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Steuer-Daten mit Malta Firmen – Steuerhinterziehung?

In den deutschen Medien wird derzeit verstärkt über Firmen auf Malta berichtet. Doch was ist dran an den Vorwürfen der Steuerhinterziehung über das EU-Land Malta? Die Kanzlei Dr. Werner & Partner gibt in diesem Artikel ihre Einschätzung über die Geschehnisse. Gerne verweisen wir an dieser Stelle auch auf den Blog-Artikel von Philipp Sauerborn zu diesem Thema.

Alter Wein in neuen Schläuchen – Keine tatsächlich neuen Daten

Bereits im März hatten die Medien über Firmenkonstrukte auf Malta berichtet. Damals ging es verstärkt um die Praxis der Yacht Registrierung auf Malta. Der allgemeine gesellschaftliche Aufschrei blieb aus. Schon damals wurde von deutschen Firmen berichtet, die eine Niederlassung auf Malta hatten und diese dem deutschen Finanzamt nicht mitgeteilt haben. Im Prinzip sind es nun nochmals die gleichen Daten, die dem Finanzamt in Wuppertal „zugespielt“ wurden. Wohlbemerkt handelt es sich dabei um Informationen, die beim maltesischen Handelsregister frei zugänglich sind. Die bereits bekannten Daten sind nun nochmals neu analysiert worden aber beinhalten die gleichen Informationen wie zu Beginn des Jahres.

Nicht gemeldete Niederlassung Deutscher Firmen auf Malta – Steuerhinterziehung

NRWs Finanzminister Walter-Borjans schien zu triumphieren als er über die mutmaßliche Steuerhinterziehung deutscher Firmen auf Malta berichtete. Malta sei das kleine Panama Europas und die Steuerfahndung werde die 1700-2000 Firmen, die einen Bezug zu deutschen Gesellschaftern und Investoren habe, genau überprüfen. Walter-Borjans sagte weiter, dass es hohe Verdachtsmomente dafür gebe, dass viele Firmen in Malta nur gegründet worden seien, um den deutschen Fiskus Steuern vorzuenthalten.

35% Körperschaftssteuer auf Malta mit Steuererstattung

Ein Dorn im Auge des Politikers ist dabei insbesondere das System der Steuererstattung durch das maltesische Finanzamt. Zunächst entrichtet jedes Unternehmen 35% Körperschaftssteuer. Ausländische Gesellschafter können einen Teil erstattet bekommen. Und um diese Erstattung geht es. Wer in Deutschland steuerpflichtig ist (Achtung – es gibt viele auslösende Faktoren für eine Steuerpflicht in Deutschland), muss diese Erstattung besteuern. Dies ist absolut korrekt und steuerrechtlich zunächst für all jene relevant, die eine Firma auf Malta gegründet haben.

Knackpunkt Steuerpflicht in Deutschland

Warum also haben so viele Deutsche ihre Niederlassung in Deutschland nicht angemeldet? Möglich ist, dass sich ein Teil der Unternehmer der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat. Doch – und so beraten wir viele unserer Mandanten – es gibt auch die Möglichkeit als Deutscher nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig zu sein. Etwa wenn Sie nicht mehr in Deutschland wohnen und auch keine anderen Kriterien erfüllen, die eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen könnte. Das Finanzamt ist hier sehr genau. Das bedeutet, dass sowohl ein soziales Netz, die Ehefrau mit Kindern oder eine bezugsbereite Wohnung bereits eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen kann. Sie sehen, hier liegt der Knackpunkt beim Vorwurf der Steuerhinterziehung. Aus diesem Grund ist das Set-Up für eine Firmengründung auf Malta essentiell wichtig, wenn Sie rechtlich alles richtigmachen wollen. Das ist auch der Grund dafür, dass wir vielen deutschen Unternehmern eine Absage erteilen müssen, wenn wir für Sie eine Firma gründen sollen. Die Hürden Steuern einzusparen sind hoch. Wer dennoch bereit ist diese zu überwinden, etwa durch einen Umzug nach Malta, kann mit seiner Firma Steuern sparen.

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