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Warum die Kanzlei Dr. Werner & Partners 60% aller Interessenten eine Absage erteilen muss

Auf den ersten Blick klingt es abstrus. Tatsächlich erhalten wir sehr viele Anfragen, für die Gründung einer Gesellschaft auf Malta, denen wir nach der ersten Kontaktaufnahme eine Absage erteilen müssen.

Die Malta Limited hat sich spätestens seit dem EU-Beitritt Maltas etabliert und bietet mit ihren steuerlichen Rahmenbedingungen attraktive Ansatzpunkte für Unternehmen. Doch die Malta Limited mit einer daran angeschlossenen Holding ist nicht für jeden Unternehmer gleich gut. Weiterhin ist die steuerrechtlich einwandfreie Umsetzung bei einer Vielzahl von Unternehmern nur mit sehr viel Aufwand oder teilweise gar nicht umsetzbar. Achtung: Glauben Sie hier keinen Versprechungen von Gründungsagenturen. Oftmals wird hier mit Festpreisen geworben. Diese Praxis folgt einem Irrglauben. Jedes Unternehmen ist anders und besitzt unterschiedliche Anforderungen. Entsprechend danach richtet sich der Aufwand bei der Gründung einer Gesellschaft auf Malta und das damit verbundene Honorar.

Wir in der Kanzlei Dr. Werner & Partner folgen daher immer einer klaren Vorgehensweise. Zunächst lassen wir uns die Zielsetzung hinter einer Gründung von dem jeweiligen Interessenten erläutern, bevor wir ihm detaillierte Informationen über den Ablauf und den damit verbundenen Kosten zukommen lassen. Doch bereits im ersten Gespräch wird oftmals klar, dass sich eine rechtlich einwandfreie Gründung einer Malta-Limited, die auch vor deutschen Steuerbehörden bestand hat, nicht umsetzen lässt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Diese können einerseits im Geschäftsgegenstand liegen. Eine Metzgerei in Deutschland, die ein Ladengeschäft in Deutschland betreibt, lässt sich nicht auf Malta domizilieren. Oder aber, wenn wir über die Einsparung der Einkommenssteuer sprechen: Wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, kann nicht von maltesischen Einkommenssteuergesetzen profitieren.

Die Frage der Steuerpflicht im jeweiligen Land sollte immer geklärt sein. Jeder Unternehmer sollte wissen, was auf ihn zukommt, wenn er eine Firma auf Malta gründen möchte. Denn nur so kann das Unternehmen langfristig von Steuererleichterungen auf Malta profitieren.

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