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Soziale Sicherheit in Malta – Dr. Werner & Partners erklärt das Kindergeld

Der deutsche Sozialstaat hat in den vergangenen Jahrzehnten mehrere fiskalpolitische Maßnahmen unternommen, die die finanzielle Mehrbelastung von Familien ausgleichen soll. Angefangen beim Kinderfreibetrag bis hin zum Kinder- oder Elterngeld gibt es hier mehrere Beispiele. Bei einer Verlagerung des Wohnsitzes nach Malta bekomme ich von Mandanten, die langfristig einen Familienzuzug auf die Insel planen, die Frage nach den Sozialleistungen auf Malta gestellt. Diese unterscheiden sich natürlich von denen der Deutschen wenngleich einige Parallelen, wie das Kindergeld, existieren.

Kindergeld in Malta – Damit können Sie rechnen

Auch auf Malta gibt es das Kindergeld. Hier ist es jedoch wesentlich stärker an das Einkommen der Eltern gekoppelt. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf 24.621,00 € pro Jahr, abzüglich des Einkommens der Eltern. Im Klartext bedeutet dies, dass dieser Betrag eigentlich nie ausgeschöpft wird, da immer zumindest ein Einkommen besteht und bei jeder Art von Einkommen ein Schwellenwert von 5.356,00 € angenommen wird. Übersteigt das Einkommen die Grenze von 24.621,00 € (was nach unseren Erfahrungen der Regelfall ist), so wird ein Pauschbetrag von 450,00 € angesetzt.

Rechtsgrundlage für Anspruch auf Kindergeld

Grundsätzlich erhält jede Familie Kindergeld, die ihren Wohnsitz in Malta und Kinder unter 16 Jahren im Haushalt leben. Darüber hinaus wird eine Fortzahlung des Kindergeldes gewährt, wenn Kinder über 16 Jahren keiner Beschäftigung gegen Entgelt nachgehen bzw. während sie sich in Ausbildung befinden. Weiterhin sind die Leistungen an eine Bedürftigkeitsprüfung geknüpft.

Für Kinder mit Behinderung (das Kind hat eine geistige oder körperliche Behinderung) sowie bei Pflegekindern (Anordnung der Fürsorgeerziehung: ein vom Minister erteilter Auftrag zur Übernahme der Pflege und des Sorgerechts von Kindern) besteht ein Anspruch auf Sonderleistungen, die separat festgelegt sind.  

Höhe des Kindergeldes

An dieser Stelle beziehen wir uns gerne auf die Europäische Kommission und verweisen ausschnitthaft auf deren Ausarbeitung: (Mehr Infos: Hier):

Der auszahlungsfähige Mindestbetrag beim Kindergeld liegt bei jährlich 450 EUR pro Kind. Die Höchstbeträge sind:

22,23 EUR pro Woche für ein Kind

44,46 EUR pro Woche für zwei Kinder

66,69 EUR pro Woche für drei Kinder

88,92 EUR pro Woche für vier Kinder

22,23 EUR pro Woche für jedes weitere Kind.

Abschließend lässt sich festhalten, dass das Kindergeld im Vergleich zu Deutschland geringer ist. Vor allem aber ist die Höhe der Leistung an das Einkommen der Eltern geknüpft. Dies entspricht einer sozial gerechteren Verteilung. Einkommensschwache Familien werden also mehr gefördert als einkommensstarke Familien. Eine Lösung, die auch von deutschen Sozialverbänden immer wieder gefordert wird.

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