Wie ein Paukenschlag wirkte die Einführung des OECD-Abkommens zum Abgleich von Einkommen und Bankkonten weltweit. Die Zeit der Steuerhinterziehung ist vorbei. Wer als Unternehmer auf legalem Weg Steuern einsparen möchte, muss entsprechende Anstrengungen unternehmen, um vor Steuerbehörden plausibel darlegen zu können, woraus sich eine Steuerpflicht in dem einen und wiederum keine Steuerpflicht in einem anderen Land ergibt.
Im Rahmen der beschlossenen Verhandlungen stand auch die Rolle Maltas immer wieder zur Diskussion.
Zum Hintergrund: Malta bietet mit verschiedenen Steuermodellen ausländischen Unternehmen Anreize, sich auf der Mittelmeerinsel niederzulassen. Diese Anreize standen jüngst zu Disposition und Maltas Finanzminister Edward Scicluna musste die Steuerpolitik seines Landes verteidigen.
Bei den nun abgehaltenen Sitzungen stellte sich heraus, dass Malta seine Unabhängigkeit in Fragend der Steuerpolitik beibehalten kann. Im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes wird Malta hier eine gewisse Freiheit im Rahmen der Besteuerung eingeräumt und die nationalstaatlichen Befugnisse in Sachen Steuerpolitik bleiben gestärkt. Dem haben nun die EU-Finanzminister zugestimmt.
Im Gegenzug musste Malta versichern, etwaige Schlupflöcher für Konzerne zu schließen und somit aktiv gegen die Steuerflucht internationaler Großkonzerne vorzugehen. Eine Bestrebung, die Malta seit Einführung der jüngeren fiskalpolitischen Gesetzgebung ohnehin verfolgt. Malta setzt hier ganz bewusst auch langfristigen Erfolg und möchte Unternehmen langfristig auf die Insel bringen.
Wir werten die Einigung als Erfolg. Als sehr kleiner Staat, ist es für Malta nicht leicht die nationalstaatliche Gesetzgebung zu verteidigen. Konjunkturell ist die maltesische Wirtschafts- und Finanzpolitik jedoch auf diese Gesetzgebung angewiesen, wenn man sich langfristig von dem sehr starken Tourismussektor unabhängig machen möchte. Und so schien der Kampf David gegen Golliath anfänglich ungleich, durch eine schlüssige Argumentation konnte Malta seine Position behaupten und kann interessierten Unternehmen somit auch in Zukunft attraktive steuerliche Konzeptionen bieten, die sie dazu bewegen, ihren Sitz nach Malta zu verlegen.
Gerne beraten wir Sie in der Kanzlei Dr. Werner & Partner ausführlich über mögliche Varianten, um mit Ihrem Unternehmen Steuern zu sparen.