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Verlängerte EU-Präsidentschaft für Malta nach Brexit?

Der Brexit hat vielseitige Folgen, auf deren tiefgreifenden Umfang wir innerhalb der letzten Wochen bereits versucht haben auf diesem Blog einzugehen. Interessierte Leser unseres Blogs kennen daher unsere Position, dass sich Malta weder vor der angekündigten Senkung der Körperschaftssteuer in Großbritannien zu fürchten braucht, noch muss es sich zu klein machen, wenn es für bisher noch in Großbritannien ansässige Unternehmen im Rahmen von Relocation Aktivitäten darum geht, einen neuen Sitz im EU-Ausland zu finden.

Doch der Austritt der Briten hat auch politische weitreichende Folgen. Mit einer Folge ganz praktischer Natur wurde nun Maltas Premier Joseph Muscat konfrontiert. Auf einer Pressekonferenz wurde er gefragt, ob Malta in der Lage wäre die EU-Präsidentschaft Großbritanniens zu übernehmen?

Zum Hintergrund: Malta wird ab 1. Januar 2017 für ein halbes Jahr den Vorsitz, also den die EU-Präsidentschaft übernehmen. Diese wird halbjährlich an ein anderes EU-Mitglied abgegeben, die sich dann als Vorsitzende verstärkt um die EU-Belange kümmern. Normalerweise wäre in der zweiten Jahreshälfte 2017 Großbritannien an der Reihe gewesen, den Vorsitz zu übernehmen. Nach dem Ausscheiden muss nun jedoch eine andere Lösung gefunden werden. Die Überlegungen fielen dabei auch auf Malta, die damit ihre Präsidentschaft von sechs auf zwölf Monate erweitern würden. Doch der Premier Muscat wiegelte hier zunächst ab. Er sei bisher noch nicht offiziell gefragt worden, doch er können heute schon sagen, dass Malta sich mit einer sechsmonatigen Amtszeit ausreichend gefordert sehe.

Alternativ zu Malta könnte auch Estland seine Präsidentschaft um ein halbes Jahr nach vorne verlegen.

 

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