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Malta Limited gründen 2026: Der komplette Leitfaden

Horst WickinghoffHorst WickinghoffAktualisiert 12 Min. Lesezeit.md
Inhaltsverzeichnis
  1. 01Was ist eine Malta Limited?
  2. 02Voraussetzungen für die Gründung
  3. 03Was kostet eine Malta Limited?
  4. 04Ablauf der Firmengründung: Schritt für Schritt
  5. 05Steuern: Das Malta Tax Refund System erklärt
  6. 06Pflichten nach der Gründung
  7. 07Für wen lohnt sich eine Malta Limited?
  8. 08Malta vs. Zypern vs. Dubai: Standortvergleich
  9. 09Häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in Malta
  10. 10Nächster Schritt: Kostenfreie Erstberatung

Eine Malta Limited (Private Limited Company) lässt sich in 6–8 Wochen ab einem Mindestkapital von 1.165 EUR gründen. Die effektive Körperschaftsteuer beträgt dank des EU-konformen Tax-Refund-Systems lediglich 5 %. Malta ist seit 2004 EU-Mitglied und verfügt über mehr als 80 Doppelbesteuerungsabkommen. Dr. Werner & Partner begleitet seit 2013 Unternehmer bei der Gründung in Malta – von der Erstberatung bis zur laufenden Betreuung.

Auf einen Blick: Malta Limited Quick Facts

  • Gesellschaftsform: Private Limited Company (Ltd.)
  • Mindestkapital: 1.165 EUR (20 % bei Gründung einzuzahlen)
  • Gründungsdauer: 6–8 Wochen
  • Effektive Steuerbelastung: 5 % nach Rückerstattung
  • DBA-Netzwerk: Über 80 Doppelbesteuerungsabkommen
  • EU-Mitglied: Ja, seit 2004
  • Amtssprache: Englisch

Stand: Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Was ist eine Malta Limited?

Eine Malta Limited ist eine Kapitalgesellschaft nach dem Malta Companies Act (Cap. 386), vergleichbar mit einer deutschen GmbH. Sie bietet beschränkte Haftung, volle EU-Passporting-Rechte und Zugang zum maltesischen Tax-Refund-System mit einer effektiven Steuerbelastung von 5 %.

Die Malta Limited – offiziell „Private Limited Liability Company“ – ist die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform für internationale Unternehmer auf Malta. Sie unterliegt dem Malta Companies Act (Cap. 386) und wird beim Malta Business Registry (MBR) eingetragen.

Im Vergleich zur deutschen GmbH bietet die Malta Limited mehrere Vorteile: Das Mindestkapital beträgt lediglich 1.165 EUR statt 25.000 EUR, die Amtssprache ist Englisch, und das Steuersystem ermöglicht eine effektive Körperschaftsteuer von nur 5 %. Als EU-Mitgliedstaat bietet Malta zudem uneingeschränkten Zugang zum europäischen Binnenmarkt.

Laut Dr. Werner & Partner wählen über 80 % der DACH-Mandanten die Private Limited Company als Gesellschaftsform – sowohl für operative Unternehmen als auch für Holdingstrukturen.

Allein 2024 wurden laut Malta Business Registry 3.376 neue Gesellschaften in Malta registriert – der Standort wächst weiter. Der Finanzdienstleistungssektor trägt rund 11 % zum maltesischen BIP bei.

Voraussetzungen für die Gründung

Für die Gründung einer Malta Limited benötigen Sie mindestens einen Gesellschafter, einen Director, einen Company Secretary sowie eine registrierte Geschäftsadresse in Malta. Das Mindestkapital beträgt gemäß Malta Companies Act (Cap. 386) 1.165 EUR, wovon 20 % bei Gründung einzuzahlen sind.

Wer kann gründen?

Sowohl EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger können eine Gesellschaft in Malta gründen. Für Nicht-EU-Bürger sind zusätzliche beglaubigte Dokumente erforderlich – etwa apostillierte Passkopien und Adressnachweise. Dr. Werner & Partner koordiniert den gesamten KYC-Prozess (Know Your Client) und stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig und fristgerecht bei den Behörden eingereicht werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick

  • Mindestens ein Gesellschafter (natürliche oder juristische Person)
  • Mindestens ein Director (kann auch der Gesellschafter sein)
  • Ein Company Secretary (bei Dr. Werner & Partner inklusive)
  • Eine registrierte Geschäftsadresse in Malta
  • Mindestkapital: 1.165 EUR (davon 233 EUR bei Gründung einzuzahlen)
  • Beglaubigte Identitätsdokumente (Reisepass und Personalausweis)

Persönliche Anwesenheit ist für die Gründung nicht erforderlich. Die Identitätsprüfung kann über beglaubigte Dokumente erfolgen, die in Deutschland apostilliert und anschließend von einem maltesischen Notar überbeglaubigt werden. Dr. Werner & Partner hat hierfür ein erprobtes Verfahren etabliert, das den Gründungsprozess ohne Reise nach Malta ermöglicht.

Was kostet eine Malta Limited?

Die Gründungskosten einer Malta Limited setzen sich aus behördlichen Gebühren und Beratungskosten zusammen. Die laufenden jährlichen Kosten für Buchhaltung, Sitzadresse und Compliance variieren je nach Geschäftsmodell. Eine seriöse Gesamtbetrachtung ist ohne Kenntnis der individuellen Rahmenbedingungen nicht möglich.

Einmalige Gründungskosten

  • Registrierung beim Malta Business Registry (MBR)
  • Notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags (Memorandum & Articles of Association)
  • KYC-Prüfung und Compliance-Dokumentation
  • Unterstützung bei der Kontoeröffnung

Laufende jährliche Kosten

  • Monatliche Finanzbuchhaltung
  • Registrierte Geschäftsadresse in Malta
  • Annual Return beim Malta Business Registry
  • Wirtschaftsprüfung (Audit) – für jede maltesische Gesellschaft gesetzlich vorgeschrieben
  • Steuerberatung und Antrag auf Steuerrückerstattung (Tax Refund)

Ein häufiger Fehler: Wer bei der Gründung ausschließlich auf den niedrigsten Preis achtet, spart oft am falschen Ende. Dr. Werner & Partner berichtet, dass die häufigsten Probleme bei Malta-Gesellschaften aus mangelhafter Buchhaltung und fehlerhaften Tax-Refund-Anträgen resultieren – beides Folgen einer unzureichenden Betreuung nach der Gründung.

Kostenvergleich: Malta Limited vs. deutsche GmbH

Während eine deutsche GmbH ein Mindestkapital von 25.000 EUR erfordert und einer effektiven Steuerbelastung von rund 30 % unterliegt (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer + Solidaritätszuschlag), beträgt das Mindestkapital einer Malta Limited lediglich 1.165 EUR bei einer effektiven Steuerbelastung von 5 %. Beide Gesellschaftsformen bieten vollen EU-Marktzugang. Die Malta Limited hat zudem den Vorteil, dass sämtliche Behördenkommunikation auf Englisch erfolgt.

Kriterium

Deutsche GmbH

Malta Limited

Mindestkapital

25.000 EUR

1.165 EUR

Effektiver Steuersatz

Ca. 29,9 %

5 % (nach Tax Refund)

Amtssprache

Deutsch

Englisch

EU-Marktzugang

Ja

Ja

Gründungsdauer

3–7 Tage (Notar + Handelsregister)

6–8 Wochen

Wirtschaftsprüfung

Ab bestimmter Größe

Für jede Gesellschaft Pflicht

Ablauf der Firmengründung: Schritt für Schritt

Die Gründung einer Malta Limited erfolgt in sechs Schritten: Erstberatung, Onboarding, Unterlagenvorbereitung, Registrierung beim Malta Business Registry, Steuerregistrierung und Kontoeröffnung. Der gesamte Prozess dauert in der Regel 6–8 Wochen.

Rechtsgrundlage für die Firmengründung ist der Malta Companies Act (Cap. 386). Die steuerliche Behandlung regelt der Income Tax Management Act (Cap. 372).

Schritt 1: Erstberatung und Strukturierung

In einem kostenfreien Erstgespräch analysieren unsere Berater Ihre Situation, Ihre Ziele und die optimale Gesellschaftsstruktur. Dazu gehört die Wahl zwischen operativer Gesellschaft und Holding, die Gestaltung der Gesellschafterstruktur und eine erste steuerliche Einschätzung.

Schritt 2: Onboarding und Compliance-Check

Im Rahmen der KYC-Prüfung (Know Your Client) benötigen wir zwei voneinander unabhängige Identitätsdokumente – etwa Reisepass und Personalausweis. Diese müssen in beglaubigter Form vorliegen. Bei deutschen Staatsbürgern kann die Beglaubigung über eine deutsche Behörde erfolgen und wird anschließend von einem maltesischen Notar apostilliert.

Schritt 3: Gesellschaftsvertrag und Gründungsunterlagen

Unsere Rechtsanwälte erstellen das Memorandum und die Articles of Association (Gesellschaftsvertrag). Mehrere Anwälte und Notare prüfen die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Rechtskonformität. Sorgfalt in dieser Phase verhindert spätere Komplikationen bei Behörden und Wirtschaftsprüfung.

Schritt 4: Registrierung beim Malta Business Registry (MBR)

Die Gründungsunterlagen werden beim Malta Business Registry eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Gesellschaft eingetragen und erhält eine Registrierungsnummer. Die Eintragung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage nach Einreichung.

Schritt 5: Steuerregistrierung und Kontoeröffnung

Die Gesellschaft wird beim maltesischen Finanzamt für die Körperschaftsteuer und – bei operativen Gesellschaften – für die Umsatzsteuer (VAT) registriert. Parallel unterstützen wir bei der Eröffnung eines Geschäftskontos in Malta oder international.

Schritt 6: Laufender Betrieb

Nach der Gründung übernehmen wir die laufende Betreuung: Buchhaltung, Fristenüberwachung, Annual Return, Steuererklärungen und die jährliche Antragstellung auf Steuerrückerstattung (Tax Refund).

Steuern: Das Malta Tax Refund System erklärt

Das maltesische Tax-Refund-System reduziert die effektive Körperschaftsteuer von nominal 35 % auf 5 %. Rechtsgrundlage ist Art. 48(4) des Income Tax Management Act (Cap. 372). Die Rückerstattung von 6/7 der gezahlten Steuer erfolgt auf Antrag an die nicht in Malta ansässigen Gesellschafter – ein in der EU einzigartiges, vollständig rechtskonformes System.

So funktioniert die Rückerstattung

  1. Die Malta Limited zahlt 35 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn.
  2. Nach Ausschüttung einer Dividende an die ausländische Gesellschafterstruktur (Holding) wird ein Tax-Refund-Antrag gestellt.
  3. 6/7 der gezahlten Steuer werden an die Gesellschafter zurückerstattet.
  4. Das Ergebnis: eine effektive Steuerbelastung von nur 5 %.

Dieses System ist kein Steuerschlupfloch, sondern geltendes EU-Recht. Es wurde von der Europäischen Kommission geprüft und als rechtskonform bestätigt. Malta hat dieses System als Alternative zur territorialen Besteuerung etabliert. Es wird durch über 80 Doppelbesteuerungsabkommen (Double Tax Treaties) ergänzt, die eine doppelte Besteuerung bei internationalen Geschäften verhindern. Die Rückerstattung wird in der Regel innerhalb von 14 Werktagen nach Antragstellung ausgezahlt.

„Den Tax Refund beantragen viele zu spät oder mit unvollständigen Unterlagen — dann dauert die Auszahlung statt zwei Monaten plötzlich sechs. Wer den Antrag direkt nach der Steuererklärung einreicht und die Bankverbindung des Shareholders korrekt hinterlegt, bekommt das Geld zuverlässig.“

— Dr. Jörg Werner, Gründer DW&P

Steuervergleich international

Standort

Effektiver Steuersatz

Anmerkung

Malta

5 %

nach Tax Refund (6/7-Rückerstattung)

Deutschland

ca. 29,9 %

KSt + GewSt + Solidaritätszuschlag

Zypern

15 %

ab 01.01.2026 (zuvor 12,5 %)

Dubai/VAE

9 %

ab 375.000 AED Gewinn (seit 2023)

Laut Dr. Werner & Partner ist die korrekte Antragstellung entscheidend: Fehler bei der Tax-Refund-Beantragung können zur Ablehnung führen. Unsere Steuerberater begleiten den gesamten Prozess und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Pflichten nach der Gründung

Nach der Gründung einer Malta Limited bestehen drei wesentliche Pflichten: die jährliche Einreichung des Annual Return beim Malta Business Registry, die quartalsweise Umsatzsteuer-Erklärung (VAT Return) und die jährliche Wirtschaftsprüfung (Audit) mit Einreichung der Bilanz bei der MFSA.

Annual Return

Der Annual Return ist eine jährliche Meldung an das Malta Business Registry (MBR). Er dokumentiert die aktuelle Gesellschafterstruktur, Geschäftsführer und Geschäftsadresse. Die Abgabefrist richtet sich nach dem Gründungsdatum. Auch bei unveränderter Firmenstruktur ist der Annual Return fristgerecht einzureichen. Verspätete Einreichung führt zu Bußgeldern seitens der Behörde.

Umsatzsteuer-Erklärung (VAT Return)

Operative Gesellschaften, die in Malta für die Umsatzsteuer (VAT = Value Added Tax) registriert sind, müssen quartalsweise eine VAT Return beim maltesischen VAT Department einreichen. Dies gilt auch für Quartale ohne operative Umsätze – dann als Nullmeldung. Die monatliche Finanzbuchhaltung bildet dafür die Grundlage.

Jährliche Wirtschaftsprüfung (Audit)

Gemäß maltesischem Recht muss jede Gesellschaft spätestens 10 Monate nach dem Bilanzstichtag (Accounting Reference Date) eine geprüfte Bilanz bei der MFSA einreichen. Die Prüfung wird von einer lizenzierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Audit Firm) durchgeführt. Dr. Werner & Partner koordiniert die Kommunikation zwischen Mandant und Wirtschaftsprüfer.

Buchhaltung und Bilanzierung

Die laufende Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage für alle weiteren Pflichten – von der Steuererklärung bis zum Audit. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen korrekt verbucht und durch Belege nachgewiesen werden. Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung seit 2013: Die häufigsten Compliance-Probleme resultieren aus versäumten Fristen und mangelhafter Buchhaltung. Dr. Werner & Partner bietet die monatliche Buchhaltung als integrierten Bestandteil der Mandatsbetreuung an.

Für wen lohnt sich eine Malta Limited?

Eine Malta Limited eignet sich sowohl für bestehende Unternehmer, die ihre Struktur optimieren möchten, als auch für Gründer, die ein neues Unternehmen von Anfang an international aufstellen wollen. Gerade die Neugründung ist der ideale Zeitpunkt: Wer direkt in Malta startet, vermeidet komplizierte Umstrukturierungen, Wegzugsbesteuerung und nachträgliche Sitzverlegungen. Ab einem erwarteten Jahresgewinn von circa 150.000 EUR rechnet sich die Struktur steuerlich.

Die Malta-Struktur ist besonders attraktiv für

  • Gründer, die ein neues Unternehmen direkt auf Malta aufbauen – der unkomplizierteste Weg, weil keine bestehenden Strukturen umgebaut werden müssen
  • Bestehende DACH-Unternehmer mit internationaler Geschäftstätigkeit und einem Jahresgewinn ab 150.000 EUR
  • E-Commerce-Unternehmen und digitale Geschäftsmodelle ohne physische Standortbindung
  • IT-Dienstleister und Softwareunternehmen mit internationalen Kunden
  • Holdinggesellschaften für Beteiligungsstrukturen innerhalb der EU
  • Digital Independents – Pokerspieler, Content Creator, Streamer und Influencer
  • Investoren, die ein steuerlich effizientes Vehikel für internationale Investments suchen

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für spezifische Zielgruppen: Digital Independents (Pokerspieler, Content Creator, Freelancer), vermögende Privatpersonen und internationale Unternehmer.

Wann Malta nicht die richtige Wahl ist

Nicht jedes Geschäftsmodell profitiert von einer Malta-Struktur. Wenn Ihre Geschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland stattfindet und keine wirtschaftliche Substanz in Malta hergestellt werden kann, ist von einer Gründung abzuraten. Auch bei Jahresgewinnen unter 100.000 EUR übersteigen die laufenden Kosten oft den steuerlichen Vorteil. Eine ehrliche Analyse steht bei Dr. Werner & Partner am Anfang jeder Beratung. Lesen Sie dazu auch: 4 Gründe, die gegen eine Gründung in Malta sprechen.

Sie möchten wissen, ob Malta für Ihre Situation geeignet ist? Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit unseren Beratern.

Malta vs. Zypern vs. Dubai: Standortvergleich

Malta bietet mit 5 % effektiver Steuer den niedrigsten EU-konformen Körperschaftsteuersatz, vollen EU-Marktzugang und über 80 Doppelbesteuerungsabkommen. Zypern besteuert mit 15 % (ab 2026) höher, bietet aber ebenfalls EU-Vorteile. Dubai lockt mit niedrigen Steuern, ist jedoch kein EU-Mitglied und erfordert physische Anwesenheit.

Malta vs. Zypern

Malta bietet mit 5 % eine deutlich niedrigere effektive Steuerbelastung als Zypern (15 % ab 2026). Beide Jurisdiktionen sind EU-Mitglieder mit EU-Passporting-Rechten. Malta hat zudem den Vorteil, dass Englisch Amtssprache ist, während in Zypern Griechisch die Behördensprache darstellt. Das Mindestkapital ist in Zypern mit 1 EUR zwar geringer, doch die steuerlichen Vorteile Maltas überwiegen für die meisten Unternehmensprofile.

Malta vs. Dubai

Dubai (VAE) erhebt seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über 375.000 AED. Der entscheidende Unterschied: Dubai ist kein EU-Mitglied. Das bedeutet kein EU-Passporting, kein automatischer Marktzugang zum europäischen Binnenmarkt und strengere Anforderungen bei Transaktionen mit EU-Geschäftspartnern. Zudem erfordert Dubai eine physische Anwesenheitspflicht (Visa-Regelung), während eine Malta Limited auch ohne persönliche Anwesenheit gegründet und betrieben werden kann.

Empfehlung nach Profil

  • EU-orientierte Unternehmen: Malta (EU-Zugang + niedrigste effektive Steuer in der EU)
  • Fokus Naher Osten/Asien: Dubai (lokale Präsenz + regionale Netzwerke)
  • Holdingstrukturen in der EU: Malta oder Zypern (EU-Passporting + Steuervorteile)
  • Kombination Wohnsitz + Unternehmen: Malta (Relocation + Firmengründung aus einer Hand)

Häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in Malta

Wie lange dauert eine Firmengründung in Malta?

Die Gründung einer Malta Limited dauert in der Regel 6–8 Wochen von der Erstberatung bis zur Eintragung im Malta Business Registry (MBR). Dr. Werner & Partner begleitet den gesamten Prozess und koordiniert alle Behördengänge.

Was kostet es, eine Malta Limited zu gründen?

Die Kosten setzen sich aus behördlichen Gebühren und Beratungskosten zusammen. Eine seriöse Kalkulation erfordert ein individuelles Angebot nach einem kostenfreien Erstgespräch, da Faktoren wie Gesellschaftsstruktur, Mitarbeiterzahl und Geschäftsmodell die Kosten beeinflussen.

Muss ich für die Gründung persönlich nach Malta reisen?

Nein. Die Identitätsprüfung kann über beglaubigte und apostillierte Dokumente erfolgen. Dr. Werner & Partner hat ein erprobtes Fernverfahren etabliert, das eine Gründung ohne Reise nach Malta ermöglicht. Dennoch begrüßen wir es, wenn Mandanten die Kanzlei im Laufe des ersten Jahres persönlich besuchen.

Wie funktioniert das Tax Refund System in Malta?

Die Malta Limited zahlt 35 % Körperschaftsteuer. Auf Antrag werden 6/7 dieser Steuer an die nicht in Malta ansässigen Gesellschafter zurückerstattet, gemäß Art. 48(4) des Income Tax Management Act (Cap. 372). Die effektive Steuerbelastung beträgt somit nur 5 %.

Welche Unterlagen brauche ich für die Gründung?

Erforderlich sind zwei voneinander unabhängige Identitätsdokumente (z. B. Reisepass und Personalausweis) in beglaubigter Form sowie ein Adressnachweis. Die KYC-Richtlinie (Know Your Client) verlangt diese Dokumente zur eindeutigen Identifizierung. Bei Nicht-EU-Bürgern können zusätzliche Legalisationen erforderlich sein.

Ist Malta eine Steueroase?

Nein. Malta ist seit 2004 EU-Mitglied und unterliegt vollständig dem europäischen Steuerrecht. Das Tax-Refund-System wurde von der Europäischen Kommission als rechtskonform bestätigt. Es handelt sich um ein transparentes, legales Steuersystem – nicht um ein Steuerschlupfloch.

Brauche ich wirtschaftliche Substanz in Malta?

Ja. Eine reine Briefkastengesellschaft ohne wirtschaftliche Substanz wird steuerlich nicht anerkannt. Wirtschaftliche Substanz bedeutet: Geschäftsadresse, tatsächliche Geschäftstätigkeit und je nach Geschäftsmodell auch Personal vor Ort. Die deutschen Finanzämter prüfen dies besonders genau.

Kann ich als Nicht-EU-Bürger eine Malta Limited gründen?

Ja. Sowohl EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger können in Malta eine Gesellschaft gründen. Für Nicht-EU-Bürger sind zusätzliche beglaubigte Dokumente erforderlich, die Dr. Werner & Partner vollständig koordiniert.

Nächster Schritt: Kostenfreie Erstberatung

Dr. Werner & Partner begleitet seit 2013 Unternehmer bei der Gründung und dem Betrieb von Gesellschaften in Malta. Unsere Senior-Berater stehen Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, um Ihre Fragen gezielt zu klären und die optimale Struktur für Ihre Situation zu analysieren.

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Horst Wickinghoff

Über den Autor

Horst Wickinghoff

Senior New Business Manager

Horst Wickinghoff berät seit knapp 20 Jahren deutschsprachige Unternehmer und Privatpersonen zum Standort Malta. Als erster Ansprechpartner für neue Mandanten kennt er die typischen Fragen, Bedenken und Fallstricke bei Firmengründung und Relocation aus hunderten Beratungsgesprächen. Er verbindet fundiertes Fachwissen mit einem pragmatischen Blick dafür, ob Malta zur individuellen Situation passt.

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