Am 23. September 2009 verabschiedete die portugiesische Regierung das Gesetzesdekret 249/2009, mit dem das bereits bestehende „Investitionssteuergesetzbuch“ um eine innovative Steuerregelung für nicht-ansässige Personen erweitert wurde, die von den avantgardistischen Rahmenbedingungen des Landes für Personen, die einen Wohnsitz begründen wollen, profitieren wollen.
Diese neue Regelung wurde geschaffen, um nicht ansässige Arbeitnehmer oder Selbstständige anzuziehen, die unter anderem in „Tätigkeiten mit hohem Mehrwert oder geistigem, gewerblichem Eigentum oder Know-how“ qualifiziert sind.
In Artikel 16(1) des Einkommenssteuergesetzes (CIRS) wird erwähnt, dass die Kriterien des Artikels eingehalten werden müssen, um als Nicht-Resident registriert zu werden, einschließlich der Tatsache, dass die Person in keinem der fünf Jahre vor der Benachrichtigung der Behörden über ihre Absicht, diese NHR-Regelung zu beantragen, einen Wohnsitz im Land haben darf. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass man den NHR-Status beantragen muss, nachdem man sich zuerst als Einwohner auf portugiesischem Gebiet registriert hat.
Die Registrierung erfolgt normalerweise über die portugiesische Finanz-Website, in der eine Erklärung abgegeben wird, dass man allen Bedingungen zustimmt und dass die Person in den letzten fünf Jahren nicht in Portugal ansässig war. Sollte der Antrag abgelehnt werden, erhält der Kunde eine Mitteilung der Steuer- und Zollbehörde, die ihn über die Ablehnung zusammen mit einer „Begründung“ informiert. Dies gibt dem Kunden normalerweise etwas Zeit, einen Gegenantrag zu stellen und entsprechende Belege einzureichen.
Unter der Voraussetzung, dass die Registrierung erfolgreich ist, erwirbt jedoch jede Person, die als „nicht gewöhnlicher Einwohner“ gilt, das Recht, für einen ununterbrochenen Zeitraum von zehn (10) Jahren ab und einschließlich des Jahres ihrer Registrierung als Einwohner in Portugal mit ihrem neu erworbenen Status besteuert zu werden.
Das Gesetz sieht auch eine Liste von Aktivitäten mit hohem Mehrwert vor, die für das Steuersystem für Nicht-Residenten relevant sind. In gewisser Weise möchte der Gesetzgeber für ein gewisses Maß an Exklusivität sorgen. Die Liste, die ihrem Wesen nach erschöpfend ist, entspricht Artikel 72(6) und Artikel 81(5) des CIRS und umfasst unter anderem „Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Ärzte, Informationstechnologie und Informatik sowie Investoren/Direktoren und Unternehmensleiter“ – wobei die letztgenannte Klassifizierung stärker in den Vordergrund gerückt werden soll.
Natürlich werden die Kunden bereit sein, mehr Informationen über Investoren, Direktoren und/oder Manager zu erhalten – da dies zweifellos das ist, was die Leser betrifft. In diesem Fall legt das Gesetz in Bezug auf den Kodex 8, der sich mit den Aktivitäten befasst, fest, dass „Investoren nur dann von der Regelung profitieren können, die für nicht-habituelle Residenten gilt, wenn die Einkünfte unter Direktor- oder Managerqualität erzielt werden“. Dies geht so weit, dass die Gesetzgebung, wenn es um Direktoren/Manager geht, Positionen erwähnt, die mit ‚Company Chief Executive Officers – als diejenigen, die Managementpositionen und bindende Befugnisse der juristischen Person haben‘ vergleichbar sind.
Innovative Steuerregelung für nicht-ansässige Personen
Diese neue Regelung wurde geschaffen, um nicht ansässige Arbeitnehmer oder Selbstständige anzuziehen, die unter anderem in "Tätigkeiten mit hohem Mehrwert oder geistigem, gewerblichem Eigentum oder Know-how" qualifiziert sind.
Die Besteuerung von Einkünften
Die Besteuerung von Einkünften, die von Nicht-Residenten erzielt werden, wird in zwei (2) Hauptkategorien eingeteilt, nämlich entweder in „in Portugal erzieltes Einkommen“ oder in „im Ausland erzieltes Einkommen„. In Bezug auf die erste Kategorie wird das Nettoeinkommen der Kategorien A (Angestellte) und B (Selbstständige), das durch Aktivitäten mit hohem Mehrwert von Nicht-Residenten in Portugal erzielt wird, mit einem Sondersatz von 20% besteuert.
Andererseits wird für „im Ausland erzielte Einkünfte“ von Arbeitnehmern (Kategorie A), die nicht auf portugiesischem Gebiet ansässig sind, eine Befreiungsmethode angewandt, wenn die Bedingungen erfüllt sind, zu denen gehört, dass die Person in dem anderen Vertragsstaat, der ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal hat, besteuert wird und vorausgesetzt, dass die Einkünfte nicht als auf portugiesischem Gebiet erzielt angesehen werden.
Die Besteuerung von Einkünften, die von Nicht-Residenten erzielt werden, wird in zwei (2) Hauptkategorien eingeteilt
Die Besteuerung von Einkünften, die von Nicht-Residenten erzielt werden, wird in zwei (2) Hauptkategorien eingeteilt, nämlich entweder in "in Portugal erzieltes Einkommen" oder in "im Ausland erzieltes Einkommen". In Bezug auf die erste Kategorie wird das Nettoeinkommen der Kategorien A (Angestellte) und B (Selbstständige), das durch Aktivitäten mit hohem Mehrwert von Nicht-Residenten in Portugal erzielt wird, mit einem Sondersatz von 20% besteuert.
Die Besteuerung von Angestellten
Nur für die Kategorie A, vorausgesetzt, dass die Einkünfte in dem anderen Vertragsstaat gemäß dem mit dieser relevanten Gerichtsbarkeit unterzeichneten Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung besteuert werden; oder sie werden in dem anderen Land, Territorium oder der anderen Region besteuert, wenn es kein von Portugal unterzeichnetes Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung gemäß Artikel 18 (1) des CIRS gibt, werden diese Einkünfte nicht als auf portugiesischem Gebiet erzielt angesehen und kommen daher in den Genuss einer Befreiung.
Andererseits können Einkünfte von Personen der Kategorien B (Selbstständige), E (Kapitaleinkünfte), F (Immobilieneinkünfte) und G (Kapitalerträge), die keine Residenten sind, ebenfalls von der Befreiungsmethode profitieren, wenn die Bedingungen erfüllt sind, wie z. B., dass sie nicht auf einer vom Ministerium für Staat und Finanzen genehmigten Liste über privilegierte Steuerregelungen stehen, und vorausgesetzt, dass die Einkünfte nicht als auf portugiesischem Gebiet erzielt gelten.
Die Besteuerung von Selbstständigen
Für Einkünfte der Kategorie B (Selbstständige) – unter der Voraussetzung, dass die Einkünfte aus Tätigkeiten der Erbringung von Dienstleistungen mit hohem Mehrwert (z.B. geistiges oder industrielles Eigentum) oder aus der Bereitstellung von Informationen über eine z.B. im kommerziellen Sektor erworbene Erfahrung stammen – ist das Verfahren wie folgt:
- Für Einkünfte der Kategorie B (Selbstständige) – vorausgesetzt, dass die Einkünfte aus Tätigkeiten der Erbringung von Dienstleistungen mit hohem Mehrwert (z. B. geistiges oder industrielles Eigentum) oder aus der Erteilung von Auskünften über eine z. B. im kommerziellen Sektor erworbene Erfahrung stammen – ist das Verfahren wie folgt:
- Die Einkünfte können im anderen Vertragsstaat gemäß dem zwischen Portugal und dem anderen Staat unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen besteuert werden – oder –die Einkünfte können in dem anderen Land, Territorium oder der anderen Region gemäß dem OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteuert werden, wenn es kein von Portugal unterzeichnetes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt, mit Ausnahme derjenigen, die in der Liste der privilegierten Steuerregelungen aufgeführt sind, und unter der Voraussetzung, dass die Einkünfte gemäß den in Artikel 18 (CIRS) festgelegten Kriterien nicht als auf portugiesischem Gebiet erzielt gelten.
Schließlich ist es erwähnenswert, dass die im Ausland erzielten Einkünfte der Kategorien A und B, auf die die Befreiungsmethode aufgrund der Nichteinhaltung bestimmter Anforderungen des CIRS nicht angewendet wird, mit einem Sondersatz von 20 % besteuert werden, wenn sie aus einer der bezeichneten Tätigkeiten mit hohem Mehrwert stammen.
Für weitere Informationen darüber, wie Sie dieses System zu Ihrem Vorteil nutzen können, und über die vorgeschlagenen Mechanismen, die eine bestmögliche Flexibilität und Umsetzung ermöglichen, empfehlen wir Ihnen, DW&P per E-Mail zu kontaktieren: info@drwerner.com
Abschluss - Sie haben Fragen oder benötigen Rat?
Wie beschrieben, gibt es gute Gründe, nach Portugal zu ziehen.
Es gibt aber auch einige Punkte zu beachten, um die Vorteile dieses Systems zu nutzen.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, dieses System zu Ihrem Vorteil zu nutzen und die vorgeschlagenen Mechanismen so flexibel wie möglich umzusetzen.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice, um sich von einem Experten beraten zu lassen.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenHaftungsausschluss*
Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen von DW&P Dr. Werner und Partner und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie sich mit einem unserer Vertreter treffen möchten, um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.