, sowie Überprüfungen und Kontrollen auf seriösem Wege und über Skype oder ähnliche Aufforderungen eingeholt werden;
  • Anpassung der Häufigkeit und Art der laufenden Beaufsichtigung oder Kontrolle von AML/CFT: Dies kann fortlaufend entsprechend den identifizierten Risiken und den auftretenden Problemen angepasst werden. Es kommen auch andere Variablen ins Spiel, wie z.B. die geografische Lage, die Art der Transaktion, sei es virtuell oder fiat, die unter anderem angebotenen Produkte oder Dienstleistungen; und
  • Anpassung der Intensität der AML/CFT-Beaufsichtigung oder der Kontrolle: Die Aufsichtsbehörden sollten über die Art und Intensität der Bewertung in Übereinstimmung mit den festgestellten Risiken entscheiden. All dies, um sicherzustellen, dass die Richtlinien und Verfahren der VASPs tatsächlich den Missbrauch durch die VASPs selbst verhindern.

Die Aufsichtsbehörden sollten flexibel genug sein, um ihre ML/TF-Risikobewertungen anzupassen und zu aktualisieren. Gegebenenfalls sollten sie ihre Empfehlungen an die VASPs weitergeben, damit diese ihrerseits die Qualität ihrer risikobasierten Ansätze verbessern können.

Fazit

All dies geschieht aufgrund der Änderungen, die die FATF im Oktober 2018 an ihren Empfehlungen und auch an der Auslegungsnotiz im Juni 2019 beschlossen hat. Diese Änderungen zielen insbesondere auf die Klärung der Anwendung dieser Empfehlungen in Bezug auf virtuelle Vermögenswerte und Anbieter virtueller Vermögenswerte und alles, was sich um sie dreht, ab.

Haftungsausschluss*

Der obige Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen von Dr. Werner und Partner und kann keine Form der Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie sich mit einem unserer Vertreter treffen möchten, um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte für eine Terminvereinbarung.

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