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Sportwetten-Regelung in Deutschland weiterhin rechtswidrig

Die Sachlage und Rechtslage des Sportwetten-Vorlageverfahren Ince (Rechtssache C-336/14) wird von der Europäischen Kommission weiterhin als rechtwidrig beurteilt. Aus diesem Grunde dürften die Sportwetten-Angebote innerhalb Europas nicht in dem Deutschen Markt eingeschränkt werden. Außerdem ist das Konzessionierungsverfahren nicht ausreichend transparent.

Das Sonthofener Amtsgericht legte dafür im März 2014 dem Europäischen Gerichtshof in zwei verbundenen Strafverfahren einige Fragen zu den Regelungen des Glücksspiels in Deutschland vor. Die Frage der Problemlage ist unter anderem, ob die Strafverhängung wegen der Vermittlung von Sportwetten ohne Erlaubnis rechtwidrig ist, wenn das Erlangen einer solchen Erlaubnis wegen eines staatlichen Sportwetten-Monopols nicht möglich ist.

Obwohl es bei dem Vorlageverfahren um einen türkischen Anbieter geht, beurteilt die Kommission die momentane Rechtslage in Deutschland weiterhin als rechtswidrig. Die Kommission erklärte nun auch, dass es den Strafverfolgungsbehörden untersagt sei, die Wettanbieter zu sanktionieren, die keine Lizenz aus Deutschland haben, sondern eine aus dem EU-Ausland und es den Anbietern wegen des staatlichen Monopols nicht möglich gemacht wird eine Lizenz zu erhalten. Das Erlaubnisprüfungsverfahren, welches in Deutschland eingeführt wurde ändert daran auch nichts, denn es sei von vornherein klar gewesen, dass keine Erlaubnis erteilt werden kann, da diese auf staatliche Einrichtungen beschränkt wird.

Auch der 2012 geänderte Glücksspielstaatsvertrag wurde von der Kommission als unzulässig bewertet. Auch hier wird die Experimentierklausel der Konzessionierung bemängelt, und da bisher immer noch keine Konzessionen ausgestellt worden seien, besteht das rechtswidrige staatliche Monopol immer noch. Die Kommission erläuterte auch, dass es sich bei den Verbindungen der Vergabestelle zu der Rechtsanwaltskanzlei, die die Landeslotteriegesellschaften vertritt, um einen Interessenskonflikt und Verfälschung des Wettbewerbs handeln könne. Nun wird auch geprüft, ob im Konzessionierungsverfahren Maßnahmen gegen die Wettbewerbsverzerrung getroffen wurden. Was aber noch viel gravierender ist, sind Fehler bei der Vergabe der Sportwetten-Lizenzen. Die Konzessionsausschreibung verstößt gegen das Transparenzgebot, da Details über das Bewerbungsverfahren den Bewerbern schon vorher mitgeteilt werden müssten. Es wurden aber gar keine Details publiziert.

Das Konzessionierungsverfahren in Deutschland läuft schon seit nunmehr 2,5 Jahren. Durch die fehlende Transparenz, das rechtswidrige staatliche Sportwetten Monopol und die Fehler des Konzessionierungsverfahrens kann es aber sein, dass diese Rechtslage bald geklärt wird.

Die Kanzlei Dr. Werner & Partner kann Ihnen bei Rechtsfragen und der Bewerbung für eine Sportwetten- oder Glücksspiellizenz zur Seite stehen. Gerne können Sie ein Beratungsgespräch mit uns vereinbaren.

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