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Die Wegzugsbesteuerung im Falle einer Malta Limited

Wer sich dazu entschließt eine Gesellschaft auf Malta zu gründen, besitzt in der Regel bereits in Unternehmen. Wenn dieses Unternehmen seinen bisherigen Sitz in Deutschland hatte und etwa als GmbH, AG oder auch Einzelfirma firmiert hat, existieren es wichtige steuerliche Aspekte, die Ihnen viele Gründungsagenturen verschweigen.

Warum Unternehmer nach Malta ziehen

Malta, was macht dieses Land so attraktiv für Unternehmen? Die Antwort lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Als aller erstes ist vielleicht das Klima zu nennen. Während der Herbst und der Frühling in Deutschland oft noch grau und verregnet ist, kann man auf Malta schon am Strand liegen und das mediterrane Klima genießen. Dank der EU und der damit verbundenen Freizügigkeit kann ich als Unternehmer grundsätzlich selbst entscheiden, in welchen Mitgliedsstaat ich wirtschaftlich aktiv sein möchte. Wenn ich aufgrund meiner Kundenbasis oder allgemeinen Art der Tätigkeit nicht auf ein Land beschränkt bin, kann ich also dorthin ziehen, wo es mir am besten gefällt. Und Malta punktet besonders bei ausländischen „Professionals“. Im letzten Jahr nimmt das Thema Kryptowährung und eine entsprechende Regulierung auf Malta besonders Fahrt auf und große Unternehmen aus der Kryptobranche siedeln sich auf Malta an.
Außerdem lebt man im Malta fast immer nur wenige Minuten vom Meer entfernt. Man hat eine hohe Lebensqualität, und auch wenn noch lange nicht alles perfekt auf der Insel läuft, gibt es eine Vielzahl an Gründen, warum das Leben auf Malta so lebenswert ist. Nicht zuletzt muss man in diesem Kontext auch die Steuergesetze auf Malta anführen. Malta halt für ausländische Unternehmer attraktive Steuermodelle bereit, die es ermöglichen sowohl die Unternehmens- als auch die persönliche Steuerlast zu reduzieren.

Welche Steuern muss eine Malta Limited entrichten

Auf Malta existiert für Unternehmen die Körperschaftssteuer, die 35% beträgt. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, erhält man über eine Erstattung einen Großteil davon jedoch zurück. Weiterhin existiert wie in Deutschland die Umsatzsteuer (VAT) und mit einer maltesischen Gesellschaft ist man – soweit auch hier alle Voraussetzungen erfüllt sind – innerhalb Europas zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Gewerbesteuer existiert auf Malta nicht. Doch die Frage, welche Steuer eine maltesische Gesellschaft zu entrichten hat, zielt ein wenig weiter. Denn auch mit einer maltesischen Gesellschaft kann in Deutschland als Steuerschuld ausgelöst werden. Der heutige Beitrag befasst sich mit dem Sonderfall der Wegzugsbesteuerung.

Wann ein Unternehmen der Wegzugsbesteuerung unterliegt

Immer dann, wenn ein altes (in diesem Fall deutsches) Unternehmen der maltesischen Gesellschaft ein Wirtschaftsgut überträgt, unterliegt dies der Wegzugsbesteuerung. Ziel ist es, die im Inland gelegten stillen Reserven auch in Inland zu erfassen. Es wird also ein fiktiver Veräußerungsgewinn unterstellt, der dann zu besteuern ist. Was sind typische Wirtschaftsgüter, die im Rahmen einer Gesellschaftsgründung auf Malta von dem alten auf das neue Unternehmen übertragen werden? Dies kann sehr vielseitig sein. Hierbei kommen unter anderem die Übertragung einzelner oder mehrere Kunden, der Zugriff auf ein Netzwerk, der Zugang zu Ressourcen (Personal, Zulieferer, CRM-Systemen) oder das Wahrnehmen einer Geschäftsmöglichkeit in Betracht. Aber auch Software, die entwickelt wurde, als das Unternehmen noch in Deutschland ansässig war, kann der Wegzugsbesteuerung unterliegen.

Wie wird die Bemessungsgrundlage für die Wegzugsbesteuerung festgestellt

Jetzt wird es interessant. Denn hier existieren keine einheitlichen Regelungen geschweige denn ein fixierter Steuersatz, mit dem ein Unternehmen besteuert werden kann. Vielmehr versucht die Finanzaufsicht festzustellen, welchen Wert das übertragene Wirtschaftsgut an der gesamten Wertschöpfung des Unternehmens hat. Im Zweifelsfall kann dies ein erheblicher Umfang sein, wenn etwa die Kundenbasis die gleich bleibt wie zuvor. Sollte die Firma auf Malta durch Wachstum eine erhebliche Wertsteigerung erfahren haben, kann es teuer werden. Im Worst Case legt das Finanzamt die Gewinne der Gesellschaft im Ausland letzten drei Jahre als Bemessungsgrundlage für die Nachbesteuerung.

Handlungsempfehlung: Frühzeitig aktiv werden um hohe Wegzugsbesteuerung zu vermeiden

Wer von Beginn an die Strukturen der Gesellschaft offenlegt und deutlich macht, inwiefern Wirtschaftsgüter übertragen wurden, fährt meist besser. Auch wenn die Verflechtungen komplex sind, sollte man nicht scheuen diese beim Finanzamt darzulegen und so eine spätere wesentlich höhere Besteuerung zu vermeiden. Wenn Sie nun bereits zwei oder drei Jahre mit Ihrer Firma auf Malta aktiv sind und davon ausgehen, dass Sie mittlerweile nichts mehr zu befürchten haben, können Sie sich irren. Deutsche Finanzämter untersuchen auch mehrere Jahre nach Wegzug den Zusammenhang und eine mögliche Übertragung von Wirtschaftsgütern. Oftmals werden dann hohe Steuern für die Nachversteuerung der Gewinne fällig. Entsprechende Rücklagen, um diese Steuern tragen zu können, liegen oftmals nicht vor und stellen für Unternehmen ein hohes wirtschaftliches Risiko dar, das teilweise der Fortbestand infrage stellt.

Der Beratungsansatz von Dr. Werner & Partner

Machen Sie selbst den Vergleich. Wenn Sie eine Gesellschaft auf Malta gründen möchten, können Sie bei mehreren Unternehmen anfragen. Oftmals wird ihnen eine Reduzierung der Steuerlast in kürzester Zeit versprochen. Sie bekommen die Vorteile des Malta-Modells erläutern und würde man allen Aussagen Glauben schenken, könnte man meinen auf Malta das „Steuerparadies“ gefunden zu haben. Auch wenn die Steuergesetzgebung auf Malta für Unternehmer aus dem Ausland attraktiv ist, muss man ehrlich bleiben. Es ist kompliziert und man kann vieles falsch machen. Gerade im ersten halben Jahr nach Gründung der Malta Limited werden die wichtigen Weichen gestellt, die später darüber entscheiden, ob das gesamte Gesellschaftskonstrukt so funktioniert wie geplant. Unser Ansatz lautet daher: Von Anfang an richtig. Das bedeutet im Zweifelsfall einen Mehraufwand und höhere Kosten. Im Gegenzug erhalten Sie Rechtssicherheit.

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