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Verfassungsrechtler Papier hält Bargelobegrenze für verfassungswidrig

Vergangene Woche berichteten wir von der Kanzlei Dr. Werner & Partner bereits über die Pläne der Bundesregierung einer möglichen Obergrenze von Bargeldzahlung in Höhe von 5.000€. Diese werden kontrovers diskutiert und neben den üblichen Gegenstimmen aus der Opposition, regt sich bereits erster Widerstand in den eigenen Reihen: Bayerns Finanzminister Söder spricht sich öffentlich gegen die Einführung einer solchen Obergrenze ein und bezeichnet diese als Bevormundung der Bürger.

Doch die Frage nach der Einführung einer Bargeldgrenze spielt sich nicht alleinig auf dem politischen Parkett ab. Die rechtliche Umsetzbarkeit ist bei Juristen umstritten. Kritische Äußerungen kommen sogar von oberster Stelle, dem ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Er äußerte seine Bedenken nun in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen. Papier in diesem Interview wörtlich: „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, weiterhin äußerte sich Papier, dass das Verfassungsgericht in der Vergangenheit stets betont habe, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“. Die Einführung einer Obergrenze stelle einen großen Schritt Richtung strengerer Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung dar. Die Befürworter der Pläne argumentieren mit dem Nutzen für das Allgemeinwohl, doch Papier bezweifelt die Zweckmäßigkeit der Maßnahme, die eine solche Beschränkung nach sich zöge.

Seitens der Bundesbank kann man aus einem Statement von zwei Bundesbankexpertinnen vom vergangenen Jahr entnehmen, dass „kaum nennenswerte Effekte für die Vermeidung von Schattenwirtschaft und Kriminalität durch die Abschaffung von Bargeld zu erwarten“ seien und Bundesbankpräsident Jens Weidmann warnte davor den Eindruck zu vermitteln, den Bundesbürgern würde Bargeld entzogen.

Das Bundesfinanzministerium ließ verlauten, dass es nicht darum ginge, Bargeld abzuschaffen. Vielmehr sei man an einer gemeinsamen Lösung mit Frankreich interessiert, die „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver bekämpfe“. Derzeit warte man die Vorschläge der EU-Kommission ab.

Auf Ebene der EZB spricht Mario Draghi von Veränderungen, die im Direktorium diskutiert würden und aus Zentralbankkreisen hört man, dass die Abschaffung des 500€-Scheins im Gespräch sei.

 

 

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